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Informationen zu der Urteilsdatenbank der Landestierschutzbeauftragten

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf ihrer Webseite https://tierschutz.hessen.de/Tierschutz-Urteile-Datenbank betreibt die Hessische Tierschutzbeauftragte Frau Dr. Madeleine Martin eine Urteilsdatenbank auf der Urteile zu Tierrechts- und Tierschutzfragen.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle Quellen der Urteile
Alle Dienstanweisungen für die Sammlung, Anonymisierung und Veröffentlichung der Urteile

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2019
  • Frist
    7. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in auf ihrer Webseite https://tierschutz.hessen.de/Tiers…
An Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu der Urteilsdatenbank der Landestierschutzbeauftragten [#154372]
Datum
5. Juli 2019 17:25
An
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in auf ihrer Webseite https://tierschutz.hessen.de/Tierschutz-Urteile-Datenbank betreibt die Hessische Tierschutzbeauftragte Frau Dr. Madeleine Martin eine Urteilsdatenbank auf der Urteile zu Tierrechts- und Tierschutzfragen. bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Quellen der Urteile Alle Dienstanweisungen für die Sammlung, Anonymisierung und Veröffentlichung der Urteile Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu der Urteilsdatenbank der Landes…
An Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zu der Urteilsdatenbank der Landestierschutzbeauftragten [#154372]
Datum
7. August 2019 07:22
An
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu der Urteilsdatenbank der Landestierschutzbeauftragten“ vom 05.07.2019 (#154372) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Verehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage wurde mir von unserer Zentralabteilung zugeleitet. Urlaubsbedingt k…
Von
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu der Urteilsdatenbank der Landestierschutzbeauftragten“ vom 05.07.2019 (#154372)
Datum
7. August 2019 20:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Verehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage wurde mir von unserer Zentralabteilung zugeleitet. Urlaubsbedingt kann ich Ihnen auf Ihre obige Anfrage leider erst heute antworten . Zu Ihren Fragen: Quellen der Urteile sind die Gerichte selber, die die anonymisierten Urteile an Interessierte versenden oder z.B. in Form von Pressemitteilungen eigenhändig ins Internet stellen. Dienstanweisungen bezüglich der Sammlung und Veröffentlichung der Urteile gibt es nicht. Als Landestierschutz arbeite ich weisungsfrei . Die Sammlung der Urteile zu Tierschutzrecht dient der Unterstützung der hessischen Vollzugsbehörden des Tierschutzgesetzes und vor diesem Hintergrund stellen wir sie zusammen. Mit freundlichen Grüßen