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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"

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Förderaufruf für Landes-Demokratiezentren im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation und Zielsetzung des Bundesprogramms ........................................................... 1 2 3 4 1.1 Ausgangssituation ................................................................................................................... 1 1.2 Zielsetzung des Bundesprogramms......................................................................................... 1 Gegenstand des Förderaufrufs ........................................................................................................ 2 2.1 Landes-Demokratiezentren ..................................................................................................... 2 2.2 Landeskoordinierung ............................................................................................................... 3 2.3 Landeskonzept......................................................................................................................... 4 2.4 Beratungsleistungen................................................................................................................ 5 2.4.1 Mobile Beratung .............................................................................................................. 5 2.4.2 Opferberatung ................................................................................................................. 6 2.4.3 Distanzierungs- und Ausstiegsberatung .......................................................................... 6 Fördergrundsätze und Fördervoraussetzungen .............................................................................. 7 3.1 Allgemeine Fördergrundsätze ................................................................................................. 7 3.2 Zuwendungsempfänger*in...................................................................................................... 7 3.3 Fördervoraussetzungen........................................................................................................... 7 Verfahren......................................................................................................................................... 8 4.1 Antragsverfahren..................................................................................................................... 8 4.2 Bewilligungsverfahren ............................................................................................................. 9 4.3 Verwendungsnachweise.......................................................................................................... 9 0
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Der Bund gewährt für die in diesem Förderaufruf genannten Zwecke Zuwendungen nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschrif- ten bzw. nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung von Projekten der Demokratieförderung und zur Extremismusprävention (Förderrichtlinie Demokratie leben!). 1. Ausgangssituation und Zielsetzung des Bundesprogramms 1.1 Ausgangssituation Deutschland ist ein demokratisches und weltoffenes Land, das einer vielfältigen Gesellschaft Raum und Entfaltungsmöglichkeiten bietet. Basis dafür ist das Grundgesetz, dessen Errungenschaften nicht selbstverständlich existieren. Sie sind das Resultat einer langen Entwicklung, bei der sehr viele muti- ge und engagierte Menschen immer wieder für diese Werte eingetreten sind, die heute das gesell- schaftliche Fundament bilden. Für ein friedliches, vielfältiges, gleichberechtigtes Zusammenleben in Deutschland wird – neben si- cherheitspolitischen Aufgaben und der Durchsetzung des Rechtsstaats – eine proaktive Demokra- tieförderung und eine nachhaltige Präventionsarbeit im Zusammenwirken von Kommunen, Ländern und dem Bund mit der Zivilgesellschaft gebraucht. Besonders Rechtsextremismus, islamistischer Ext- remismus und auch linker Extremismus, so wie Ideologien der Ungleichwertigkeit und darauf bezo- gene Diskriminierungen gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Im Bundesprogramm „De- mokratie leben!“ wird bereits seit 2015 ein breit angelegter Präventionsansatz verfolgt, der alle de- mokratiefeindlichen Phänomene und Orte der Prävention in den Blick nimmt. Die wehrhafte Demokratie braucht eine starke Zivilgesellschaft. Das aktive Eintreten für die Werte des Grundgesetzes, die Förderung eines lebendigen, vielfältigen und demokratischen Zusammenle- bens sowie die Präventionsarbeit gegen Extremismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Sie können nur gemeinschaftlich und gesamtgesellschaftlich ge- löst werden und müssen an den Herausforderungen, Problemen und Bedürfnissen vor Ort ansetzen. 1.2 Zielsetzung des Bundesprogramms Das Bundesprogramm bleibt eine zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur Extremis- musprävention und Demokratieförderung und verfolgt weiterhin die dort festgelegten übergreifen- den Ziele. Zahlreiche Initiativen, Vereine und engagierte Bürger*innen in ganz Deutschland setzen sich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander ein. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie, für Vielfalt und gegen Extremis- mus auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene. Die Projektförderung des Bundes- programms zielt auf die Weiterentwicklung der präventiv-pädagogischen Fachpraxis ab, unterstützt das Engagement für Demokratie und stärkt zivilgesellschaftliche Strukturen. Für die zweite Förderpe- riode (2020 bis 2024) werden die Ziele des Bundesprogramms neu justiert und stärker fokussiert – vor allem mit Blick auf die aktuellen, gesellschaftlichen Herausforderungen und auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen aus der ersten Förderperiode (2015 bis 2019). „Demokratie fördern. Viel- 1
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falt gestalten. Extremismus vorbeugen.“ sind die Kernziele von „Demokratie leben!“. Dieser inhaltli- che Dreiklang ist handlungsleitend. Zielgruppe des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sind in erster Linie Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, junge Erwachsene aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe und an anderen Sozialisationsorten Tätige, Multipli- kator*innen sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen. Im Bundesprogramm gibt es vier Handlungsbereiche: A. Kommunen: Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“; B. Länder: Förderung von Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Vernetzung sowie von Mobi- ler Beratung, Opferberatung, Distanzierungs- und Ausstiegsberatung; C. Bund: Förderung von Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerken auf Bundesebene; D. Modellprojekte: Förderung von Modellprojekten in den drei Handlungsfeldern Demokratieförderung, Vielfaltgestal- tung und Extremismusprävention. Die Handlungsfelder wiederum gliedern sich in einzelne Themen- felder auf. 2 Gegenstand des Förderaufrufs Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf den Handlungsbereich B - Länder: För- derung von Landes-Demokratiezentren. 2.1 Landes-Demokratiezentren Die Landes-Demokratiezentren haben sich in der ersten Förderperiode im Bundesprogramm „Demo- kratie leben!“ als zentrale Koordinierungsstellen im Bundesprogramm etabliert und es konnte auf Landesebene eine funktionierende Beratungs-, Informations- und Vernetzungsstruktur aufgebaut werden. Diese Strukturen sollen weiter gefestigt und ausgebaut werden. Die Landes- Demokratiezentren tragen im jeweiligen Land zur Umsetzung der Ziele des Bundesprogramms „De- mokratie leben!“ bei und werden weiterhin nach den konkreten gesellschaftlichen Herausforderun- gen bedarfsorientiert und unter Berücksichtigung bestehender Strukturen im Land ausgestaltet. Über die genaue Bezeichnung und Struktur entscheidet das jeweilige Bundesland. Die Landes- Demokratiezentren tragen zur (Weiter-)Entwicklung von Strategien und Konzepten der Förderung von Demokratie und Vielfalt und gegen Extremismus und jede Form von Demokratiefeindlichkeit auf Landesebene bei, regen ggf. entsprechende Prozesse an, beobachten die Praxisentwicklung im Feld und bereiten diese für den Erfahrungstransfer im Bundesland auf. 2
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Die Landes-Demokratiezentren sind Ansprechpartner für alle Akteur*innen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im jeweiligen Bundesland und für die Ausgestaltung einer nachhaltigen Bera- tungs-, Informations- und Vernetzungsstruktur auf Landesebene zuständig. Hierzu gehört eine part- nerschaftliche Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteur*innen. 2.2 Landeskoordinierung Das jeweilige Landes-Demokratiezentrum verbindet und koordiniert die Aktivitäten relevanter Ko- operationspartner vor allem für die Präventionsarbeit und das Zusammenwirken von Beratung und Präventionsmaßnahmen im Handlungsbereich „B – Länder“ und stellt den Informationsfluss und Erfahrungsaustausch der Akteur*innen sicher. Es fördert durch vertrauensbildende Maßnahmen und das Herstellen von Transparenz die Zusammenarbeit und den Zusammenhalt zwischen den verschie- denen zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteur*innen auf Landesebene. Mindestens einmal jährlich sollen die Landes-Demokratiezentren insbesondere relevante zivilgesellschaftlichen Ak- teur*innen, Organisationen vor Ort und Verantwortliche aus Verwaltung zu einem Vernetzungs- oder Arbeitstreffen („Landes-Demokratiekonferenz“) einladen. Dazu sind alle durch das Bundesprogramm im Land geförderten Projekte einzuladen. Außerdem sollen Initiativen und Projekte für Demokratie, für Vielfalt und gegen Extremismus über die Landes-Demokratiezentren noch besseren Zugang zu den Informations-, Unterstützungs-, Qualifizierungs- und Beratungsangeboten in den jeweiligen Län- dern erhalten. Das Landes-Demokratiezentrum koordiniert die mobile, Opfer- sowie die Distanzierungs- und Aus- stiegsberatung und fördert den Kontakt zu relevanten Landesstrukturen sowie die fachliche Weiter- entwicklung der Berater*innen und organisiert landesweite Netzwerktreffen zu ausgewählten The- men, Zielgruppen und/oder aktuellen Problemlagen. Auf Landesebene sollen die Landes-Demokratiezentren eine Abstimmung mit thematisch angrenzen- den Bundesprogrammen, wie z.B. „Zusammenhalt durch Teilhabe“, sowie thematisch ähnlich gela- gerte Landesinitiativen und -programmen gewährleisten. Zu den Aufgaben gehört außerdem der regelmäßige, ressortübergreifende Informationsaustausch auf Ebene der Landesregierung über seine Arbeit im Rahmen des Bundesprogramms und die Beteiligung an Veranstaltungen zum programm- weiten Informationstransfer. Das Landes-Demokratiezentrum unterstützt aktiv die Kommunen des jeweiligen Landes bei ihren Bestrebungen und Aktivitäten und ist erste Anlaufstelle der „Partner- schaften für Demokratie“ bei inhaltlichen Fragen sowie Bedrohungslagen. Die enge Kooperation mit den betreffenden Landeszentralen für politische Bildung ist zudem ausdrücklich erwünscht. Eine wei- tere Aufgabe des Landes-Demokratiezentrums ist die Abrechnung und Verwaltung der Bundesmittel gegenüber der Regiestelle „Demokratie leben!“. Es ist zentraler Ansprechpartner des BMFSFJ und der Regiestelle. Weitere Aufgaben der Landes-Demokratiezentren sind die Anregung von Prozessen der gemeinsa- men Strategieentwicklung im Bereich Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprä- vention im und für das Bundesland sowie die Identifizierung von Beispielen guter Beratungs- und Präventionspraxis v. a. mit regionaler Bedeutung, die Aufbereitung derselben für den Erfahrungs- transfer im Bundesland und die Sensibilisierung und Unterstützung der Qualifizierung der Regelsys- teme (z.B. Schule, Jugendarbeit, Kultur). 3
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Das Landes-Demokratiezentrum betreibt in Zusammenarbeit mit dem BMFSFJ und der Regiestelle die Öffentlichkeitsarbeit zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im jeweiligen Land. Für alle internen Arbeitsprozesse gewährleistet das Landes-Demokratiezentrum die Steuerung, Aus- gestaltung und Entwicklung von qualitätsorientierten Verfahren. Das Landes-Demokratiezentrum arbeitet aktiv an der (Weiter-)Entwicklung spezifischer Systeme der (Selbst-)Evaluation zur Überprü- fung aller Arbeitsbereiche des Landes-Demokratiezentrums und gewährleistet: a) die Zusammenarbeit mit dem BMFSFJ/der Regiestelle zur Sicherung des Programmmonitorings und der Programmsteuerung; b) die Zusammenarbeit mit der Programmevaluation und/oder Dritten, die im Auftrag des BMFSFJ/der Regiestelle Erhebungen vornehmen und Daten abfragen; c) Verfahren für Falldokumentationen (unter Berücksichtigung des Datenschutzes) und ggf. deren Weiterentwicklung. 2.3 Landeskonzept Jedes Bundesland legt ein Konzept zum Stand und zur Weiterentwicklung seines Landes- Demokratiezentrums (Finanzierung, Umsetzung, fachliche Beurteilung) vor, das Bestandteil des An- trags ist. Dieses Konzept beinhaltet außerdem Angaben zur Ausgestaltung, zu den Beratungsleistun- gen und zur Arbeitsweise in den Bereichen der Mobilen, Opfer- sowie Distanzierungs- und Ausstiegs- beratung, zur Präventions- und Vernetzungsarbeit im Land und zur Sicherstellung einer qualitätsori- entierten Beratung, gemäß der unter Abschnitt 2.4 dargestellten Kriterien. Auch bestehende oder zukünftige Verknüpfungen mit einschlägigen Landesprogrammen sollen darin berücksichtigt werden. Das Konzept sollte auch Aussagen zu folgenden Punkten enthalten: • Analyse der aktuellen Problemlage im jeweiligen Bundesland zu zentralen Formen politischer oder religiöser Radikalisierung (u.a. Rechtsextremismus, islamistischer Extremismus oder linker Extremismus), Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und anderer demokra- tie- und rechtsstaatsfeindlicher Phänomene; • Zusammensetzung des landesweiten Beratungsnetzwerks sowie Nennung der (weiteren) rele- vanten staatlichen und nicht-staatlichen Akteur*innen im Land; • Zielstellungen, die das Land bei der Entwicklung seines Demokratiezentrums und der landes- weiten Beratungsleistungen im Bereich Mobiler, Opfer- und Ausstiegsberatung verfolgt; • eigene Maßnahmen in den Themenfeldern des Bundesprogramms; • Aktivitäten für die „Partnerschaften für Demokratie“ im Land; • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit; • Arbeits- und Organisationsstruktur des Landes-Demokratiezentrums sowie die interne Kom- munikation, Vorhaben im Bereich Prävention und Vernetzung, Fortbildung und Kommunikati- on innerhalb des Landes sowie mit dem BMFSFJ und der Regiestelle; 4
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• Sicherung und Weiterentwicklung der in der ersten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ entwickelten Qualitätskriterien sowie Mitarbeit an der Programmevalua- tion; • Beachtung von Grundsätzen von Antidiskriminierung, Gender- und Diversity Mainstreaming sowie Inklusion. 2.4 Beratungsleistungen Im Handlungsbereich soll das bestehende Angebot an Beratungsleistungen für die Präventionsarbeit gegen Extremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ausgebaut werden. Unter Berück- sichtigung von bereits vorhandenen Strukturen und Möglichkeiten sowie länderspezifischen Erfor- dernissen und Bedarfen können auch qualifizierte Angebote für Belastungssituationen im Hinblick auf eskalierende Konfliktsituationen entwickelt, erprobt und umgesetzt werden. Dazu kommt die Vermittlung von Qualifizierungsangeboten für kommunale und nicht-staatliche Ak- teur*innen, um interkulturelle Konfliktlagen und gesellschaftliche Spannungen zu bearbeiten und zu begleiten (v.a. Empowerment, angemessener Umgang mit der Situation von Betroffenen und Be- troffenengruppen). Beratung wird im Kontext dieses Förderaufrufs als ein an den Bedarfslagen der Ratsuchenden orien- tiertes, freiwilliges Angebot verstanden und verfolgt einen prozessorientierten Ansatz. Beratung ist anlass-, ziel- und ressourcenorientiert, transparent, erfolgt vernetzt und am Fallabschluss ausgerich- tet. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Träger und des Landes-Demokratiezentrums können zu den jeweiligen Arbeitsbereichen der Mobilen, Opfer- sowie Distanzierungs- und Ausstiegsberatung oder zu speziellen, diesbezüglichen Themenfeldern Informationsmaterialien und Dokumentationen erstellt werden. Träger- und länderübergreifende Vernetzung, Fachaustausche, Weiterbildung, Ent- wicklung von Qualitätskriterien, Ausbau und Weiterentwicklung, die Entwicklung und Unterstützung von Dach- und Fachverbänden in ihren Themenfeldern sollen ermöglicht werden. Entsprechende Ausgaben sind grundsätzlich förderfähig. 2.4.1 Mobile Beratung Mobile Beratungsteams agieren in unterschiedlichen Handlungsfeldern wie z.B. Schule, Jugendhilfe, Verwaltung und Wirtschaft bzw. ehrenamtlichem Engagement und entwickeln ortsbezogene Strate- gien, z.B. gegen die (befürchtete) Dominanz extremistischer Gruppierungen. Dabei erfüllen die Bera- tungsteams in Abhängigkeit vom jeweiligen Beratungsauftrag Koordinierungsfunktionen, bieten Or- ganisations- und Projektentwicklung an, leisten Coaching und operative Hilfen, transferieren Infor- mationen sowie Erfahrungen und nehmen operative Analysen vor. Das Leitziel Mobiler Beratung ist es, Beratungsnehmer*innen in der Auseinandersetzung Ideologien der Ungleichwertigkeit und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie für eine demokratische Alltagskultur zu unterstützen. Mobile Beratung orientiert sich dabei an den jeweiligen Kontexten sowie an den Gemeinwesen, in denen die Beratungsnehmer*innen verortet und aktiv sind. Ausge- hend von den eingebrachten Problemen und Herausforderungen versucht sie daher, in Beratungs- prozessen gemeinsam und in Absprache mit lokalen Akteur*innen Handlungskonzepte für eine de- 5
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mokratische Stärkung des Gemeinwesens zu entwickeln und vorhandenen Orientierungen an Ideolo- gien der Ungleichwertigkeit eine lebendige, an den Menschenrechten und dem Grundgesetz orien- tierte Zivilgesellschaft entgegenzustellen. Besondere Bedeutung kommt dabei der Aktivierung unab- hängigen und emanzipatorisch-kritischen Engagements, dem Empowerment von Beratungsneh- mer*innen und der Qualifizierung von Institutionen zu. 2.4.2 Opferberatung Die Beraterinnen und Berater der Opferberatung unterstützen Betroffene insbesondere von Vorfäl- len des Rechtsextremismus, Rassismus und weiteren Formen gruppenbezogenen Menschenfeind- lichkeit bei der Bewältigung der materiellen und immateriellen Folgen solcher Taten und zur Wieder- herstellung ihrer Handlungsfähigkeit. Hierbei ist auch die spezifische Situation bei der Beratung Ge- flüchteter/Asylsuchender bzw. von Personen, die sich für Demokratie und Vielfalt ehrenamtlich oder politisch engagieren, zu beachten. Die Opferberatungsstellen verfolgen einen niedrigschwelligen, zugehenden und parteilichen Ansatz. Im Zentrum steht die direkte Hilfe für individuell Betroffene. Daneben setzen sich die Opferberatun- gen für die gesellschaftliche Integration der Betroffenen bzw. von Betroffenengruppen ein. Sie sor- gen für den Aufbau von lokalen/regionalen Unterstützungsnetzwerken.Die Kooperation mit loka- len/kommunalen Akteur*innen, zivilgesellschaftlichen Initiativen und Angeboten der Antidiskriminie- rungsberatung auf kommunaler und Landesebene gehört außerdem zu den Aufgaben der Opferbera- tungsstellen. Sie bieten gezielt solche Unterstützungsleistungen an, die die Ressourcen der Betroffenen nutzen und/oder fördern und leisten damit „Hilfe zur Selbsthilfe“. Die Opferberatungen entwickeln gemein- sam mit lokalen Akteur*innen Strategien zur Stärkung von (potenziellen) Opfergruppen, um die Rahmenbedingungen vor Ort dahingehend zu verändern, dass die betroffene/n Gruppe/n längerfris- tig gesellschaftlich integriert wird/werden. Dabei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit Trägern, Expert*innen der Mobilen Beratung sowie Trägern, Initiativen und Einzelpersonen, die sich gegen Extremismus und weitere Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit engagieren. 2.4.3 Distanzierungs- und Ausstiegsberatung In Ergänzung zur Mobilen Beratung und zur Opferberatung sind bei Bedarf konkrete Unterstüt- zungsmaßnahmen durch eine Distanzierungs- und Ausstiegsberatung vorzusehen. Sie soll Distanzie- rungs- und Ausstiegswillige dabei unterstützen, sich aus dem Einflussbereich demokratiefeindlicher, gewaltbereiter Gruppierungen bzw. Szenen zu lösen sowie sich von entsprechenden Ideologien bzw. Ideologiefragmenten zu distanzieren. Sie bietet Sympathisant*innen sowie Mitläufer*innen erforder- liche und geeignete Hilfen an zur Vermeidung eines (weiteren) Abgleitens in die Szene(n). Die Unter- stützung der Angehörigen von Distanzierungs- und Ausstiegswilligen gehört dabei ebenso zu ihren Aufgaben, wie die Begleitung der Unterstützer*innen von Ausstiegs- und Distanzierungswilligen. Eine erfolgreiche Distanzierung bzw. ein gelungener Ausstieg ist das Ergebnis eines professionell be- gleiteten Prozesses. Ein solcher Prozess beinhaltet die kritische Auseinandersetzung mit der Vergan- genheit und der menschenverachtenden Einstellung sowie die Hinwendung zu einer Lebensweise, die mit den Grundwerten von Demokratie und Pluralität vereinbar ist und auf Gewalt verzichtet. Es ist ein flexibler, freiwilliger, zeitlich begrenzter, ergebnisoffener Prozess. Gelingende Ausstiegs- und 6
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Distanzierungsarbeit im Sinne der zuvor definierten Standards stellt spezifische Anforderungen an die Infrastruktur der einzelnen Träger. Dies beinhaltet auch Maßnahmen zur Sicherheit der Mitarbei- ter*innen und der Adressat*innen. 3 Fördergrundsätze und Fördervoraussetzungen 3.1 Allgemeine Fördergrundsätze Das BMFSFJ stellt über die Regiestelle den Ländern Bundesmittel zur Umsetzung des Handlungsbe- reichs B - Länder: „Förderung von Demokratiezentren“ zur Verfügung. Bei der Förderung werden die Zuständigkeiten des Landes gewahrt. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ dient nicht der Reduzierung von Länderausgaben. Die Bundesmittel können nicht als Ko-Finanzierung für bereits aus Bundesmittel geförderte Beratungstä- tigkeiten verwendet werden. Im Zuwendungsantrag sind Abgrenzungen zu in der Region bereits exis- tierenden Maßnahmen und die Alleinstellungsmerkmale des Vorhabens darzustellen. Die Zuwendungsempfänger werden verpflichtet, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und eine Ab- schlussdokumentation zu den Erfahrungen und Ergebnissen aus der Entwicklung und Umsetzung der Landesberatungsstrukturen und des Landes-Demokratiezentrums zu erstellen. Die geförderten Beratungsträger müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grund- ordnung stehen und gewährleisten eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid. 3.2 Zuwendungsempfänger*in Antragsteller*in und Zuwendungsempfänger*in der Bundesmittel für die Leistungen der Landes- Demokratiezentren sind die von den jeweiligen Ländern benannten obersten Landesbehörden. Die jeweils zuständige oberste Landesbehörde leitet über die Landes-Demokratiezentren die Bundesmit- tel an die Letztempfänger*innen weiter. Dies können staatliche Einrichtungen, gemeinnützige nicht- staatliche Organisationen und fachlich geeignete Einzelpersonen sein. 3.3 Fördervoraussetzungen Die Länder legen jeweils mit ihrem Zuwendungsantrag ein Konzept zur Weiterentwicklung des Lan- des-Demokratiezentrums vor. Das Konzept wird jährlich fortgeschrieben. Vorbehaltlich der zur Ver- fügung stehenden Haushaltsmittel setzt sich die Gesamtförderung aus einem Sockelbetrag in Höhe von maximal 900.000 EUR pro Kalenderjahr und Land sowie weiteren Finanzmitteln in Höhe von ma- ximal 5.000.000 EUR, die nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden, zusammen. Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Anteilfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zu- schüssen gewährt. Die Länder bringen insgesamt mindestens 10 % der Gesamtausgaben als Ko- Finanzierung ein. Die Länder stellen sicher, dass die landesweiten Beratungsnetzwerke weitergeführt werden und die je nach Situation erforderliche Mobile, Opfer- und Ausstiegsberatung über den gesamten Förderzeit- raum gewährleistet werden kann. Dazu bestehen die folgenden Finanzierungsmöglichkeiten: 7
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• anteilige Finanzierung von Personal- und Sachkosten der Träger der Mobilen, Opfer- und Aus- stiegsberatung; • anteilige Finanzierung von konkreten Aufwendungen für die Einsätze der Mobilen Beratungs- teams sowie der Opfer- und Ausstiegsberatungsteams. Die Zuwendungen werden als Projektförderung auf der Grundlage des § 44 in Verbindung mit § 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 BHO zur Deckung von notwendigen Ausgaben des/der Zuwendungsempfänger*in für einzelne, abge- grenzte Projektvorhaben gewährt. Die Höhe der Bundesmittel zur Förderung der Aufgaben des Demokratiezentrums beträgt maximal 350.000 EUR pro Kalenderjahr. Für die Opferberatung und die Mobile Beratung müssen pro Jahr Mindestausgaben in Höhe von jeweils 180.000 EUR nachgewiesen werden. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen werden einzelne o. g. Förderbereiche als bereits vorhanden bzw. gefördert berück- sichtigt, wenn bei der Antragstellung der Nachweis erbracht wird, dass diese in vergleichbarem Um- fang über Landesmittel finanziert bzw. anderweitig strukturell vorgehalten werden. Die Dauer der Förderung ist bis zum 31. Dezember 2024 begrenzt. Die einzelnen Ausgabenpositionen sind detailliert im Finanzierungsplan des Zuwendungsantrages auszuweisen. Die Länder legen der Regiestelle mit der Antragstellung das Konzept und den Finanzie- rungsplan für die Gesamtlaufzeit, getrennt nach Förderjahren, vor. Die Bewilligung der Bundesmittel erfolgt jeweils für ein Haushaltsjahr, entsprechend der Regelungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Mit Fortschreibung des Konzeptes kann jeweils eine einjährige Verlängerung beantragt werden. Die bewilligten Bundesmittel sind nicht in Folgejahre übertragbar und stehen somit nur für Ausgaben im betreffenden Haushaltsjahr zu Verfügung. Verpflichtende Hinweise für die Zuwendungsempfänger: • Bei der Planung und Durchführung der Vorhaben sind erforderliche qualitätssichernde Maß- nahmen wie bspw. Fortbildung, Fachaustausch, Vernetzung und Supervision zu berücksichti- gen und entsprechend zu kalkulieren. 4 Verfahren 4.1 Antragsverfahren Die Länder werden zur Einreichung eines detaillierten Förderantrags in schriftlicher und elektroni- scher Form unter Nutzung der dazu vorgegebenen Formulare beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Regiestelle „Demokratie leben!“ – Standort Schleife, Referat 304 Spremberger Str. 31, 02959 Schleife 8
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aufgefordert. Hierfür wird ab dem 01. August 2019 auf der Internetseite des Bundesprogramms (www.demokratie-leben.de) das zu verwendende Online-Formular für die Antragstellung freigeschal- tet. Zusätzlich ist der Antrag in Papierform und rechtsverbindlich unterschrieben mit den erforderli- chen Anlagen einzureichen. Es gilt das Datum des Zugangs in der Regiestelle. Es können nur fristge- recht eingegangene Anträge bis zum 04. Oktober 2019 berücksichtigt werden. Die eingereichten Anträge werden von der Regiestelle statistisch erfasst und entsprechend gespei- chert. Sie werden auf Vollständigkeit sowie auf die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft. Der Antrag enthält die zu unterzeichnende Erklärung, dass keine weitere öffentliche Förderung aus anderen Programmen des Bundes für die geplanten Maßnahmen bestehen. Für Rückfragen zur Antragstellung können Sie sich an die Regiestelle wenden. 4.2 Bewilligungsverfahren Die Regiestelle „Demokratie leben!“ bewilligt die Zuwendungen auf der Grundlage der Entscheidung des BMFSFJ durch schriftlichen Zuwendungsbescheid. Die maximale Projektlaufzeit beträgt fünf Jahre; der Bewilligungszeitraum endet in jedem Falle zum 31. Dezember 2024. Bei mehrjährig konzipierten Projekten werden die Zuwendungsbescheide in der Regel für die Dauer der beantragten Projektlaufzeit erlassen, sofern die Antragstellerin ihrerseits bzw. der Antragsteller seinerseits die Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweist und ausreichend Haushaltsmittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen. In den Projektkonzeptionen müssen jedoch klar abgrenzbare Arbeitsergebnisse für jedes Förderjahr defi- niert sein. Eine Bewilligung steht unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel in entspre- chendem Umfang. Der Umfang der Fördermittelkontingente kann im Laufe des Haushaltsjahres nach Verfügbarkeit der Bundesmittel und Antragslage durch Festlegungen des BMFSFJ geändert werden. 4.3 Verwendungsnachweise Der Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung der Zuwendung hat durch Vorlage eines Ver- wendungsnachweises, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis besteht, zu erfolgen. Dem zahlenmäßigen Nachweis ist eine tabellarische Belegübersicht beizufügen, in der die Ausgaben nach Art und zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind (Belegliste). Die Verwen- dungsnachweisprüfung erfolgt durch die Regiestelle nach Vorlage der vollständigen Verwendungs- nachweisunterlagen durch die Zuwendungsempfängerin bzw. den Zuwendungsempfänger. Näheres regeln der Zuwendungsbescheid und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (AN Best-Gk). Berlin den, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 9
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