Informationen zu Lobbyisten mit Hausausweisen

Anfrage an: Deutscher Bundestag

die Süddeutsche Zeitung berichtete vergangene Woche, dass laut Bundestagsverwaltung 706 Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden einen Hausausweis zu den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages ausgestellt bekommen haben (http://www.sueddeutsche.de/politik/hausausweise-lobbyisten-im-bundestag-1.3538634).

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Verbände, deren Vertreterinnen und Vertreter aktuell über einen von der Bundestagsverwaltung ausgestellten Hausausweis verfügen, aus denen der Name des jeweiligen Verbandes und die Anzahl des an seine Vertreterinnen und Vertreter ausgestellten Hausausweise hervorgeht.
Explizit möchte ich darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten zu den Inhaberinnen und Inhabern der Hausausweise nicht Gegenstand dieses Antrages sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2017
  • Frist
    14. Juli 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Süddeutsche …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Lobbyisten mit Hausausweisen [#21809]
Datum
12. Juni 2017 10:13
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Süddeutsche Zeitung berichtete vergangene Woche, dass laut Bundestagsverwaltung 706 Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden einen Hausausweis zu den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages ausgestellt bekommen haben (http://www.sueddeutsche.de/politik/hausausweise-lobbyisten-im-bundestag-1.3538634). Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über die Verbände, deren Vertreterinnen und Vertreter aktuell über einen von der Bundestagsverwaltung ausgestellten Hausausweis verfügen, aus denen der Name des jeweiligen Verbandes und die Anzahl des an seine Vertreterinnen und Vertreter ausgestellten Hausausweise hervorgeht. Explizit möchte ich darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten zu den Inhaberinnen und Inhabern der Hausausweise nicht Gegenstand dieses Antrages sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
5. Juli 2017
Status
Anfrage abgeschlossen