Informationen zu "gezielten Falschinformationen" betreffend die Ereignisse in Chemnitzhttps://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zu-gezielten-falschinformationen-betreffend-die-ereignisse-in-chemnitz/feed/2019-03-26T07:53:16.190404+00:00Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, wird heute - bezugnehmend auf ein in "Bild" erschienenes Interview - von verschiedenen Medien wie folgt zitiert:
– "Es liegen keine Belege dafür vor, dass das im Internet kursierende Video zu diesem angeblichen Vorfall authentisch ist."
– Es sprächen "gute Gründe dafür, dass es sich um eine gezielte Falschinformation handelt, um möglicherweise die Öffentlichkeit von dem Mord in Chemnitz abzulenken".
Bitte senden Sie mir die Ihnen vorliegenden Informationen ("gute Gründe") zu, die Herrn Maaßen zu der Einschätzung kommen lassen, dass es sich um "gezielte Falschinformationen handelt, um möglicherweise die Öffentlichkeit von dem Mord in Chemnitz abzulenken".
Bitte senden Sie mir außerdem die Ihnen vorliegenden Erkenntnisse bzw. Gerichtsurteile zu, wonach es sich um einen Mord handelte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen GrüßenBundesamt für Verfassungsschutz weigert sich, die Information zur Verfügung zu stellen aus folgendem Grund: § 3.8: keine Auskunft von Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen2019-03-26T07:53:16.190404+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zu-gezielten-falschinformationen-betreffend-die-ereignisse-in-chemnitz/#ereignis-272762Bundesamt für Verfassungsschutz weigert sich, die Information zur Verfügung zu stellen aus folgendem Grund: § 3.8: keine Auskunft von Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmenNachricht von Bundesamt für Verfassungsschutz erhalten.2019-03-26T07:49:41.944983+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zu-gezielten-falschinformationen-betreffend-die-ereignisse-in-chemnitz/#ereignis-272760Nachricht von Bundesamt für Verfassungsschutz erhalten.Die Frist für diese Anfrage ist abgelaufen2018-10-09T00:00:00.207110+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zu-gezielten-falschinformationen-betreffend-die-ereignisse-in-chemnitz/#ereignis-174575Die Frist für diese Anfrage ist abgelaufenNachricht wurde an Bundesamt für Verfassungsschutz gesendet.2018-09-07T13:06:44.466972+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zu-gezielten-falschinformationen-betreffend-die-ereignisse-in-chemnitz/#ereignis-171093Nachricht wurde an Bundesamt für Verfassungsschutz gesendet.