Informationen zu Lobbykontakten (BAMS)

sämtliche Unterlagen (Korrespondenzen, Vorlagen, Protokolle, Notizen oder sonstige Aufzeichnungen), die im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Kontakten von Vertreter:innen Ihres Hauses mit den genannten früheren Regierungsmitgliedern vorliegen:

Kontakt von BM Hubertus Heil mit Eckart von Klaeden am 11.07.2018
Kontakt von BM Hubertus Heil mit Katherina Reiche am 10.07.2018
Kontakt von St’n Leonie Gebers (Eröffnung des parlamentarischen Sommerfestes des VKU e. V.) mit Katherina Reiche am 25.06.2019
Kontakt von St’n Leonie Gebers (Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“) mit Ronald Pofalla am Regelmäßig 06.06.2018 bis 31.01.2019
Kontakt von BM Hubertus Heil, St Björn Böhning mit Steffen Kampeter am Regelmäßig seit 04.04.2018
Kontakt von PSt’in Kerstin Griese und PSt’in Anette Kramme mit Steffen Kampeter am 10.09.2018
Kontakt von St Rolf Schmachtenberg anlässlich Landesgeschäftsführerkonferenz der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände mit Steffen Kampeter am 13.09.2018
Kontakt von St’n Leonie Gebers (Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“) mit Steffen Kampeter regelmäßig zwischen 06.06.2018 und 31.01.2019
Kontakt von St Rolf Schmachtenberg (Bürokratieabbau-Spitzentreffen) mit Steffen Kampeter am 10.07.2019

(Die oben aufgeführten Kontakte wurden von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage mitgeteilt http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/145/1914529.pdf )

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Unterlage…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Lobbykontakten (BAMS) [#174961]
Datum
22. Januar 2020 09:18
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Unterlagen (Korrespondenzen, Vorlagen, Protokolle, Notizen oder sonstige Aufzeichnungen), die im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Kontakten von Vertreter:innen Ihres Hauses mit den genannten früheren Regierungsmitgliedern vorliegen: Kontakt von BM Hubertus Heil mit Eckart von Klaeden am 11.07.2018 Kontakt von BM Hubertus Heil mit Katherina Reiche am 10.07.2018 Kontakt von St’n Leonie Gebers (Eröffnung des parlamentarischen Sommerfestes des VKU e. V.) mit Katherina Reiche am 25.06.2019 Kontakt von St’n Leonie Gebers (Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“) mit Ronald Pofalla am Regelmäßig 06.06.2018 bis 31.01.2019 Kontakt von BM Hubertus Heil, St Björn Böhning mit Steffen Kampeter am Regelmäßig seit 04.04.2018 Kontakt von PSt’in Kerstin Griese und PSt’in Anette Kramme mit Steffen Kampeter am 10.09.2018 Kontakt von St Rolf Schmachtenberg anlässlich Landesgeschäftsführerkonferenz der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände mit Steffen Kampeter am 13.09.2018 Kontakt von St’n Leonie Gebers (Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“) mit Steffen Kampeter regelmäßig zwischen 06.06.2018 und 31.01.2019 Kontakt von St Rolf Schmachtenberg (Bürokratieabbau-Spitzentreffen) mit Steffen Kampeter am 10.07.2019 (Die oben aufgeführten Kontakte wurden von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage mitgeteilt http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/145/1914529.pdf )
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174961 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174961 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: ROB Informationen zu Lobbykontakten (BAMS) [#174961]
Datum
22. Januar 2020 11:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu Lobbykontakten (BAMS)“ vom 22.0…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ROB Informationen zu Lobbykontakten (BAMS) [#174961]
Datum
25. Februar 2020 07:57
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu Lobbykontakten (BAMS)“ vom 22.01.2020 (#174961) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174961 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174961 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in durch ein Büroversehen wurde Ihr ursprünglicher IFG-Antrag vom 22.1.2020 nicht an di…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Informationen zu Lobbykontakten (BAMS) [#174961]
Datum
4. März 2020 11:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in durch ein Büroversehen wurde Ihr ursprünglicher IFG-Antrag vom 22.1.2020 nicht an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Dies fiel leider erst durch Ihr Erinnerungsschreiben auf. Da mit der Zusammenstellung der begehrten Unterlagen erst jetzt begonnen werden kann, bitte ich um Verständnis, dass sich die Bearbeitung Ihrer Anfrage verzögert. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Upload
Betreff
Datum
4. Mai 2020 10:32
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
IFG-Teilbescheid Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen einen Teilbescheid zu Ihren IFG-Antra…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
IFG-Teilbescheid
Datum
4. Mai 2020 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen einen Teilbescheid zu Ihren IFG-Antrag vom 22.01.2020. Die sieben Anlagen lade ich wie in Ihrem Antrag angegeben unter https://fragdenstaat.de/a/174961 hoch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
AW: IFG-Teilbescheid Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen den zweiten Teilbescheid zu Ihrem…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: IFG-Teilbescheid
Datum
24. Juni 2020 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen den zweiten Teilbescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 22.01.2020. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
IFG-Verfahren AZ: Za4JUS-53-1/326 [#174961] Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Bescheid vom 24. Juni 2020 in o…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Verfahren AZ: Za4JUS-53-1/326 [#174961]
Datum
1. Oktober 2020 08:48
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Bescheid vom 24. Juni 2020 in o.g. Angelegenheit hatte ich per Brief mit Datum 16.07.2020 Widerspruch eingelegt. Bislang konnte ich keine Bescheidung meines Widerspruchs feststellen und möchte deswegen freundlich nach dem Stand der Bearbeitung fragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174961 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174961/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
AW: IFG-Verfahren AZ: Za4JUS-53-1/326 [#174961] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Widerspruch ist hier am 20. Juli…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: IFG-Verfahren AZ: Za4JUS-53-1/326 [#174961]
Datum
5. Oktober 2020 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Widerspruch ist hier am 20. Juli 2020 eingegangen. Leider hat sich die Bearbeitung des Widerspruchs verzögert. Eine Entscheidung über Ihren Widerspruch wird Ihnen zeitnah übermittelt. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zugang zu amtlichen Informationen; Ihr Widerspruch vom 16. Juli 2020 gegen meinen Bescheid vom 24. Juni 2020 Sehr …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen; Ihr Widerspruch vom 16. Juli 2020 gegen meinen Bescheid vom 24. Juni 2020
Datum
19. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in über Ihren am 16. Juli 2020 eingelegten Widerspruch gegen meinen Bescheid vom 24. Juni 2020 betreffend den Zugang zu amtlichen Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergeht der folgende Widerspruchsbescheid: 1. Unter Aufhebung meines Bescheides vom 24. Juni 2020 wird Ihnen hiermit Zugang zu den vorbereitenden Unterlagen gewährt. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Bundesrepublik Deutschland. Begründung: I. Mit Ihrer E-Mail vom 22. Januar 2020 beantragen Sie Zugang zu „sämtlichen Unterlagen (Korrespondenzen, Vorlagen, Protokolle, Notizen und sonstige Aufzeichnungen) die im Zusammenhang mit Kontakten von Vertretern des Leitungsbereichs des BMAS mit früheren Regierungsmitgliedern vorliegen". Sie beziehen sich dabei auf die Antwort der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Linken (BT-Drs. 19/14529, S.9), in der die Kontakte von Mitgliedern des BMAS mit Herrn Kampeter, Herrn Pofalla, Herrn von Klaeden und Frau Reiche aufgezählt sind. Sie stützen Ihren Antrag auf§ 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG). Mit Teilbescheid vom 4. Mai 2020 wurden Ihnen bereits teilweise Unterlagen zur Verfügung gestellt, die die Kontakte mit Herrn Kampeter, Frau Reiche und Herrn von Klaeden betrafen. Zu Kontakten mit Herrn Pofalla wurde Ihnen eine spätere Bescheidung Ihres Antrags zugesichert. Ihren Antrag zu Kontakten mit Herrn Pofalla habe ich mit Teilbescheid vom 24. Juni 2020 unter Hinweis auf§ 3 Nr. 3b IFG und den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung abgelehnt, weil das parlamentarische Verfahren und die Meinungsbildung der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen waren. Frau Staatssekretärin Gebers ha􀁟e als Gast an einigen wenigen Sitzungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" teilgenommen, zu diesen Anlässen aber nicht mit Herrn Pofalla gesprochen. Mit ihm selbst hat nur ein Treffen am 28.11.2018 im Rahmen der Staatssekretärsausschusssitzung stattgefunden, für das zwar eine Terminvorbereitung erstellt wurde, diese aber nicht herausgegeben werden könne. Gegen diesen Teilbescheid vom 24. Juni 2020 haben Sie am 16. Juli 2020 Widerspruch eingelegt. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitgegenstandes wird auf Ihren Antrag vom 22. Januar und meinen Bescheid vom 24. Juni 2020 verwiesen, auf deren Inhalt Bezug genommen wird. II. Nach § 73 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bin ich für die Entscheidung über Ihren Widerspruch zuständig. In Abweichung von meinem Bescheid vom 24. Juni 2020 wird Ihnen nunmehr entsprechend Ihrem Antrag Akteneinsicht in die vorbereitenden Unterlagen zu dem Termin des Staatssekretärsausschusses vom 28. 11.2018, an dem auch Herr Pofalla teilnahm, gewährt. Nachdem nunmehr der Bundestag über das sog. ,,Kohleausstiegsgesetz" und das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" entschieden hat, ist die Meinungsbildung der Bundesregierung abgeschlossen. Die begehrten Informationen können herausgegeben werden ( s. Anlage). Die gewünschten Unterlagen wurden in ein Gesamtdokument überführt. Personenbezogene Daten wurden geschwärzt. Das Ergebnisprotokoll der Ausschusssitzung vom 26.11.2018 wurde bereits durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschwärzt und liegt hier nur in dieser Form vor. III. Die Kostenentscheidung beruht auf§ 72 VwGO, § 80 Absatz 1 VwVfG . Mit freundlichen Grüßen