Informationen zu Gesprächen

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Laut Antwort 14 in BT-Drucksache 20/2515 vom 13.06.2022 gab es direkte Gespräche mit dem Betreiber des Kohletagebaus "El Cerrejón" in der Region La Guajira, Kolumbien.
Bitte senden Sie mir dazu folgendes:

1) die Gesprächstermine (Telefonate, Video-Konferenzen, persönliche Treffen) von Mitarbeitenden des Bundeskanzleramts mit dem Betreiberunternehmen (Glencore) im Zeitraum 2020 bis 2022, unter Nennung von Datum, Ort, Name/Funktion der Beteiligten, Gesprächsthema
2) Gesprächsprotokolle und Vermerke zu den unter 1) bezeichneten Terminen
3) Email-Korrespondenz zwischen dem Bundeskanzleramt und Glencore in Bezug auf den Betrieb der Mine El Cerrejon in Kolumbien seit Januar 2022.

MfG

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2022
  • Frist
    13. August 2022
  • Ein:e Follower:in
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Antwort 14 i…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Informationen zu Gesprächen [#253046]
Datum
11. Juli 2022 13:57
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Antwort 14 in BT-Drucksache 20/2515 vom 13.06.2022 gab es direkte Gespräche mit dem Betreiber des Kohletagebaus "El Cerrejón" in der Region La Guajira, Kolumbien. Bitte senden Sie mir dazu folgendes: 1) die Gesprächstermine (Telefonate, Video-Konferenzen, persönliche Treffen) von Mitarbeitenden des Bundeskanzleramts mit dem Betreiberunternehmen (Glencore) im Zeitraum 2020 bis 2022, unter Nennung von Datum, Ort, Name/Funktion der Beteiligten, Gesprächsthema 2) Gesprächsprotokolle und Vermerke zu den unter 1) bezeichneten Terminen 3) Email-Korrespondenz zwischen dem Bundeskanzleramt und Glencore in Bezug auf den Betrieb der Mine El Cerrejon in Kolumbien seit Januar 2022. MfG
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 253046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253046/ Postanschrift Philipp Schönberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu Gesprächen“ vom 11.07.2022 (#…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: Informationen zu Gesprächen [#253046]
Datum
15. August 2022 10:39
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu Gesprächen“ vom 11.07.2022 (#253046) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger

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Bundeskanzleramt
Antwort Weitestgehend abgelehnt, weil Treffen nicht veraktet werden.
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
10. Oktober 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Weitestgehend abgelehnt, weil Treffen nicht veraktet werden.