Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Stresemannstraße 128-130
10117 Berlin
Gesch.Z.: G II 5 - 07023
Sehr
geehrtAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre elektronische Post vom 31.03.2019, in der Sie um Auskunft über
a) alle verfügbaren Informationen zu Umweltdaten im Bereich Kaiserstraße 111, 90763 Fürth, sowie
b) alle verfügbaren Informationen zu nuklearen Ereignissen im Bereich Kaiserstraße 111, 90763 Fürth
nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, und auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt.
Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nicht vorhanden. Mit Blick darauf, dass der Vollzug des Umwelt- und Naturschutzrechts grundsätzlich Angelegenheit der Länder ist und auch dort auf verschiedene kommunale und Landesdienststellen sowie ggf. Regierungsbezirke aufgeteilt ist, besteht jedoch die Möglichkeit, diese Stellen anzufragen. Die Länder - so auch Bayern - wirken aber kontinuierlich darauf hin, Ihre Bürgerinnen und Bürger aktiv und eigeninitiativ über die Zuständigkeitsgrenzen einzelner Behörden hinweg mit Hilfe von Internetportalen über den aktuellen Zustand von Natur und Umwelt zu unterrichten.
In Bayern wird zu diesem Zweck der „Umweltatlas Bayern“ betrieben (
https://www.lfu.bayern.de/umweltdaten/k…). Nach entsprechender Auswahl der dort angebotenen Fachthemen öffnen sich weitere Fenster, die auch eine adressscharfe Suche nach Umweltinformationen zulassen. Alternativ ist ein Zugang zu Umweltinformationen auch unmittelbar über die Rubrik „Daten“ im Internetauftritt des bayerischen Landesamtes für Umwelt (
https://www.lfu.bayern.de/umweltdaten/i…) möglich. Neben z.B. „Indikatoren“ und „Umweltdaten“ bietet diese Seite auch eine eigene Rubrik „Datenanfragen“. In der Rubrik „Umweltdaten“ findet sich auch ein Angebot zu Strahlungsinformationen.
Ich hoffe, dass dieser Zugang die Ihrerseits begehrten Informationen mit umfasst.
Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten.
Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen