Informationen zu Funkmasten

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Betreiber und wenn mnöglich die Frequenzen auf denen gesendet wird, sowie ob es sich um eine Sendestation im 4G Netz handelt, der folgenden Stationen
Standortbescheinigungs-Nr.: 331262
Standortbescheinigungs-Nr.: 331246
Standortbescheinigungs-Nr.: 330929
Standortbescheinigungs-Nr.: 330519
Standortbescheinigungs-Nr.: 330359
Standortbescheinigungs-Nr.: 331185

Vielen Dank für Ihre Auskunft!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2019
  • Frist
    1. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Betreiber und we…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Funkmasten [#53292]
Datum
29. Januar 2019 20:48
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Betreiber und wenn mnöglich die Frequenzen auf denen gesendet wird, sowie ob es sich um eine Sendestation im 4G Netz handelt, der folgenden Stationen Standortbescheinigungs-Nr.: 331262 Standortbescheinigungs-Nr.: 331246 Standortbescheinigungs-Nr.: 330929 Standortbescheinigungs-Nr.: 330519 Standortbescheinigungs-Nr.: 330359 Standortbescheinigungs-Nr.: 331185 Vielen Dank für Ihre Auskunft!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit übersende ich Ihnen die angefragten Standortbescheinigungen. Aus den beigefüg…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Informationen zu Funkmasten [#53292]
Datum
11. Februar 2019 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit übersende ich Ihnen die angefragten Standortbescheinigungen. Aus den beigefügten Anlagen erhalten Sie Ihre gewünschten Informationen. Diese Information ist kostenfrei. Freundliche Grüße