Informationen zu Beratungsgremium Karenzzeit

Anfrage an: Bundeskanzleramt

sämtliche Korrespondenzen, Aktenvermerken, Notizen etc., in denen es um das Beratungsgremium im Zusammenhang mit der Karenzzeitenregelung geht (d.h. in denen das Beratungsgremium explizit erwähnt oder darauf direkt Bezug genommen wird - also auch dann, wenn der Begriff "Beratungsgremium" nicht direkt Erwähnung findet, jedoch mit anderen Begriffen umschrieben wird).

Mit Schwärzung personenbezogener Daten nach § 5 IFG einverstanden.

Da der Entscheidungsprozess über die Mitglieder des Gremiums mit der Kabinettsentscheidung vom 20.7.2016 final abgeschlossen wurde, dürfte diesem Antrag nichts im Wege stehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2016
  • Frist
    2. September 2016
  • Kosten dieser Information:
    120,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Korres…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Beratungsgremium Karenzzeit [#17417]
Datum
1. August 2016 12:40
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Korrespondenzen, Aktenvermerken, Notizen etc., in denen es um das Beratungsgremium im Zusammenhang mit der Karenzzeitenregelung geht (d.h. in denen das Beratungsgremium explizit erwähnt oder darauf direkt Bezug genommen wird - also auch dann, wenn der Begriff "Beratungsgremium" nicht direkt Erwähnung findet, jedoch mit anderen Begriffen umschrieben wird). Mit Schwärzung personenbezogener Daten nach § 5 IFG einverstanden. Da der Entscheidungsprozess über die Mitglieder des Gremiums mit der Kabinettsentscheidung vom 20.7.2016 final abgeschlossen wurde, dürfte diesem Antrag nichts im Wege stehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Delayed Mail (still being retried) #################################################################### # THIS IS …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Delayed Mail (still being retried)
Datum
1. August 2016 16:48
Status
Warte auf Antwort
#################################################################### # THIS IS A WARNING ONLY. YOU DO NOT NEED TO RESEND YOUR MESSAGE. # #################################################################### Your message could not be delivered for 0 days, 4 hours, 0 minutes. It will be retried until it is 5 days, 0 hours, 0 minutes old. For further assistance, please send mail to <postmaster>. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. <<Name und E-Mail-Adresse>>: 421 4.4.0 [internal] no MXs for this domain could be reached at this time
Bundeskanzleramt
13 IFG-02814 In 2016 NA 312_Beratungsgremium Karenzzeit Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Infor…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
13 IFG-02814 In 2016 NA 312_Beratungsgremium Karenzzeit
Datum
5. September 2016 16:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Beratungsgremium Karenzzeit befindet sich in Bearbeitung. Hiermit möchte ich Sie informieren, dass aufgrund des sich ergebenen Umfanges Ihrer Anfrage gem. § 10 Abs. 1 und 3 IFG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und der Anlage zur IFGGebV voraussichtlich ein Gebührenrahmen von 30 bis 500 Euro nach Nr. 2.2 der Anlage zu Grunde zu legen ist. Ferner werden zusätzlich Auslagen für die Herstellung von Kopien anfallen. Ein konkreter Kostenvoranschlag kann jedoch nicht erstellt werden. Da Sie in Ihrem Antrag von einer gebührenfreien Auskunft ausgehen, bitte ich Sie mir bis zum 13. September 2016 mitzuteilen, ob Sie an Ihrem Antrag unter diesen Voraussetzungen festhalten. Sofern Sie sich hierzu nicht äußern, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 13 IFG-02814 In 2016 NA 312_Beratungsgremium Karenzzeit [#17417] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen D…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 13 IFG-02814 In 2016 NA 312_Beratungsgremium Karenzzeit [#17417]
Datum
20. September 2016 15:58
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Leider war es mir urlaubsbedingt nicht möglich, bis zum 13. September 2016 zu antworten. Dies möchte ich mit diesem Schreiben gerne nacholen. Trotz möglicher Gebühren möchte ich an meiner IFG-Anfrage festhalten. Ich bitte darum, bei der Übersendung der erbetenen Unterlagen die ggfs. entstehenden Kosten detailliert aufzuschlüsseln. Für eine Eingangsbestätigung wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
AW: 13 IFG-02814 In 2016 NA 312_Beratungsgremium Karenzzeit [#17417] Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre An…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
AW: 13 IFG-02814 In 2016 NA 312_Beratungsgremium Karenzzeit [#17417]
Datum
21. September 2016 09:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Antwort erhalten. Sie erhalten zeitnah einen Bescheid zu Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationen zu Beratungsgremium Karenzzeit“ [#17417]
Datum
21. Oktober 2016 19:40
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/17417 Bedauerlicherweise ist das Bundeskanzleramt auch nach mehr als zweieinhalb Monaten nicht in der Lage, mir die begehrten Unterlagen zukommen zu lassen (wobei eine zeitliche Verzögerung von einer Woche durch mich entstanden ist, da ich der Bitte des Kanzleramtes um Mitteilung, ob ich trotz möglicher Gebühren an meinem Antrag festhalte, urlaubsbedingt erst mit sieben Tagen Verspätung nachkommen könnte, vergl. Schreiben vom 5.9. und 20.9.2016). Ungeachtet der Ferienzeit, in die mein IFG-Antrag fällt, bin ich der Auffassung, dass eine Behörde dennoch in der Lage sein sollte, einen Antrag innerhalb von annähernd drei Monaten zu bearbeiten. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das Bundeskanzleramt nachdrücklich darauf hinweisen würden, Anträge nach dem IFG in angemessener Zeit zu bearbeiten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Stellungnahme des Bundeskanzleramtes nach Erhalt zukommen lassen würden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Eingabe vom 21. Oktober 2016 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-7…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe vom 21. Oktober 2016
Datum
26. Oktober 2016 15:59
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
49,3 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-735/001 II#0092 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
Bundeskanzleramt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
11. November 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
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<< Anfragesteller:in >>
Az. 15-735/001 II#0092 [#17417] Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte meine Bitte um Vermittlung vom 21.10.20…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az. 15-735/001 II#0092 [#17417]
Datum
29. November 2016 15:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte meine Bitte um Vermittlung vom 21.10.2016 in der Angelegenheit Az. 15-735/001 II#0092 gerne um einen weiteren Punkt ergänzen. Mit Schreiben vom 11. November 2016 hat mir das Bundeskanzleramt diverse Unterlagen zu meinem IFG-Antrag 13 IFG - 02814 - Ln 2016 / NA 312 übermittelt. Allerdings scheint es mir in den Unterlagen Lücken zu geben, so dass sich mir die Frage stellt, ob mir tatsächlich "sämtliche Korrespondenzen, Aktenvermerke, Notizen" etc. im Zusammenhang mit dem Beratungsgremium zu den Karenzzeiten übersandt wurden. In meinen Zweifeln bestärkt mich die Antwort des Bundespresseamtes, das ich um eine Bestätigung dafür gebeten hatte, dass mir Rahmen meines IFG-Antrages tatsächlich "sämtliche" Unterlagen geschickt wurden. Die Antwort der Pressestelle lautete: "Dem Bescheid des Bundeskanzleramtes vom 11. November 2016 ist nichts hinzuzufügen." In besagtem Bescheid heißt es allerdings nur, dass ich "Zugang zu den unter I. aufgeführten Dokumenten" erhalte, nicht aber, dass dies auch tatsächlich alle von mir begehrten Dokumente sind. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten beim Bundeskanzleramt nachzufragen, ob mir sämtliche i.S. meines IFG-Antrags vom 1. August 2016 einschlägigen Dokumente übersandt worden sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Juni 2017 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
93,2 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundeskanzleramt (BK)…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundeskanzleramt (BK) # 15-735/001 II#0092
Datum
26. Juli 2017 10:10
Status
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundeskanzleramt …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundeskanzleramt (BK) # 15-735/001 II#0092 [#17417]
Datum
28. Juli 2017 11:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. In dem besagten IFG-Verfahren habe ich keine Rechtsmittel eingelegt. Ich bitte Sie dennoch, vom Bundeskanzleramt eine Stellungnahme einzuholen und den Vorgang zu prüfen, um für künftige Verfahren eine Klärung zu haben, ob das Vorgehen des Kanzleramtes korrekt war. Beste Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>