Informationen zu Datenschutzbeschwerden an Schulen

- Wie viele Beschwerden bezüglich des Datenschutzes an Schulen in Baden-Württemberg gingen seit Januar 2020 bei Ihrer Behörde ein? Wenn vorhanden, bitte als monatliche Aufstellung.
- Wie viele Beschwerden sind aktuell offen?
- Wie vielen Beschwerden wurde stattgegeben?
- Wie viele Beschwerden wurden zurückgezogen?
- In welcher Form konnten stattgegebene Beschwerden gelöst werden?
- Gegen welche Sachverhalte richteten sich die Beschwerden?
- Gegen welche Produkte welcher Firmen richteten sich die Beschwerden?
- Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer Beschwerde?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
  • 2 Follower:innen
Inga Klas
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie viele Be…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Inga Klas
Betreff
Informationen zu Datenschutzbeschwerden an Schulen [#209000]
Datum
18. Januar 2021 12:00
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viele Beschwerden bezüglich des Datenschutzes an Schulen in Baden-Württemberg gingen seit Januar 2020 bei Ihrer Behörde ein? Wenn vorhanden, bitte als monatliche Aufstellung. - Wie viele Beschwerden sind aktuell offen? - Wie vielen Beschwerden wurde stattgegeben? - Wie viele Beschwerden wurden zurückgezogen? - In welcher Form konnten stattgegebene Beschwerden gelöst werden? - Gegen welche Sachverhalte richteten sich die Beschwerden? - Gegen welche Produkte welcher Firmen richteten sich die Beschwerden? - Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer Beschwerde?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Inga Klas Anfragenr: 209000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209000/ Postanschrift Inga Klas << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Inga Klas
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 18. Januar 2021 Sehr geehrte Frau Klas, vielen Dank für Ihre o. g. E-Mail. Als Anlage senden wir …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 18. Januar 2021
Datum
15. Februar 2021 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Klas, vielen Dank für Ihre o. g. E-Mail. Als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen