Informationen zu Beschwerden bei Verstößen gegen den Datenschutz an Schulen in NRW

- Wie viele Beschwerden bezüglich des Datenschutzes an Schulen in Nordrhein-Westfalen gingen seit Januar 2020 bei Ihrer Behörde ein? Wenn vorhanden, bitte als monatliche Aufstellung.
- Wie viele Beschwerden sind aktuell offen?
- Wie vielen Beschwerden wurde stattgegeben?
- Wie viele Beschwerden wurden zurückgezogen?
- In welcher Form konnten stattgegebene Beschwerden gelöst werden?
- Gegen welche Sachverhalte richteten sich die Beschwerden?
- Gegen welche Produkte welcher Firmen richteten sich die Beschwerden?
- Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer Beschwerde?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Beschwerden bei Verstößen gegen den Datenschutz an Schulen in NRW [#209175]
Datum
20. Januar 2021 12:27
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viele Beschwerden bezüglich des Datenschutzes an Schulen in Nordrhein-Westfalen gingen seit Januar 2020 bei Ihrer Behörde ein? Wenn vorhanden, bitte als monatliche Aufstellung. - Wie viele Beschwerden sind aktuell offen? - Wie vielen Beschwerden wurde stattgegeben? - Wie viele Beschwerden wurden zurückgezogen? - In welcher Form konnten stattgegebene Beschwerden gelöst werden? - Gegen welche Sachverhalte richteten sich die Beschwerden? - Gegen welche Produkte welcher Firmen richteten sich die Beschwerden? - Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer Beschwerde?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209175/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.01.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Informationen zu Beschwerden bei Verstößen gegen den Datenschutz an Schulen in NRW [#209175]
Datum
20. Januar 2021 12:39
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.01.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Ihre E-Mail vom 20.01.2021 Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Be…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 20.01.2021
Datum
17. Februar 2021 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Marx Durchwahl: 0211/38424-83 Betreff: Ihre E-Mail vom 20.01.2021 Az. LDI NRW: 212.4.8-648/21 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o.a. E-Mail. Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen folgende Informationen geben: 1. "Wie viele Beschwerden bezüglich des Datenschutzes an Schulen in Nordrhein-Westfalen gingen seit Januar 2020 bei Ihrer Behörde ein? Wenn vorhanden, bitte als monatliche Aufstellung." In der Kategorie "Beschwerde" gingen für den Bereich "Schule" im Jahr 2020 insgesamt 68 Eingaben ein. Seit dem 01.01.2021 gingen 9 entsprechende Eingaben ein. Eine monatliche Aufstellung ist nicht vorhanden. 2. "Wie viele Beschwerden sind aktuell offen?" Von diesen Beschwerden sind insgesamt 34 noch nicht abschließend bearbeitet. 3. "Wie vielen Beschwerden wurde stattgegeben?" Sofern Ihre Frage dahingehend zu verstehen ist, wie Schulen auf die Datenschutzbeschwerden reagiert haben, ist diese Information nicht vorhanden, weil keine entsprechende Themenstatistik existiert. Sofern Ihre Frage dahingehend zu verstehen ist, in wie vielen dieser Fälle die LDI NRW die Angelegenheit gegenüber der Schule aufgegriffen hat, ist diese Information nicht vorhanden, weil keine entsprechende Themenstatistik existiert. 4. "Wie viele Beschwerden wurden zurückgezogen?" Keine 5. "In welcher Form konnten stattgegebene Beschwerden gelöst werden?" Sofern Ihre Frage dahingehend zu verstehen ist, in welcher Form die Schulen auf die Datenschutzbeschwerden reagiert haben, so ist diese Information nicht vorhanden, weil keine entsprechende Themenstatistik existiert. 6. "Gegen welche Sachverhalte richteten sich die Beschwerden?" Eine Themenstatistik zu den einzelnen Sachverhalten im Zusammenhang mit Beschwerden existiert nicht, so dass diese Information nicht vorhanden ist. 7. "Gegen welche Produkte welcher Firmen richteten sich die Beschwerden?" Eine Themenstatistik über Produkte und Firmen im Zusammenhang mit Beschwerden existiert nicht, so dass diese Information nicht vorhanden ist. 8. "Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer Beschwerde?" Diese Information ist nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen