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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"

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Demokratie te est! Bundesamt für Familie und * 1 zivilgesellschaftliche Aufgaben Leitfaden für die Sachverständigen zum Bewertungsverfahren für Interessenbekundungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!" in den Handlungsfeldern „Demokratieförderung", Vielfaltgestaltung" und „Extremismusprävention" Stand: 18.03.2019 -Demokratie leberd- ist ein Bundesprogramm des tel Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Dieser Leitfaden regelt die Verfahrensweise der Bewertung von eingereichten Interessenbe- kundungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!". Der Leitfaden informiert über die Auf- gaben der Sachverständigen und unterstützt diese bei der Begutachtung von Interessenbe- kundungen. Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung zum Bundesprogramm „Demokratie leben!" 3 2. Interessenbekundungen für die Handlungsfelder „Demokratieförderung", „Vielfaltgestaltung" und „Extremismusprävention" 3 3. Auswahlverfahren 4 4. Auswahl der Sachverständigen und Verhaltensregeln im Sachverständigenverfahren 4 5. Bewertungsverfahren und Aufgaben der Sachverständigen 5 5.1 Zur technisch-organisatorischen Abwicklung 6. Unterlagen der Sachverständigen 6 8 Seite 2 von 8
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1. Einleitung zum Bundesprogramm „Demokratie leben!" Das Bundesprogramm „Demokratie leben!" wird auch nach 2019 weitergeführt. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!" will ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene fördern. Es sollen auch zukünftig Vereine, Projekte und Initiativen unterstützt werden, die sich der Förderung von Demokratie und Vielfalt widmen, Extremismus vorbeugen und sich insbesondere gegen Demokratiefeindlichkeit, Extremismus und Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einsetzen. Mit der Förderung von Modellprojekten möchte das BMFSFJ die Entwicklung und Erprobung von innovativen Ansätzen und Methoden in der Arbeit gegen Phänomene Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vorantreiben. Bestehende Ansätze sollen überprüft und auf aktuelle Entwicklungen und Rahmenbedingungen angepasst werden. Modellprojekte sind hierbei zeitlich begrenzte Projekte, deren Ergebnisse auf andere Träger oder Förderbereiche übertragbar sein sollen. Sie sollen an dringenden Fragen und Problemen ansetzen, neue und innovative Ansätze ausprobieren, wirkungsorientiert geplant und umgesetzt werden und partizipativ gestaltet sein. Die Zuwendung von Mitteln für Projektvorhaben erfolgt in einem Auswahlprozess im Rahmen eines dem Antragsverfahrens vorgeschalteten Interessenbekundungsverfahrens (IBK) auf der Grundlage entsprechender Förderaufrufe. Zur Mitwirkung am Auswahlprozess im Rahmen des IBK für die Modellprojekte in den Handlungsfeldern des Bundesprogramms — Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention — besetzt die Regiestelle „Demokratie leben!" des BAFzA einen Pool unabhängiger Sachverständiger. 2. Interessenbekundungen für die Handlungsfelder „Demo- kratieförderung", „Vielfaltgestaltung" und „Extremis- musprävention" Die Sachverständigentätigkeit dient der Bewertung von Interessenbekundungen in Bezug auf Modellprojekte. Modellprojekte sind wie folgt zu charakterisieren: • Es handelt sich um zeitlich begrenzte Projekte. • Ein Projekt ist modellhaft, wenn gegenüber bestehenden Angeboten und Leistungen neue Ansätze erprobt werden oder im Vergleich zu früheren oder bereits bestehen- den ähnlichen Angeboten und Leistungen, Erfahrungswerte oder Schlussfolgerungen getroffen wurden, die eine wesentliche Erneuerung bzw. Verbesserung der Angebote und Leistungen erwarten lassen oder zu verbesserten Standards führen. • Es muss sich um problem- und kontextbezogene Handlungskonzepte mit Übertrag- barkeitswert in die Regelpraxis handeln. • Die Zusätzlichkeit des Vorhabens in Abgrenzung zur Regeltätigkeit des Projektträ- gers muss gegeben sein. Seite 3 von 8
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• Die Projekte sollten auf nachhaltige Strukturen zurückgreifen können, Beteiligungs- prozesse in den Vordergrund stellen und Netzwerkcharakter besitzen und weiterent- wickeln. • Die Projekte können überregional, landesweit oder bundesweit angelegt sein. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!" werden Modellprojekte gefördert und wissenschaftlich begleitet, die definierte Ziele verfolgen und damit menschenfeindlichen Einstellungen, dem Postulieren von Ungleichwertigkeit unterschiedlicher sozialer Gruppen und vorurteilbasierter, politisch und/ oder religiös/ weltanschaulich motivierter Gewalt entge- gentreten. Die spezifischen Ziele für die unterschiedlichen Handlungsfelder können den ent- sprechenden Förderaufrufen entnommen werden. 3. Auswahlverfahren Die Auswahl der Projektvorhaben/Projektträger*innen erfolgt in einem zweistufigen Verfah- ren (1) In der ersten Stufe erfolgt der öffentliche Aufruf zur Einreichung von Interessenbe- kundungen. Die Regiestelle „Demokratie leben!" des BAFzA stellt entsprechende Formulare elektronisch zur Verfügung, berät zu Fragen des Interessenbekundungs- verfahrens und nimmt Interessenbekundungen entgegen. (2) In der zweiten Stufe werden ausgewählte Antragsteller*innen zur Einreichung eines detaillierten Förderantrags unter Nutzung der dazu vorgegebenen Formulare aufge- fordert. Die Regiestelle „Demokratie leben!" berät die Antragsteller*innen telefonisch und per E-Mail. Der vorliegende Leitfaden befasst sich mit der Begutachtung der Interessenbekundungen aus der ersten Stufe. Basierend auf den Gutachten werden diejenigen Projekte ausgewählt, die in der zweiten Stufe zur Antragstellung aufgefordert werden. 4. Auswahl der Sachverständigen und Verhaltensregeln im Sachverständigenverfahren Für die inhaltliche Bewertung der eingereichten Projektvorschläge im Rahmen des Interes- senbekundungsverfahrens sollen unabhängige Experrinnen als Sachverständige zum Ein- satz kommen. Die Bewerber*innen haben die Möglichkeit, sich für die Sachverständigentätigkeit bei der Regiestelle des Bundesprogrammes „Demokratie leben!" zu bewerben. Die Sachverständigen werden nach Maßgabe ihrer Erfahrungen und Kompetenzen in The- menfeldern/Handlungsfeldern, die dem Bundesprogramm zugrunde liegen, ausgewählt. Sie müssen praktische Erfahrungen und/ oder Fachkenntnisse in mindestens einem programm- relevanten Themenfeld bzw. einem der oben genannten Handlungsfelder besitzen. Darüber Seite 4 von 8
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hinaus sollten die Sachverständigen über die notwendige Expertise zur finanziellen Beurtei- lung der eingereichten Projektvorhaben verfügen. Die ausgewählten Sachverständigen bilden den Sachverständigenpool, aus dem für die Be- gutachtung der eingereichten Interessenbekundungen Sachverständige beauftragt werden können. Es kann jedoch in Ermangelung der Kenntnis der Zahl der eingehenden Interessen- bekundungen nicht garantiert werden, dass jedem*r Sachverständigen Interessenbekundun- gen zur Begutachtung zugeteilt werden. Im Rahmen ihrer gutachterlichen Tätigkeit dürfen die Sachverständigen keine Institution, Organisation oder Unternehmung vertreten oder deren Weisungen befolgen. Es besteht die Befürchtung einer Interessenkollision, wenn die Sachverständigen, ihrie Institut/ Initiative/ Einrichtung eine Interessenbekundung eingereicht haben oder Kooperationspartner*in einer eingereichten Interessenbekundung sind. Eine Interessenkollision steht auch dann zu be- fürchten, wenn Sachverständige aktuell oder in der Vergangenheit Gremien- oder Organmit- glieder (Vorstand, Beirat, etc.) beim sich bewerbenden Projektträger waren oder sind oder in einem Anstellungs- oder sonstigen Abhängigkeitsverhältnis standen. In diesen Fällen werden den Sachverständigen in aller Regel keine Interessenbekundungen aus dem betreffenden Handlungsfeld zugeteilt, in welchem die Interessenkollision vorliegt. Die vorstehend beschriebenen Fälle einer Interessenkollision sind unverzüglich nach Kenntnisnahme, schriftlich (per E-Mail an ibk-dl@bafza.bund.de) der Regiestelle „De- mokratie leben!" unter Angabe des konkreten Handlungsfeldes bzw. bei mehreren An- trägen unter Nennung aller entsprechenden Handlungsfelder mitzuteilen. Die Auswahl der Sachverständigen wird vom BMFSFJ vorgenommen und erfolgt auf Basis eines Vorschlages des BAFzA, welches für die Durchführung des Vergabeverfahrens zuständig ist. Die Sachverständigen arbeiten selbstständig und handeln eigenverantwortlich. 5. Bewertungsverfahren und Aufgaben der Sachverständi- gen Die eingereichten Interessenbekundungen werden statistisch erfasst und entsprechend an- gelegt. Des Weiteren werden sie den Handlungsfeldern zugeordnet und auf Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen geprüft. Diese formale Prüfung erfolgt durch die Regiestelle „Demokratie leben!" des BAFzA selbst. Für die inhaltliche Prüfung sind zwei voneinander unabhängige Gutachten zu erstellen. Die- se werden durch zwei Sachverständige aus dem Sachverständigenpool unabhängig vonei- nander nach einem standardisierten Prüfkonzept erarbeitet. Das Verfahren der Parallelbe- gutachtung ermöglicht eine größere Objektivität sowie eine bessere Vergleichbarkeit bei der Begutachtung der eingereichten Interessenbekundungen. Sollten die Bewertungen zwischen den beiden Gutachten stark voneinander abweichen, wird ein sogenanntes Drittgutachten eingeholt. Für die Erstellung der Drittgutachten werden zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls externe Sachverständige aus dem Sachverständigenpool einbezogen. Seite 5 von 8
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Die Zuteilung der Interessenbekundungen auf die externen Sachverständigen aus dem Sachverständigenpool erfolgt durch die Regiestelle „Demokratie leben!" in enger Abstim- mung mit dem BMFSFJ. 5.1 Zur technisch-organisatorischen Abwicklung Die Bewertung wird auf der Grundlage folgender Dokumente vorgenommen: • Förderaufruf zum jeweiligen Handlungsfeld • Leitfaden zum Sachverständigenverfahren • Bewertungsraster mit Bewertungskriterien • Eingereichte Interessenbekundung nebst ggf. dazugehörigen relevanten Anlagen zum Projektvorhaben Die zu begutachtenden Interessenbekundungen werden den Sachverständigen zur Verfü- gung gestellt. Hiernach erfolgen Information und Abstimmung durch die Regiestelle „Demo- kratie leben!" mit den betreffenden Sachverständigen. Die Bewertung durch die Sachverständigen erfolgt auf einem Bewertungsbogen nach festge- legten Kriterien. Dieser wird im Vorfeld der Begutachtung zur Verfügung gestellt. Das Gutachten umfasst: • Komplex A Formale Prüfung (erfolgt durch die Regiestelle „Demokratie leben!" des BAFzA selbst) • Komplex B Inhaltliche Bewertungskriterien • Komplex C Prioritätensetzung und zusammenfassende Beurteilung Im Komplex A werden allgemeine bzw. formale Punkte bewertet. Diese Bewertung erfolgt durch die Regiestelle und unterliegt keiner Punkteverteilung. Im Rahmen der formalen Prü- fung erfolgt die Feststellung, ob die allgemeinen Zulassungskriterien erfüllt wurden. Im Komplex B stehen die inhaltlichen Bewertungskriterien im Mittelpunkt. Eine Bewertung erfolgt anhand einer vorgegebenen Punkteskala. Im Komplex C findet die Einstufung in die entsprechende Prioritätsgruppe statt. Projektvor- haben können zur Förderung, als ein so genanntes Nachrückerprojekt oder zur Ablehnung vorgeschlagen werden. Abschließend ist eine zusammenfassende schriftliche Begründung für die Einordnung in die entsprechende Prioritätsgruppe (Priorität 1: Vorschlag zur Aufnahme in die Förderung, Priori- tät 2: Vorschlag zur Aufnahme als Nachrücker, Priorität 3: Vorschlag zur Ablehnung) unter Berücksichtigung der Bewertungskriterien zu geben. Dafür steht maximal der im Formular vorgegebene Platz zur Verfügung. Hier sollte der/die Sachverständige seinen/ihren Gesamt- eindruck zu dem eingereichten Projektvorhaben unter Berücksichtigung aller qualitätsrele- vanten Kriterien zum Ausdruck bringen. Seite 6 von 8
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Hinweis: Bei der Bewertung und der schriftlichen Begründung ist zu beachten, dass diese von Bedeu- tung ist für die Förderung oder Ablehnung des betreffenden Projektvorhabens. • Bei Einordnung in Priorität 1 müssen aus der Begründung sowie der Punktebewer- tung eindeutig die Gründe für die Förderwürdigkeit des geplanten Projektvorhabens hervorgehen. • Bei Einordnung in die Priorität 3 müssen die Schwächen des Projektvorhabens aus der Begründung hervorgehen und durch die Punktebewertung nachvollziehbar sein. Der/Die Sachverständige muss eine durchgängige Bewertung der jeweiligen Interessenbe- kundung vornehmen, d.h. er/sie muss jedes Bewertungskriterium bearbeiten. Die Bewertung der Interessenbekundungen sowie die Erstellung der schriftlichen Gutachten erfolgen voraussichtlich in folgenden Zeiträumen: • Handlungsfeld Demokratieförderung und Vielfaltgestaltung: 31. Kalenderwoche 2019 bis zum 13.08.2019 • Handlungsfeld Extremismusprävention: 32. Kalenderwoche 2019 bis zum 20.08.2019 • Optionale Erstellung weiterer Gutachten (Drittgutachten): 33. —36. Kalenderwoche 2019 Die genaue Terminierung der Erstellung der schriftlichen Gutachten sowie deren Übersen- dung bleiben einer gesonderten Mitteilung vorbehalten. Bei Aufnahme in den Sachverständi- genpool und mit Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich der/die Sachverständige zur Begutachtung der ihm/ihr vorgelegten IBK in den jeweils oben genannten Zeiträumen. Mit Einreichung des/der Gutachten/s bei der Regiestelle „Demokratie leben!", versichert die/der Sachverständige alle Prüfungs- und Bewertungsschritte vorgenommen und abge- schlossen zu haben. Nach Einreichung können keine weiteren Änderungen an den Angaben vorgenommen werden. Die fertigen Gutachten sind in elektronischer Form zu senden an: ibk-dl@bafza.bund.de sowie postalisch rechtskräftig unterschrieben an folgende Adresse: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Regiestelle „Demokratie leben!" — Standort Berlin Referat 305 Auguste-Viktoria-Str. 118 14193 Berlin Seite 7 von 8
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Auf Grundlage der Bewertungsergebnisse der externen Sachverständigen sowie der Bewer- tung durch die Regiestelle „Demokratie leben!" wird eine Rankingliste aller Interessenbekun- dungen erstellt. Die Auswahlentscheidung erfolgt aufgrund der eingereichten Gutachten und wird mit dem BMFSFJ abgestimmt, wobei die abschließende Auswahlentscheidung der zur Förderung aufzunehmenden Modellprojekte dem BMFSFJ obliegt. 6. Unterlagen der Sachverständigen Zur Bewertung der eingereichten Projektvorhaben und zum Sachverständigenverfahren wer- den Ihnen rechtzeitig nachfolgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: • Förderaufruf zum jeweiligen Handlungsfeld • Eingereichte Interessenbekundung nebst ggf. relevanter dazugehöriger Anlagen zum Projektvorhaben • (Ggf. aktualisierter) Leitfaden zum Sachverständigenverfahren • Bewertungsraster mit Bewertungskriterien • Bewertungsbogen für das Gutachten • Vertrag • Erklärung • Ergänzende Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung Seite 8 von 8
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