Informationen zu Instagram-Post von BM Klöckner

Sämtliche Informationen, die im BMEL vorliegen zum Instagram-Post von BM Klöckner, in dem sie auf das private Weingut ihrer Familie verlinkt (https://www.instagram.com/p/B3SbXBjIm8N/), insbesondere Entwürfe, interner Schriftverkehr und Vermerke.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Oktober 2019
  • Frist
    9. November 2019
  • 8 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche I…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Informationen zu Instagram-Post von BM Klöckner [#168022]
Datum
7. Oktober 2019 08:58
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, die im BMEL vorliegen zum Instagram-Post von BM Klöckner, in dem sie auf das private Weingut ihrer Familie verlinkt (https://www.instagram.com/p/B3SbXBjIm8N/), insbesondere Entwürfe, interner Schriftverkehr und Vermerke.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Fra…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Informationen zu Instagram-Post von BM Klöckner [#168022]
Datum
7. Oktober 2019 09:42
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 7.10.2019 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Semsrott, angefügt übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem o.g. Antrag. Ich bitte Sie, bei ei…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Antwort auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetzt (IFG) ++ Informationen zu Instagram-Post von BM Klöckner [#168022]
Datum
21. Oktober 2019 13:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, angefügt übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem o.g. Antrag. Ich bitte Sie, bei einer etwaigen Veröffentlichung, alle personenbezogenen Daten zu schwärzen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
--- vorab per E-Mail --- Widerspruch Ihr Bescheid MK3-05111/0211 Sehr geehrte<< Anrede >> gegen Ihr…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antwort auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetzt (IFG) ++ Informationen zu Instagram-Post von BM Klöckner [#168022]
Datum
22. Oktober 2019 16:25
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
--- vorab per E-Mail --- Widerspruch Ihr Bescheid MK3-05111/0211 Sehr geehrte<< Anrede >> gegen Ihren Bescheid vom 21. Oktober 2019 mit dem Zeichen MK3-05111/0211 lege ich Widerspruch ein. Sie lehnen meine Anfrage in Bezug auf einen Instagram-Post von BM Klöckner ab, da dazu keine amtlichen Informationen vorlägen. Dies ist nicht korrekt. Gemäß § 2 Nr. 1 IFG ist eine amtliche Informationen "jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung." Dem BMEL sind Pressenanfragen zum Instagram-Post zugegangen, die beantwortet wurden. Es gab interne Kommunikation zum Instagram-Post, mindestens in der Nachbereitung. Diese sind herauszugeben. Zudem ist davon auszugehen, dass der Instagram-Account von BM Klöckner als offizieller Account des BMEL anzusehen ist und dementsprechend Informationen in diesem Zusammenhang unabhängig vom Ort der Speicherung als amtlich anzusehen sind. Die Inhalte sind teilweise vom BMEL produziert, die Kennung des Account weist Frau Klöckner als Bundesministerin aus. Ich bitte Sie erneut um Zugang zu den begehrten Informationen. Andernfalls werde ich ihn gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 168022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168022 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre E-Mail vom 22.10.2019 ist im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
WG: Widerspruch von Semsrott - WG: Antwort auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetzt (IFG) ++ Informationen zu Instagram-Post von BM Klöckner [#168022]
Datum
7. November 2019 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre E-Mail vom 22.10.2019 ist im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eingegangen und wird im Referat 114 bearbeitet. Ich weise darauf hin, dass Ihr Widerspruch gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 21.10.2019 (Az.: MK3-05111/0211) bislang nur als E-Mail hier vorliegt. Die für die Erhebung des Widerspruchs erforderliche Schriftform ist mit einer einfachen E-Mail nicht gewahrt. Einen Widerspruch können Sie formwirksam beispielsweise mittels eines Schreibens auf dem Postweg oder per Fax innerhalb der Widerspruchsfrist einlegen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe den Widerspruch bereits am 22.10. per Brief versandt. Sollte dieser …
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Widerspruch von Semsrott - WG: Antwort auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetzt (IFG) ++ Informationen zu Instagram-Post von BM Klöckner [#168022]
Datum
10. November 2019 12:13
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe den Widerspruch bereits am 22.10. per Brief versandt. Sollte dieser nicht eingetroffen sein, versende ich ihn am Montag erneut. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 168022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168022
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. November 2019 12:13
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Semsrott, im BMEL ist Ihr Schreiben bislang nicht eingegangen. Ich befürchte, es ist möglicher…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: WG: Widerspruch von Semsrott - WG: Antwort auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetzt (IFG) ++ Informationen zu Instagram-Post von BM Klöckner [#168022]
Datum
11. November 2019 10:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, im BMEL ist Ihr Schreiben bislang nicht eingegangen. Ich befürchte, es ist möglicherweise auf dem Postweg verloren gegangen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ihr Widerspruch Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 22.10.2019legten Sie Widerspruch gegen den Bescheid d…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Widerspruch
Datum
2. Dezember 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 22.10.2019legten Sie Widerspruch gegen den Bescheid des BMEL vom 21.10.2019 (Az.: MK3-05111/0211) ein. Nach Prüfung ergeht folgender 1. Widerspruchsbescheid: 1. Ihren Widerspruch vom 22.10.2019 gegen den Bescheid des BMEL vom 21.10.2019 (Az. MK3-0511110211) weise ich zurück. 2. Sie haben die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen. 3. Von der Erhebung einer Widerspruchsgebühr wird abgesehen. Gründe I. Mit Schreiben vom 21.10.2019 haben Sie den Bescheid des BMEL zu Ihrem IFG-Antrag vom 7.10.2019 zur Übersendung sämtlicher Informationen, insbesondere Entwürfe, interner Schriftverkehr und Vermerke, die im BMEL zum Instagram-Post von Bundesministerin . Klöckner (https://www.instagram.com/p/B3SbXBilm8ND vorliegen, erhalten. In dem Bescheid wird der Antrag auf Informationszugang abgelehnt, da keine amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG im BMEL yorliegen, die dem Antragsgegenstand unterfallen. Gegen diesen Bescheid haben Sie mit einfacher E-Mail vom 22.10.2019 "vorab" Widerspruch eingelegt. Mit E-Mail vom 7.11.2019 habe ich Sie auf die Formunwirksamkeit Ihres Widerspruchs hingewiesen. Mit E-Mail vom 10.11.2019 haben Sie mitgeteilt, dass Sie den Widerspruch am 22.10.2019 per Brief versandt hätten und ihn erneut versenden würden, falls er nicht eingetroffen sei. Hierauf habe ich Ihnen am 11.11.2019 geantwortet, dass ein schriftlicher Widerspruch im BMEL bislang nicht eingegangen sei. 2. Der Widerspruch, über den ich gemäß § 73 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu entscheiden habe, ist unzulässig. Gemäߧ 70 Abs. 1 S. 1 VwGO ist der Widerspruch schriftlich, in elektronischer Form nach§ 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) oder zur Niederschrift zu erheben. Der von Ihnen mit einfacher E-Mail vom 22.10.2019 eingelegte Widerspruch ohne qualifizierte elektronische Signatur(§ 3a Abs. 2 VwVfG) ist unwirksam, da er dem Schriftformerfordernis des§ 70 Abs. 1 S. 1 VwGO nicht genügt. Ein schriftlicher Widerspruch ist im BMEL innerhalb der Widerspruchsfrist nicht eingegangen. Trotz meiner Hinweise vom 7.11.2019 und 11.11.2019 unterblieb die rechtzeitige Einlegung eines den Schriftformerfordernissen des§ 70 Abs. 1 S. 1 VwGO genügenden Rechtsbehelfs. Aus dem vorgenannten Grund ist Ihr Widerspruch als unzulässig zurückzuweisen. Der angefochtene Bescheid ist damit bestandskräftig, da nicht rechtzeitig ein wirksamer Rechtsbehelf eingelegt wurde. II. Die Kostenentscheidung beruht auf§ 73 Absatz 3 Satz 3 VwGO i. V. m. § 80 Absatz 1 Satz 3 VwVfG. Bei einem erfolglosen Widerspruch trägt grundsätzlich der Widerspruchsführer die Verfahrenskosten. Dies erfasst jedoch nicht die Aufwendungen der Behörde in den Fällen, in denen die Ausgangs- und Widerspruchsbehörde identisch sind. Von der Erhebung einer Widerspruchsgebühr wird aus Gründen der Billigkeit gemäß § 10 Absatz 1 IFG, § 2 IFGGebV abgesehen, da in der Sache keine erneute Überprüfung stattgefunden hat. Rechtbehelfsbelehrung Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Widerspruch [#168022] Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe Ihren Widerspruchsbescheid erhalten (I…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Widerspruch [#168022]
Datum
7. Dezember 2019 10:59
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe Ihren Widerspruchsbescheid erhalten (Ihr AZ: 114-05111/0052) Meinen Widerspruch habe ich zweimal per Post ans BMEL geschickt. Dass das Schreiben zweimal in der Post verloren geht, kann ich nicht glauben. Ich möchte Sie daher bitten, im BMEL nachzuforschen, wo die Widerspruchsschreiben - vermutlich in Bonn - eingetroffen sind. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 168022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168022
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
AW: Ihr Widerspruch [#168022] Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bedauere meine urlaubsbedingt späte Antwort auf Ih…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Ihr Widerspruch [#168022]
Datum
2. Januar 2020 14:56
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bedauere meine urlaubsbedingt späte Antwort auf Ihre E-Mail vom 7.12.2019. Die von Ihnen erwähnten Widerspruchsschreiben sind im BMEL weder in der Poststelle in Berlin noch in Bonn eingegangen. Mit freundlichen Grüßen