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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"

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eß Demokratie Bundesamt für Familie und * 1 zivilgesellschaftliche Aufgaben te est! Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin, - vertreten durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Von-Gablenz-Straße 2-6, 50679 Köln - Auftraggeberin - und Name der/des Auftragnehmers*in Anschrift der/desAuftragnehmerin - Auftragnehmer*in - schließen hiermit unter dem Geschäftszeichen folgenden Werkvertrag §1 Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages ist die Begutachtung von Interessenbekundungen für die Förderung von Modellprojekten in den Handlungsfeldern Demokratieförderung, Seite 1 von 11
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Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention im Rahmen des Bundesprogramms „Demo- kratie leben!" durch den/ die Auftragnehmer*in im Auftrag der Auftraggeberin. §2 Pflichten des/ der Auftragnehmers*in und Vertragsgrundlagen (1) Der/Die Auftragnehmer*in wird von der Auftraggeberin in einen Sachverständigenpool aufgenommen. Aus diesem Pool kann die Auftraggeberin nach eigenem Ermessen und bei Bedarf den/die Auftragnehmer*in mit der Begutachtung von Interessenbekun- dungen beauftragen. Ein Anspruch der/des Auftragnehmer*in auf Beauftragung be- steht nicht. (2) Der/ Die Auftragnehmer*in verpflichtet sich bei Beauftragung durch die Auftraggeberin gemäß ihrem/ seinem Angebot/s vom [Datum] zur Begutachtung von mindestens drei Interessenbekundungen. Die Auftraggeberin kann den/die Auftragnehmer*in bei ent- sprechendem Bedarf auch mit der Begutachtung von weniger Interessenbekundungen beauftragen. (3) Für den Fall, dass der/dem Auftragnehmer*in eine Interessenkollision zwischen der Begutachtung einer Interessenbekundung und einer eigenen Beteiligung an einer kon- kreten Interessenbekundung bekannt wird, ist er/ sie verpflichtet, dies unverzüglich der Auftraggeberin mitzuteilen. (4) Die Begutachtung hat entsprechend der festgelegten Verfahrensweisen und übersand- ten Dokumenten zu erfolgen. Die Interessenbekundungen sind schriftlich zu prüfen und zu bewerten. Das Prüfergebnis ist in einem schriftlichen Gutachten zu verfassen und an die Auftraggeberin zu übersenden. (5) Die Bewertung der Interessenbekundungen sowie die Erstellung der schriftlichen Gut- achten haben für die Handlungsfelder Demokratieförderung und Vielfaltgestaltung vo- raussichtlich ab dem Zeitraum der 31. Kalenderwoche 2019 bis zum 13.08.2019 und für das Handlungsfeld Extremismusprävention voraussichtlich ab dem Zeitraum der 32. Kalenderwoche 2019 bis zum 20.08.2019 zu erfolgen. Die Gutachten sind sowohl elektronisch als auch postalisch an die Auftraggeberin in einfacher Ausfertigung für die Handlungsfelder Demokratieförderung und Vielfaltgestaltung bis zum 13.08.2019 und für das Handlungsfeld Extremismusprävention bis zum 20.08.2019 zu übersenden. Die genaue Terminierung der Erstellung der schriftlichen Gutachten sowie deren Übersen- dung bleiben einer gesonderten Mitteilung vorbehalten. Seite 2 von 11
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(6) Die/Der Auftragnehmer*in verpflichtet sich dazu, die o.g. Leistungen persönlich zu er- bringen. Er/Sie ist nicht berechtigt, diese Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. (7) Mit Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der/die Auftragnehmer*in bei Beauftra- gung die Interessenbekundungen in dem unter Absatz 5 genannten Zeitraum zu be- gutachten. (8) Das in Absatz 1 genannte Angebot des/ der Auftragnehmers*in ist mit seinem gesam- ten Inhalt Bestandteil dieses Vertrages. (9) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des/ der Auftragnehmers*in in diesen Vertrag nicht einbezogen sind. (10) Die vertragliche Leistungserbringung erfolgt gemäß den nachstehend aufgezählten Dokumenten: 1. diesem Vertrag, 2. der Leistungsbeschreibung der Auftraggeberin vom [Datum] (Anlage 1), 3. dem in Absatz 1 genannten Angebot des/ der Auftragnehmers*in vom [Datum] — bestehend aus Bewerbungsbogen und Lebenslauf (Anlage 2), 4. der unterschriebenen Erklärung und dem Leitfaden für das Sachverständigenver- fahren (Anlage 3) in der jeweils aktuellen Fassung, 5. der Ergänzenden Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (Anlage 4), 6. den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Die in der Rangfolge zuerst genannten Dokumente haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Regelungslücken werden durch die jeweils nach- rangigen Dokumente ausgefüllt. (11) Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, gelten die Vorschriften des Bür- gerlichen Gesetzbuches und der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPÖA) vom 21. November 1953 in der jeweils gültigen Fassung. (12) Der/ Die Auftragnehmer*in gewährleistet, dass die im Rahmen der Leistungserbringung zu erstellenden Dokumentationen und Texte sachlich richtig sind und den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik, bzw. der Gesetzgebung und der geltenden tech- nischen Normen wiedergeben. (13) Der/ Die Auftragnehmer*in verpflichtet sich, bei der Leistungserbringung die Verord- nung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstel- lungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung — BITV 2.0) zu beachten. Seite 3 von 11
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Der/ Die Auftragnehmer*in verpflichtet sich, bei Erbringung der Leistung die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip (Gender Mainstreaming) zu beach- ten. Alle schriftlichen Arbeiten sind in geschlechtergerechter Sprache abzufassen. §3 Zusammenarbeit (1) Beide Vertragsparteien sind sich einig, den Vertrag in enger Abstimmung und in ver- trauensvoller Kooperation durchzuführen. (2) Der/ Die Auftragnehmer*in ist verpflichtet, die Auftraggeberin auf Anforderung jederzeit über den Stand der Ausführung der Leistung zu unterrichten. (3) Die Steuerung der Leistungserbringung erfolgt gemäß den Festlegungen, die im Rah- men gemeinsamer regelmäßiger Absprachen mit der Auftraggeberin sowie aufgrund des Leitfadens für das Sachverständigenverfahren (Anlage 3) getroffen werden. Der/ Die Auftragnehmer*in ist hinsichtlich der formalen Regelungen sowie der geltenden Bewertungsmaßstäbe bei der Leistungserbringung an Weisungen der Auftraggeberin gebunden. §4 Abgabe des Werkes (1) Der/ Die Auftragnehmer*in wird der Auftraggeberin die Begutachtungen der Interessenbekundungen für die Handlungsfelder Demokratieförderung und Vielfaltge- staltung bis zum 13.08.2019 und für das Handlungsfeld Extremismusprävention bis zum 20.08.2019 in einfacher Ausfertigung als elektronische Fassung sowie schriftlich auf postalischem Weg vorlegen. Die genaue Terminierung der Übersendung bleibt ei- ner gesonderten Mitteilung vorbehalten. (3 ) Ist das Werk vertragsgemäß hergestellt, so erfolgt die Abnahme durch die Auftragge- berin. Die Abnahmeerklärung bedarf der Schriftform. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn die Auftraggeberin nicht innerhalb einer ihr von dem/ der Auftragnehmer*in be- stimmten angemessenen Frist nach Zugang des Werks erklärt, dass sie die Leistung nicht als vertragsgemäß anerkenne und dies entsprechend spezifiziert. Seite 4 von 11
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§5 Vergütung (1) Der/ Die Auftragnehmer*in erhält als Abgeltung seiner/ ihrer Leistungen folgende Ver- gütung: Für jedes erstellte schriftliche Gutachten zu einer ihr/ ihm übersendeten Interessenbe- kundung, das form- und fristgerecht eingegangen ist, erhält der/ die Auftragnehmer*in 90,00 Euro (in Worten: neunzig 100/100 Euro). Hierin ist die von dem/ der Auftragnehmer*in abzuführende Mehrwertsteuer enthalten. Sofern sich der gesetzliche Steuersatz ändert, ist § 29 UStG anzuwenden. (2) Mit der gezahlten Vergütung sind alle Ansprüche aus diesem Vertrag abgegolten. Da- neben können dem/ der Auftragnehmer*in jedoch im Zusammenhang mit der Ver- tragserfüllung entstandene, erforderliche und nachgewiesene Fahrtkosten nach den Regelungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) erstattet werden. Gegebenen- falls anfallende Übernachtungskosten können ebenfalls nach BRKG erstattet werden. Sie sind jedoch auf ein notwendiges Maß zu begrenzen. (3) Bei der Abrechnung von Reisekosten sind die Bestimmungen des BRKG in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Sondertarife sind zu nutzen. Dienstlich erworbene Mei- lengutschriften, Prämien oder Vergünstigungen dürfen nur zu dienstlichen Zwecken verwertet werden. Verrechnungen (z. B. Änderung der Flugklasse, sog. Up-Grading) sind nicht zulässig. Eine Verwertung zu privaten Zwecken ist in jedem Falle unzulässig, auch wenn eine rechtzeitige dienstliche Verwertung nicht möglich ist und daher der Verfall der Meilengutschrift, Prämie oder Vergünstigung droht. §6 Fälligkeit der Vergütung, Zahlungsweise (1) Die in § 5 vereinbarte Vergütung ist mit der Abnahme des Werkes fällig. Seite 5 von 11
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(2) Die vereinbarte Vergütung wird nach der jeweiligen Rechnungsstellung auf das Konto von Kontoinhaber*in: IBAN: BIC-/SWIFT-Code: angewiesen. §7 Versteuerung Die Pflicht zur Versteuerung obliegt allein dem/ der Auftragnehmer*in. §8 Sonderleistungen Nachträglich von der Auftraggeberin geforderte Leistungen können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gesondert vergütet werden. §9 Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (1) Der/ Die Auftragnehmer*in räumt der Auftraggeberin zum Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs, alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtli- chen Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte sowie sonstigen Leistungs- schutzrechte zur Verwertung der unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen ein- schließlich aller Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen frei von Rechten Dritter ein. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Recht, das Werk/ die Werke - entgeltlich oder unentgeltlich - im In- und Ausland in kör- perlicher und unkörperlicher Form zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzu- geben, in digitaler oder analoger Form auf Bild-, Daten- und Tonträger aller Art aufzu- nehmen und diese ihrerseits zu vervielfältigen und zu verbreiten. Davon umfasst sind ebenfalls das Ausstellungs-, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführrecht, das Senderecht Seite 6 von 11
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sowie das Online-Recht. Die Rechteübertragung schließt das Recht zur Weiterübertra- gung an Dritte ein und erfolgt ausschließlich und zeitlich, räumlich und inhaltlich unbe- schränkt. Die Einräumung aller Rechte und die Gestattung der Ausübung dieser Rech- te sind mit der in § 5 vereinbarten Vergütung abgegolten. (2) Der/ Die Auftragnehmer*in räumt der Auftraggeberin insbesondere das Recht ein, die von ihm/ ihr geschaffenen Werke und sonstige Leistungen zu bearbeiten und zu än- dern sowie die so bearbeiteten oder geänderten Werke zu vervielfältigen, zu veröffent- lichen und zu verbreiten. (3) Der/ Die Auftragnehmer*in ist im Rahmen seines/ ihres Bestimmungsrechts gemäß § 13 S. 2 UrhG damit einverstanden, dass eine Benennung und Bezeichnung des/ der Auftragnehmers*in als Urheber*in im Rahmen der Verwertung der vertragsgegenständ- lichen Rechte nicht erfolgt. (4) Der/ Die Auftragnehmer*in verpflichtet sich, die Auftraggeberin unverzüglich zu infor- mieren, falls er/ sie ein für die Erbringung seiner/ ihrer vertragsgemäßen Leistung von Dritten benötigtes Nutzungsrecht, Markenrecht, Namensrecht oder sonstiges Leis- tungsschutzrecht nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erwerben kann. Der/ Die Auftragnehmer*in verpflichtet sich ferner, der Auftraggeberin die von Dritten erworbe- nen Nutzungsrechte, Markenrechte, Namensrechte und sonstigen Leistungsschutz- rechte nach Art und Umfang - einschließlich eventueller Einschränkungen - jederzeit, spätestens aber zur Abnahme des Werkes, nachzuweisen und ihr insbesondere die dazu abgeschlossenen Verträge vorzulegen. Der/ Die Auftragnehmer*in stellt die Auf- traggeberin von eventuellen Ansprüchen Dritter frei. (5) Im Hinblick auf geplante Veröffentlichungen der Auftraggeberin (z.B. im Internet oder in Broschüren) wird der/ die Auftragnehmer*in nur solche Werke (insbesondere Bilder, Zeichnungen, Fotos, Pläne, Tabellen, Sprachwerke, Musikstücke. Computerprogram- me etc. oder Ausschnitte von solchen) vorlegen, deren Nutzung, Verbreitung und Ver- öffentlichung ohne Verletzung von Urheberrechten Dritter erfolgen kann. (6) Die Ausübung des Rückrufrechts nach § 41 UrhG ist für die Dauer von drei Jahren ausgeschlossen. (7) Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit oder an sonstige Dritte über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzelheiten des von dem/ der Auftragnehmer*in zu erbringenden Werkes sowie jede sonstige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Werk sind allein der Auftraggeberin vorbehalten. Soweit der/ die Auftragnehmer*in Dritte mit Arbeiten betraut, muss er/ sie sich von diesen entsprechende Rechte ein- räumen lassen und auf die Auftraggeberin weiter übertragen. Er/ Sie muss des Weite- Seite 7 von 11
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ren die Dritten verpflichten, der Auftraggeberin die Ausübung des Erstmitteilungsrechts (§ 12 Abs. 2 UrhG) zu gestatten. (8) Für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gelten die Absätze 1 bis 7 entspre- chend für die bereits fertig gestellten Teile des Werkes. § 10 Geheimhaltung (1) Der/ Die Auftragnehmer*in verpflichtet sich, sämtliche Informationen der Auftraggebe- rin, insbesondere technischer und wirtschaftlicher Art, sowie Absichten, Erfahrungen, Erkenntnisse, Konstruktionen und Unterlagen, die ihm/ ihr aufgrund dieses Vertrages bekannt werden, Dritten gegenüber - auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses - vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und sie nicht im Rahmen eigener Arbeiten bzw. Arbeiten für Dritte zu ge- brauchen. (2) Der/ Die Auftragnehmer*in wird in geeigneter Form dafür sorgen, dass die von ihm/ ihr bei der Durchführung dieses Vertrages zulässigerweise hinzugezogenen Personen die vorstehende Vertraulichkeit wahren. Auf Verlangen der Auftraggeberin hat die er/ sie seine/ ihre diesbezüglichen Maßnahmen nachzuweisen. 3) Von dienstlichen Schriftstücken, Zeichnungen, elektronischen Informationsträgern und dergleichen, die dem/ der Auftraggeber*in in Ausführung dieses Vertrages zugänglich gemacht werden, dürfen ohne Zustimmung der Auftraggeberin oder sonstiger Verfü- gungsberechtigter keine Abschriften, Ablichtungen oder andere Vervielfältigungen ge- fertigt werden. Einer entsprechenden Zustimmung bedarf auch die Weiterleitung elekt- ronisch gespeicherter Informationen, die dem/ der Auftraggeber*in in Ausführung die- ses Vertrages zugänglich gemacht werden. (4) Der/ Die Auftragnehmer*in ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auf- traggeberin berechtigt, die im Rahmen des Vertrages gewonnenen Erkenntnis- se/Informationen/Unterlagen etc. zu veröffentlichen sowie seine/ ihre Tätigkeit für die Auftraggeberin Dritten gegenüber offen zu legen. § 11 Seite 8 von 11
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Kündigung (1) Auftraggeberin und Auftragnehmer*in können den Vertrag - unbeschadet der Kündi- gungsmöglichkeit nach § 648 BGB - auch aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtige Gründe kommen insbesondere in Betracht: 1. erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Vertrages, der eine weitere Zusammenarbeit trotz Abmahnung unmöglich macht, 2. Leistungsverzug von mehr als einer Woche, 3. nachhaltiger Verstoß gegen eine Nebenpflicht trotz Abmahnung, 4. schwere Störung des Vertrauensverhältnisses, insbesondere durch Verstoß ge- gen § 9 oder § 10 des Vertrages. (2) Die Auftraggeberin ist unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rückzahlungsrechte berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des/der Auftragnehmers*in beantragt wird. (3) Der Vergütungsanspruch bestimmt sich im Falle einer vorzeitigen Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen. (4) Die Kündigung bedarf der Textform. (5) Die bis zum Kündigungszeitpunkt vorliegenden Arbeitsergebnisse einschließlich etwai- ger Nutzungsrechte sowie sonstiger Leistungsschutzrechte stehen der Auftraggeberin zu (§ 9 Abs. 9). §12 Gewährleistung und Haftung (1) Der/ Die Auftragnehmer*in sichert zu, dass das hergestellte Werk keine Rechte Dritter verletzt. (2) Der/ Die Auftragnehmer*in leistet Gewähr, dass das hergestellte Werk dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik entspricht. (3) Die Haftung des/der Auftragnehmers*in richtet sich nach den Allgemeinen Vertragsbe- dingungen für die Ausführung von Leistungen (§§ 7, 14 VOL/B). Seite 9 von 11
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§13 Verarbeitung personenbezogener Daten Der/ Die Auftragnehmer*in verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag der Auftraggebe- rin auf der Grundlage dieses Vertrages. Hierzu schließen der/die Auftragnehmer*in und die Auftraggeberin eine ergänzende Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen ab. Diese Vereinbarung ist Bestandteil dieses Vertrages und als Anla- ge beigefügt. §14 Schlussbestimmungen (1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführba- ren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Rege- lungen rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages. (2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. (3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Unterzeichnung Berlin, den (Ortsangabe), den Bundesamt für Familie und zivilgesellschaft- Name des/ der Auftragnehmer*in liche Aufgaben im Auftrag Seite 10 von 11
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