Informationen zu gefährlichen Hunden nach HundeVO

(1) die Anzahl der vorgenommen Wesensprüfungen für gefährliche Hunde nach §7 HundeVO mit dem Ergebnis "positiv" in Hessen im Jahr 2018
(2) die Anzahl der vorgenommen Wesensprüfungen für gefährliche Hunde nach §7 HundeVO mit dem Ergebnis "negativ" in Hessen im Jahr 2018
(3) die Anzahl der im Stadtgebiet Darmstadt gemeldeten gefährlichen Hunde nach §2 HundeVO zum 7.1.2019
(4) die Anzahl der im Stadtgebiet Griesheim gemeldeten gefährlichen Hunde nach §2 HundeVO zum 7.1.2019
(5) die Anzahl der in gesamt Hessen verhängten Maulkorbzwänge trotz positiver Wesensprüfung nach §9 Absatz 3 HundeVO im Jahr 2018
(6) die Anzahl der Ordnungswiedrigkeiten nach §18 HundeVO im Stadtgebiet Darmstadt im Jahr 2018
(7) die Anzahhl der Ordnungswiedrigkeiten nach §18 HundeVO im Stadtgebiet Griesheim im Jahr 2018

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2019
  • Frist
    9. Februar 2019
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Marius Riehl
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) die Anzah…
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
Marius Riehl
Betreff
Informationen zu gefährlichen Hunden nach HundeVO [#35594]
Datum
7. Januar 2019 01:39
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) die Anzahl der vorgenommen Wesensprüfungen für gefährliche Hunde nach §7 HundeVO mit dem Ergebnis "positiv" in Hessen im Jahr 2018 (2) die Anzahl der vorgenommen Wesensprüfungen für gefährliche Hunde nach §7 HundeVO mit dem Ergebnis "negativ" in Hessen im Jahr 2018 (3) die Anzahl der im Stadtgebiet Darmstadt gemeldeten gefährlichen Hunde nach §2 HundeVO zum 7.1.2019 (4) die Anzahl der im Stadtgebiet Griesheim gemeldeten gefährlichen Hunde nach §2 HundeVO zum 7.1.2019 (5) die Anzahl der in gesamt Hessen verhängten Maulkorbzwänge trotz positiver Wesensprüfung nach §9 Absatz 3 HundeVO im Jahr 2018 (6) die Anzahl der Ordnungswiedrigkeiten nach §18 HundeVO im Stadtgebiet Darmstadt im Jahr 2018 (7) die Anzahhl der Ordnungswiedrigkeiten nach §18 HundeVO im Stadtgebiet Griesheim im Jahr 2018
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marius Riehl <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marius Riehl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marius Riehl

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Regierungspräsidium Darmstadt
Sehr geehrter Herr Riehl, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu Ihrer Information übersende ich beigefügt die vom…
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
AW: Informationen zu gefährlichen Hunden nach HundeVO [#35594]
Datum
8. Januar 2019 14:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Riehl, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu Ihrer Information übersende ich beigefügt die vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport für das gesamte Bundesland Hessen erstellte sogenannte "Hundestatistik" Stand: 31.12.2017. Entsprechende Daten für das Jahr 2018 liegen aktuell noch nicht vor. Leider werden auch nicht alle von Ihnen gewünschten Angaben - z. B. Anordnungen von Maulkorbzwang, Ordnungswidrigkeitsverfahren etc. - statistisch erfasst, so dass hierzu keine Angaben vorliegen. Weiterhin ist keine Splittung nach einzelnen Gebietskörperschaften vorgesehen. Sofern Sie entsprechende Nachfragen haben, bitte ich Sie sich direkt mit der jeweiligen örtlichen Ordnungsbehörde in Verbindung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen