bebauungsplan-n_103_begrundung_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu geplanten Bauarbeiten des Bahnübergangs im Fahrweg Worms

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BEGRÜNDUNG                              mit     Umweltbericht
     gemäß       BauGB $ 9 Abs. 8 und $ 2a in Verbindung mit Anlage 1




     zum Bebauungsplan N 103
     „Bahnüberführung 512/ Fahrweg“
     in der Stadt Worms, Gemarkung Worms-Herrnsheim




     Auftragnehmer:

                                                       Mailänder Consult GmbH
      Mailänder                                       Prinz-Carl-Anlage 42
                                                      67547 Worms
         Consult                                      Tel. 06241 / 2000 - 561    Fax - 571



     Stand: Dezember 2008




Worms, den 19.12.2008                Worms,    den 19.12.2008                   Worms,   den 19.12.2008
Mailänder Ingenieur Consult GmbH     Mailänder Geo Consult GmbH                 Bereich 6 - Planen und Bauen
                                                                                6.1 - Stadtplanung


   i.A. Ahudra Wivgp                   iA.            Wir         Ib:             \ BO               SHER
    i.A. Dipl. Ing. Claudia Klumpp      i.A. Dipl.   Ing. (FH) Walter Dutzi     i. A. Dipl. Ing‘ Guido Frohnhäuser
1

B E B A U U N G S P L A N N 103
„Bahnüberführung 512/ Fahrweg“


Verfahrensablauf:
Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) __________________________________ 19.12.2007
Öffentliche Bekanntmachung _____________________________________________ 11.01.2008
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) _________________ 11.01.2008 bis 08.02.2008
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(§ 4 Abs. 1 BauGB) ________________________________________ 15.02.2008 bis 18.03.2008
Billigungs- / Auslegungsbeschluss _________________________________________ 17.09.2008
Beteiligung der Öffentlichkeit: Planauslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) ____ 13.10.2008 bis 14.11.2008
Satzungsbeschluss (§ 10 BauGB) _________________________________________ 17.12.2008
Inkrafttreten __________________________________________________________ 23.01.2009

Übersichtslageplan:
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Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 1: Städtebau




BEGRÜNDUNG zum BEBAUUNGSPLAN N 103


Teil 1: Städtebau                                                          Seite 01 ff.

Teil 2: Umweltbericht mit landespflegerischem Planungsbeitrag
                                                                           Seite 27 ff.



Inhaltsverzeichnis Teil 1: Städtebau


1      Einleitung und Erforderlichkeit der Planung _____________________ 3
1.1    Erfordernis der Planaufstellung ______________________________________________ 3

1.2    Festlegung des Geltungsbereiches ___________________________________________ 4



2      Vorgaben für das Plangebiet __________________________________ 7
2.1    Regionaler Raumordnungsplan (RROP) Rheinpfalz für die Region Rheinpfalz 2004_____ 7

2.2    Aussagen des Flächennutzungsplanes (FNP) und des Landschaftsplanes ____________ 7

2.3    Bestehende angrenzende Bebauungspläne ____________________________________ 8



3      Bestandsbeschreibung des Plangebietes _______________________ 8
3.1    Eigentumsverhältnisse ____________________________________________________ 8

3.2    Gegenwärtige Nutzungen im Plangebiet und den benachbarten Gebieten_____________ 9

3.3    Altlasten, Kampfmittel und Baugrundverhältnisse ________________________________ 9

3.4    Leitungstrassen _________________________________________________________ 10



4      Kurzfassung des Umweltberichtes ____________________________ 11




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Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 1: Städtebau




5      Beschreibung des Vorhabens im Plangebiet ____________________ 12
5.1    Allgemeine Beschreibung des Planungsgegenstandes __________________________ 12

5.2    Ingenieurbauwerke ______________________________________________________ 13

5.3    Straßenentwässerung ____________________________________________________ 13

5.4    Durchführung der Baumaßnahme ___________________________________________ 14



6      Auswirkung der Planungen auf weitere städtebauliche Belange ___ 14


7      Planverfahren und Abwägung zum Bebauungsplan N 103
       „Bahnüberführung 512/ Fahrweg“ ____________________________ 15
7.1    Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie frühzeitige Beteiligung der
       Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) ____________ 15

7.2    Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) _________________________________ 15

7.3    Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes und Behandlung der vorgetragenen
       Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 BauGB) ________________________________________ 17



8      Abwägung und Begründung der planungsrechtlichen Festsetzungen
       und sonstiger Planungsinhalte (§ 9 BauGB) ____________________ 19
8.1    In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Planungsalternativen) ___ 19

8.2    Begründung der planungsrechtlichen Festsetzungen und sonstiger Planinhalte im Einzelnen
       (§ 9 BauGB) ___________________________________________________________ 20

8.3    Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB _______________________ 23



9      Maßnahmen zur Planverwirklichung___________________________ 24
9.1    Bodenordnung__________________________________________________________ 24

9.2    Flächenbilanz __________________________________________________________ 24

9.3    Vorläufige Kostenschätzung _______________________________________________ 25



10     Verzeichnis der Gutachten___________________________________ 26



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Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 1: Städtebau




1      Einleitung und Erforderlichkeit der Planung
Der Stadtrat der Stadt Worms hat am 19.12.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes N 103
„Bahnüberführung 512/ Fahrweg“ in Worms-Herrnsheim, Flure 2, 3, 4 und 5 einschließlich der
damit verbundenen Änderung des Bebauungsplanes HE 16 für das Gebiet „In den Lüssen
zwischen Fahrweg und Liebermannring“ in einem Teilbereich beschlossen.



1.1    Erfordernis der Planaufstellung

1.1.1 Anlass der Planung

Die K 6 im Norden von Worms ist eine der wichtigsten West-Ost-Verbindungen für den
zwischengemeindlichen Verkehr.

Die Verkehrsstärke im Querschnitt beträgt heute (Bestandsaufnahme Knotenpunktsbelastungen
2001) im Abschnitt zwischen Von-Steuben-Straße und „Auf dem Sand“ ca. 10.000 Fahrzeuge und
weiter bis zur B 9 Mainzer Straße ca. 6.000 Fahrzeuge pro Tag. Die Staulängen am
geschlossenen Bahnübergang 512 reichen bei einer Länge von über 200 m teilweise bis in die
Einmündung „Auf dem Sand“.

Die Prognosebelastung 2020, Planungsfall 3 beträgt zwischen Von-Steuben-Straße und
Kreisverkehrsplatz 18.000 Fahrzeuge pro Tag (Güterschwerverkehr = 500 Fahrzeuge pro Tag) und
zwischen Kreisverkehrsplatz und B 9 7.000 Fahrzeuge pro Tag (Güterschwerverkehr = 1.200
Fahrzeuge pro Tag). Die entsprechenden Angaben für die Straße Planstraße A im
Bebauungsplangebiet N 101 sind 11.400 Kfz/24h (Güterschwerverkehr = 3.200 Kfz/24h) und die
Straße „Auf dem Sand“ 9.000 Kfz/24h (Güterschwerverkehr = 2.000 Kfz/24h).

Die prognostizierten Verkehrsstärken können bei Beibehaltung des plangleichen Bahnüberganges
nicht realisiert werden, so dass ein Ausbau der K 6, insbesondere der Umbau des Bahnübergangs
erforderlich wird.

Die Bedeutung der K 6 wird mit der Umsetzung des Bebauungsplanes N 101 für das Industrie-
gebiet Worms-Nord nördlich des Fahrweges/Anbindung der Planstraße A noch zunehmen. Für den
Wirtschaftsverkehr ist eine störungsfreie Zu- und Abfahrt zu den angrenzenden Gewerbe- und
Industriegebieten von besonderer Bedeutung.

Eine gesicherte städtebauliche Entwicklung ist ohne eine entsprechend ausgebaute K 6 auf Dauer
nicht möglich.




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Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 1: Städtebau




1.1.2 Ziele und Zwecke der Planung / Städtebauliches Erfordernis

Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau der
K 6 (z.T. Verschwenkung der Fahrbahn nach Süden, Eisenbahnüberführung, Kreisverkehrsplatz)
zu schaffen. Baubeginn ist nach heutigem Stand Ende 2009. Erreicht werden soll damit eine
deutliche Verbesserung der Verkehrsqualität in Verbindung mit einer höheren Leistungsfähigkeit,
Wirtschaftlichkeit und Verkehrssicherheit für den Straßenbenutzer.

Die Beseitigung des schienengleichen Übergangs trägt weiterhin zur Erhöhung der
Leistungsfähigkeit des Wormser Verkehrskonzeptes „Äußerer Ring“ bei und hat damit positive
Auswirkungen auf die Verkehrsbelastung der Innenstadtstraßen.

Der niveaufreie Übergang wird insbesondere auch von der Feuerwehr der Stadt Worms begrüßt.
Der Wegfall möglicher Wartezeiten am geschlossenen Bahnübergang ermöglicht eine schnellere
Erreichbarkeit der nördlichen Stadtteile im Brandfall.



1.2    Festlegung des Geltungsbereiches

1.2.1 Lage und Größe (inkl. Topografie)

Das Plangebiet umfasst die in Ost-West-Richtung verlaufende K 6 im Norden von Worms, im
Bereich des Stadtteils Worms-Herrnsheim. Es umfasst etwa den Bereich zwischen Einmündung
Von-Steuben-Straße über die querende Bahnlinie hinweg bis zur Mainzer Straße. Damit besitzt
das Plangebiet eine Ost-West-Ausdehnung von ca. 750 m, eine Nord-Süd-Ausdehnung zwischen
ca. 20 m bis 70 m und eine Größe von ca. 3,2 ha.

Die K 6 stellt die Verbindung dar zwischen den verkehrlich bedeutsamen L 439, K 18, Von-
Steuben-Straße und B 9. Gleichzeitig bindet die K 6 die westlich der Bahnlinie gelegenen Stadtteile
Herrnsheim und Neuhausen an die B 9 und die östlich der Bahntrasse gelegenen Gewerbe- und
Industriegebiete an.

Im Bereich des Plangebiets liegt eine ebene Morphologie vor; die Geländehöhen liegen bei ca.
91 m über Normal Null (NN).



1.2.2 Grenze des Geltungsbereiches

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Norden:
In der Flur 2 entlang der Südgrenze der Flurstücke Nrn. 498, 499, 500 und 501, dann nach Norden
abknickend entlang dessen Ostgrenze, anschließend, nach ca. 28,0 m, nach Westen abknickend
das Flurstück Nr. 502 querend, dort wiederum nach Süden abknickend das Flurstück Nr. 571
querend, , weiter entlang dessen Südgrenze bis zur Bahntrasse Worms-Mainz, dort das Flurstück
Nr. 575 kreuzend, ab hier in der Flur 3 entlang der Südgrenze der Flurstücke Nrn. 65/3, 101/4,
104/3, 104/4, 80/9, 80/8 und 104/7,




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Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 1: Städtebau




Im Osten:
den Fahrweg (K 6) querend.
Im Süden:
entlang der Südgrenze des Fahrweges (K 6), die Straße „Auf dem Sand“ querend, nach Süden
abknickend nun in der Flur 4 entlang der Ostgrenze und dann nach Westen abknickend entlang
der Südgrenze des Flurstückes Nr. 7/2, nach Süden abknickend entlang der Ostgrenze des
Flurstückes Nr. 61/3, nach Westen abknickend dieses Flurstück, das Flurstück Nr. 12/3, in Flur 5
das Flurstück Nr. 173 sowie die Bahnlinie Worms/Mainz und das Flurstück Nr. 174 querend zur
Südgrenze des Flurstückes Nr. 24/19, an dieser Grenze und der Südgrenze der Flurstückes Nr.
44/6 entlang und dann nach Norden abknickend.
Im Westen:
entlang der Westgrenze des Flurstückes Nr. 44/6 und dann das Flurstück Nr. 178/5 sowie in Flur 2
den Fahrweg (K 6) querend zum Ausgangspunkt.
Der Verlauf orientiert sich dabei direkt an der Maßnahme bzw. am Geltungsbereich angrenzender
Bebauungspläne bzw. Bebauungsplanentwürfe.

Im Norden westlich der Bahn wird die Grenze anhand der Maßnahme festgelegt, da es sich
angrenzend um unbeplanten Außenbereich handelt. Östlich der Bahn im Norden wird die Grenze
des Bebauungsplan-Entwurfes N 101 herangezogen, im Süden östlich der Bahn die Grenze des
Bebauungsplans N 100. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird abschließend
im Süden westlich der Bahn durch den vorhandenen Fußweg begrenzt. Der Bereich zwischen
Fußweg und der bestehenden K 6 ist derzeit Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans HE 16, so
dass dieser entsprechend geändert werden muss.



1.2.3    Anpassung des Geltungsbereiches

Während des Verfahrens wurde der Geltungsbereich im Bereich der Zufahrt vom
Verkehrsübungsplatz auf die K 6 optimiert. Durch eine Anpassung der Zufahrt konnte die
Flächeninanspruchnahme des Flurstücks 502 reduziert werden (Nr.1).

Nach Durchführung der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erneut angepasst. Dabei wird
ein Teil des Flurstücks Nr. 571 im Bereich der nördlich angrenzenden Flurstücke mit den Nummern
503/1, 503/2, 504 und 505 aus dem Geltungsbereich herausgenommen (Nr.2). Die derzeitige
Funktion als Wende- und Pflegeweg soll erhalten bleiben.

Weiterhin wird ebenfalls der Teil des Flurstückes Nr. 571 aus dem Geltungsbereich
herausgenommen, der sich unmittelbar südlich an das Wohngebäude mit der Hausnummer 90
anschließt. Dieser Teil wird derzeit von den Anwohnern als Vorgarten genutzt (Nr.3).
Festsetzungen im Bebauungsplan sind aus städtebaulicher Sicht nicht erforderlich.




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                                Nr.1



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                                                                                    Nr.3



Abbildung 1 und 2:

Geltungsbereich des Bebauungsplanes N 103 mit Ausschnitt der Änderungen im
Bebauungsplanverfahren



1.2.4 Grundstücksnutzungen im Januar 2008

Die im Geltungsbereich vorhandenen Grundstücke werden derzeit wie folgt genutzt:

    •    Landwirtschaftliche Flächen               ca.    7.070 m²

    •    Straßen und Wege, versiegelt              ca.    6.240 m²

    •    Bahnanlagen                               ca.     710 m²

    •    Wirtschaftswege, unbefestigt              ca.     210 m²

    •    Grünfläche                                ca.   17.325 m²

    Größe des Geltungsbereiches:                   ca.   31.555 m²   (ca. 3,2 ha)




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Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 1: Städtebau




2      Vorgaben für das Plangebiet
Die Stadt Worms liegt im Überlappungsbereich der Regionen Rheinpfalz und Rheinhessen-Nahe.
Die Ziele und Grundsätze der Regionalpläne wurden daher für den Bereich Worms entsprechend
der gesetzlichen Vorgaben zwischen den Planungsgemeinschaften abgestimmt. Bei ggf.
unterschiedlicher Ausformulierung können sie jedoch als gleichartig vorausgesetzt werden. Seit
Januar 2006 gehört die Stadt Worms dem Verband Region-Rhein-Neckar an. Dieser ist
Rechtsnachfolger des bisher länderübergreifenden Raumordnungsverbandes Rhein-Neckar sowie
des Regionalverbandes Rhein-Neckar-Odenwald und der Planungsgemeinschaft Rheinpfalz. Der
Verband stellt zukünftig einen einheitlichen Regionalplan auf. Für die Stadt Worms besitzt derzeit
noch der Regionale Raumordnungsplan Rheinpfalz von 2004 seine Gültigkeit.



2.1    Regionaler Raumordnungsplan (RROP) Rheinpfalz für die Region Rheinpfalz 2004

Die Planungsziele des Bebauungsplanes N 103 sind angepasst an den Vorgaben der
übergeordneten räumlichen Planungen. Im Regionalen Raumordnungsplan (RROP) Rheinpfalz für
die Region Rheinpfalz 2004 ist die Trasse der K 6 ist als bestehende Straßenverbindung von
überregionaler Bedeutung (Kategorie III) ausgewiesen. Durch diese kommunale Maßnahme wird
die Bedeutung der K 6 gestärkt. Da es sich bei den Aussagen des RROP nicht um
parzellenscharfe Abgrenzungen handelt und die Trasse der K 6 lediglich um ca. 25 m nach Süden
verschwenkt wird steht der Bebauungsplan im Einklang mit den Zielen der Raumordnung. Das
Entwicklungsgebot, die Anpassung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB ist
beachtet.



2.2    Aussagen des Flächennutzungsplanes (FNP) und des Landschaftsplanes

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Worms wurde mit Datum vom 21.02.1978 genehmigt.
Aufgrund zahlreicher Änderungen erfolgte 1992 eine Neudrucklegung mit der Einarbeitung der
genehmigten Änderungen. Der Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan von 1979 wurde 1985
ergänzt und geändert. Er enthält jedoch für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes N 103
keine weiteren landschaftsplanerischen Ziele als Orientierungsrahmen für die Erhaltung und die
Entwicklung von Natur und Landschaft.

Am 20.06.2001 wurde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beschlossen
(Aufstellungsbeschluss). Ein Vorentwurf des Flächennutzungsplanes liegt mit Stand 23.06.2006
vor.

Rechtsverbindlich ist demnach heute nach wie vor der FNP von 1978. Darin ist bereits eine
Verschwenkung der Trasse und eine kreuzungsfreie Querung der Bahnlinie als Planung
dargestellt. Allerdings war diese damals noch als Überführung vorgesehen. Damit steht jedoch die
planerische Absicht einer kreuzungsfreien Querung im Einklang mit der Darstellung des FNPs. Die
Hochlage wurde nach weitergehenden Untersuchungen verworfen, da diese insgesamt das

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Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 1: Städtebau




größere Konfliktpotenzial mit einer Strömungsbarriere in der siedlungsklimatisch wichtigen
Belüftungsschneise im Norden der Stadt Worms aufweist.

Der Bebauungsplan ist somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Nördlich der K 6 und westlich der Bahntrasse schließt sich das Landschaftsschutzgebiet
„Rheinhessisches Rheingebiet“ an. Die geplante Zufahrt vom Verkehrsübungsplatz auf die K 6 ragt
ca. 100 m² in das LSG hinein.

Im derzeitigen Vorentwurf des FNPs (Stand 23.06.2006) ist bislang nur die derzeit bestehende
Trasse enthalten. Die geplante Verschwenkung mit Unterführung wird im weiteren Verfahren
eingearbeitet und dargestellt.



2.3    Bestehende angrenzende Bebauungspläne

HE 16 „In den Lüssen, zwischen Fahrweg und Liebermannring“

Im Bebauungsplan HE 16 ist der nördliche Bereich als landwirtschaftliche Nutzfläche festgesetzt.
In diesem Bereich kommt die geplante K 6 zu liegen, so dass hier durch die Aufstellung des
Bebauungsplanes N 103 eine Änderung dieses Bebauungsplanes in einem Teilbereich erfolgt.

N 100 Bebauungsplan für das Gebiet „Im Gallborn und Ober der Pfrimm“, 2. Änderung

Die Nordgrenze des bestehenden Bebauungsplanes N 100 bildet die Südgrenze für den
aufzustellenden Bebauungsplan N 103. Der geplante Kreisverkehr ist damit nicht vollständig durch
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes N 103 abgedeckt. Die noch benötigte Fläche ist
jedoch im Bebauungsplan N 100 bereits als Verkehrsfläche festgesetzt.

N 101 Bebauungsplan für das „Industriegebiet Worms-Nord, nördlich der K 6“, Entwurf vom Juli
2007

Der Bebauungsplan N 101 befindet sich derzeit in der Aufstellung und liegt im Entwurf vom Juli
2007 vor. Die Grenze für den aufzustellenden Bebauungsplan N 103 zwischen Bahnlinie und
geplantem Kreisverkehr bildet die Südgrenze des Bebauungsplanes N 101. Damit liegt der
geplante Kreisverkehr nicht vollständig innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes N
103. Die noch benötigte Fläche wird jedoch im Bebauungsplan N 101 als Verkehrsfläche
festgesetzt.

Im Nordwesten existiert kein angrenzender Bebauungsplan.



3      Bestandsbeschreibung des Plangebietes
3.1    Eigentumsverhältnisse

Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes sind private und städtische Flurstücke
vorhanden (Stand Juni 2006).

Grunderwerb ist nach derzeitigem Planungsstand für das Grundstück Flur 2, Flurstücksnummer


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