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Informationen zu Kaiserstrasse 111 90763 Fürth

-alle verfügbaren Informationen zu Umweltdaten im Bereich Kaiserstrasse 111 90763 Fürth
-alle verfügbaren Informationen zu nuklearen Ereignissen im Bereich Kaiserstrasse 111 90763 Fürth

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. März 2019
  • Frist
    3. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -alle verfügbare…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Kaiserstrasse 111 90763 Fürth [#63241]
Datum
31. März 2019 17:35
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-alle verfügbaren Informationen zu Umweltdaten im Bereich Kaiserstrasse 111 90763 Fürth -alle verfügbaren Informationen zu nuklearen Ereignissen im Bereich Kaiserstrasse 111 90763 Fürth
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
IFG-Antrag: alle verfügbaren Informationen zu Umweltdaten und nuklearen Ereignissen im Bereich Kaiserstraße 111, 9…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
IFG-Antrag: alle verfügbaren Informationen zu Umweltdaten und nuklearen Ereignissen im Bereich Kaiserstraße 111, 90763 Fürth
Datum
2. April 2019 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Stresemannstraße 128-130 10117 Berlin Gesch.Z.: G II 5 - 07023 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre elektronische Post vom 31.03.2019, in der Sie um Auskunft über a) alle verfügbaren Informationen zu Umweltdaten im Bereich Kaiserstraße 111, 90763 Fürth, sowie b) alle verfügbaren Informationen zu nuklearen Ereignissen im Bereich Kaiserstraße 111, 90763 Fürth nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, und auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nicht vorhanden. Mit Blick darauf, dass der Vollzug des Umwelt- und Naturschutzrechts grundsätzlich Angelegenheit der Länder ist und auch dort auf verschiedene kommunale und Landesdienststellen sowie ggf. Regierungsbezirke aufgeteilt ist, besteht jedoch die Möglichkeit, diese Stellen anzufragen. Die Länder - so auch Bayern - wirken aber kontinuierlich darauf hin, Ihre Bürgerinnen und Bürger aktiv und eigeninitiativ über die Zuständigkeitsgrenzen einzelner Behörden hinweg mit Hilfe von Internetportalen über den aktuellen Zustand von Natur und Umwelt zu unterrichten. In Bayern wird zu diesem Zweck der „Umweltatlas Bayern“ betrieben (https://www.lfu.bayern.de/umweltdaten/k…). Nach entsprechender Auswahl der dort angebotenen Fachthemen öffnen sich weitere Fenster, die auch eine adressscharfe Suche nach Umweltinformationen zulassen. Alternativ ist ein Zugang zu Umweltinformationen auch unmittelbar über die Rubrik „Daten“ im Internetauftritt des bayerischen Landesamtes für Umwelt (https://www.lfu.bayern.de/umweltdaten/i…) möglich. Neben z.B. „Indikatoren“ und „Umweltdaten“ bietet diese Seite auch eine eigene Rubrik „Datenanfragen“. In der Rubrik „Umweltdaten“ findet sich auch ein Angebot zu Strahlungsinformationen. Ich hoffe, dass dieser Zugang die Ihrerseits begehrten Informationen mit umfasst. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen