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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"

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BMFSFJ Demokratie leben! Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.
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Inhalt 1 Ausgangssituation ................................................................................................................................... 2 2 Ziele ........................................................................................................................................................... 2 3 Programmarchitektur „Demokratie leben!“ ....................................................................................... 4 3.1 Handlungsbereich Kommune: Partnerschaften für Demokratie ....................................................5 3.2 Handlungsbereich Bundesland: Landes-Demokratiezentren .........................................................5 3.3 Handlungsbereich Bund: Kompetenzzentren und -netzwerke ......................................................5 3.4 Modellprojekte ...........................................................................................................................................6 3.5 Begleitung und Unterstützung ...............................................................................................................6 4 Zentrale Veränderungen und Neuerungen ......................................................................................... 7 5 Weiterentwicklung ................................................................................................................................. 7 Konzeptpapier zur Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ der Referate 125, 126 und 127 der Abteilung 1 (Zentralabteilung, Engagementpolitik) Oktober 2018 1
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1 Ausgangssituation Deutschland ist ein demokratisches und weltoffenes Land, das vielfältige Freiheiten und Entfal- tungsmöglichkeiten bietet. Basis dafür ist das Grundgesetz, dessen Errungenschaften nicht selbstver- ständlich existieren. Sie sind das Resultat einer langen Entwicklung, bei der sehr viele mutige und engagierte Menschen immer wieder für diese Werte eingetreten sind, die heute das gesellschaftliche Fundament unseres Landes bilden. Für ein friedliches, freies und gleichberechtigtes Zusammenleben in Deutschland brauchen wir – neben sicherheitspolitischen Maßnahmen und der Durchsetzung des Rechtsstaats – eine aktive De- mokratieförderung und eine nachhaltige Präventionsarbeit gegen den Extremismus im Zusammen- wirken von Kommunen, Ländern und dem Bund mit der Zivilgesellschaft. Besonders Rechtsextre- mismus, Rassismus, Antisemitismus, islamistischer Extremismus und linker Extremismus gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Im Zuge der signifikant gestiegenen Fluchtmigration ab 2015 wurde noch deutlicher, wie schnell und enthemmt Hass, Hetze und Gewalt ihren Ausdruck im öffent- lichen Raum und im Netz finden. Unsere wehrhafte Demokratie braucht eine starke Zivilgesellschaft. Das aktive Eintreten für die Werte des Grundgesetzes, die Förderung eines lebendigen, vielfältigen und demokratischen Zusammenlebens sowie die Präventionsarbeit gegen Extremismus und Ideolo- gien der Ungleichwertigkeit sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Sie können nur gemeinschaftlich und gesamtgesellschaftlich gelöst werden und müssen an den Herausforderungen, Problemen und Bedürfnissen vor Ort ansetzen. Verunsicherungen im Zuge von Globalisierung, Migration, Demografie und Digitalisierung werden auch weiterhin zu sozialen Konflikten führen. Wir müssen uns darauf einstellen, dass diese unglaub- lich raschen Veränderungen auch weiterhin wichtige Hinwendungsfaktoren zu menschenverachten- den Ideologien darstellen, die in Rechtfertigungsstrategien für und Ausübung von Gewalt sowie in sonstigen nichtdemokratisch ausgetragenen Konflikten münden können. Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird bereits seit 2015 ein breit angelegter Präventionsan- satz verfolgt, der alle demokratiefeindlichen Phänomene in den Blick nimmt. Dieser Präventionsan- satz des Programms setzt an den „Orten der Prävention“ an, wie vor allem der Unterstützung von Familien, Bildungseinrichtungen, Peers, der Freizeitgestaltung, dem Netz oder dem Strafvollzug. In der wissenschaftlichen Programmbegleitung herrscht Konsens darüber, dass die in „Demokratie le- ben!“ etablierten Strukturelemente auch in Zukunft dem Grunde nach erhalten bleiben sollen. 2 Ziele Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ hat sich über die Jahre bewährt. Dies mündete in der Entscheidung zur Entfristung des Bundesprogramms durch Frau Ministerin im Mai 2018. 2
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„Demokratie leben!“ ist seit dem Beginn der ersten Förderperiode (2015 bis 2019) als lernendes, d. h. auf Veränderung angelegtes, Programm konzipiert. Dies soll weiterhin beibehalten werden. Für die Zukunft ab 2020 sollen die Ziele des Bundesprogramms neu justiert und stärker fokussiert werden – vor allem mit Blick auf die aktuellen, gesellschaftlichen Herausforderungen und auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen. Das Programm bleibt eine zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur Demokratieförde- rung und Extremismusprävention und verfolgt weiterhin die dort festgelegten übergreifenden Ziele. „Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.“ sollen dabei die Kernziele von „Demokratie leben!“ sein. Dieser inhaltliche Dreiklang soll handlungsleitend sein. Die bestehenden Handlungsfelder des Bundesprogramms seit 2015 „Demokratieförderung“ und „Extremismusprävention“ werden um das neue Handlungsfeld „Vielfaltsgestaltung“ ergänzt, um die Bedeutung von demokratischem Handeln für den Zusammenhalt in einer vielfältigen Gesellschaft zu betonen. Angesichts der zunehmenden Spaltungen in unserer Gesellschaft und der damit verbunde- nen Gefährdungen des friedlichen und freiheitlichen Zusammenhalts unseres Landes ist dieses dritte Handlungsfeld notwendig, um über eine gezielte Förderung von Empowerment und ein entschiede- nes Eintreten gegen Rassismus und für Respekt die Ziele des Programms zu erreichen. Dies wird auch von der Gesamtevaluation am Deutschen Jugendinstitut empfohlen. Zahlreiche Initiativen, Vereine und engagierte Bürger*innen in ganz Deutschland setzen sich täglich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander ein. Das weiterentwickelte Bundes- programm „Demokratie leben!“ wird daher zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie, für Vielfalt und gegen Extremismus auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene fördern. Die Projektförderung des Bundesprogramms zielt auf die Weiterentwicklung der präventiv- pädagogischen Fachpraxis ab und soll zivilgesellschaftliche Strukturen stärken. Zu den Zielgruppen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gehören in erster Linie Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe und an anderen Sozialisationsorten Tätige, Multiplika- tor*innen sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen. 3
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3 Programmarchitektur „Demokratie leben!“ Aus den zuvor genannten Erwägungen, insbesondere mit Blick auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen, wurde eine neue Programmarchitektur mit folgenden Handlungsbereichen und Handlungsfeldern entwickelt: Nachhaltige Strukturen Handlungsbereich Kommune Partnerschaften für Demokratie      Fach- und Koordinierungs- stelle Demokratiekonferenz Jugendforum Vernetzung / Bündnisse Bearbeitung lokaler bzw. regionaler Problemlagen Handlungsbereich Land Landes-Demokratiezentren      Landeskoordinationsstelle Vernetzung Mobile Beratung Opferberatung Distanzierungs- und Ausstiegs- beratung Handlungsbereich Bund Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerke   Bundesfachstellen mit Exper- tise in den einzelnen Themen- feldern Aufgaben im Themenfeld für das Gesamtprogramm: Trans- fer, Fachaustausch, Vernet- zung, Beratung, Qualifizierung Modellprojekte Handlungsfeld Demokratieförderung    Frühes soziales Lernen und politische Sozialisation Ju- gendlicher Partizipation marginalisierter Gruppen Konfliktregulierung im Sozialraum Handlungsfeld Vielfaltsgestaltung     Förderung von Respekt und Anerkennung von Diversität Empowerment und Antidiskri- minierung Konfliktbearbeitung in der Ein- wanderungsgesellschaft, z.B. Ultranationalismus Bearbeitung ausgewählter Phä- nomene Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit: Antise- mitismus, Antiziganismus, Ras- sismus gegen Schwarze Men- schen, Islam- und Muslimfeind- lichkeit, Homosexuellen- und Transfeindlichkeit Handlungsfeld Extremismusprävention Prävention von  Rechtsextremismus  Islamistischen Extremismus  Linker Extremismus1 und Projekte  zu Wechselwirkungen der einzelnen Phänomene, zu De- eskalations- und Distanzie- rungsarbeit  im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe  im Netz Begleitung und Unterstützung  Programmevaluierung und Wissenschaftliche Begleitung(en)  Innovationsfonds  Begleitprojekte zur programm- und projektbegleitenden Unterstützung, wie z.B. Fachaustausch, Qualifizierung und Unterstützung des Transfers in die Regelstrukturen  Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und bundesweite Aktionen  Forschungsvorhaben  administrative Programmumsetzung Der Begriff „Extremismus“ ist in der wissenschaftlichen Debatte umstritten. Kritisiert wird, dass die politikwissenschaftli- che Extremismustheorie von einer normativen „Mitte der Gesellschaft“ ausgeht und extremistische Ideologien und demo- kratiefeindliche Einstellungen in den politischen Rändern verortet werden. Damit wird häufig aufgrund bestehender Ge- meinsamkeiten eine Gleichsetzung unterschiedlicher Phänomene wie u.a. des Links- und Rechtsextremismus impliziert. Die Unterschiede werden bei einer solchen Gleichsetzung verwischt. Das Bundesprogramm macht sich diese Vorstellung expli- zit nicht zu eigen. So können extremistische Einstellungen und Weltbilder bis weit in die „Mitte der Gesellschaft“ reichen und Gegenstand der Präventionsarbeit sein. Das BMFSFJ versteht den Begriff „Extremismus“ daher als Oberbegriff für For- men politisch oder religiös begründeter ideologischer Radikalisierung, die mit demokratiefeindlichen Einstellungen einher- gehen. Pädagogische Präventionsarbeit gelingt nur, wenn deren spezifische Ausprägungen und Strukturen beachtet werden. 1 4
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Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung erfolgt auf Grundlage dieser Programmarchitektur und unter Berücksichtigung zuwendungsrechtlicher Vorgaben sowie praktischer Erfordernisse bei der administ- rativen Umsetzung des Bundesprogramms. 3.1 Handlungsbereich Kommune: Partnerschaften für Demokratie Die Arbeit der lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ mit ihren Fach- und Koordinierungsstellen, der jährlichen Demokratiekonferenz, den Jugendforen und den Jugend- sowie Aktions- und Initiativ- fonds hat sich insgesamt bewährt. Die Programmevaluation und die wissenschaftliche Begleitung empfehlen, die Grundstruktur zu erhalten. Grundlage für ihr Handeln soll weiterhin die bedarfsorien- tierte Analyse und die Bearbeitung der lokalen Problemlagen sein. Dieses konkrete Engagement vor 2 Ort werden wir in Zukunft noch intensiver unterstützen. Zum Jahresbeginn 2019 werden bundesweit über 300 Partnerschaften in der Förderung sein. Die Arbeit der lokalen Partnerschaften werden wir zukünftig noch stärker mit begleitenden Qualifizierungs-, Vernetzungs- und Aktivierungsprojekten unterstützen und qualitativ weiterentwickeln. 3.2 Handlungsbereich Bundesland: Landes-Demokratiezentren Die Landes-Demokratiezentren haben sich in der ersten Förderperiode als zentrale Koordinierungs- stellen im Bundesprogramm etabliert. Auf Landesebene konnte eine funktionierende Beratungs-, Informations- und Vernetzungsstruktur aufgebaut werden. Diese Strukturen wollen wir stärken und weiterentwickeln. Verpflichtend sollen die Landes-Demokratiezentren mindestens einmal im Jahr alle Partnerschaften für Demokratie in den jeweiligen Ländern zu einer „Landes- Demokratiekonferenz“ versammeln. Außerdem sollen Initiativen und Projekte für Demokratie, für Vielfalt und gegen Extremismus in den jeweiligen Ländern über die Landes-Demokratiezentren noch besseren Zugang zu den Informations-, Unterstützungs- und Beratungsangeboten erhalten. 3.3 Handlungsbereich Bund: Kompetenzzentren und -netzwerke Zur Wahrnehmung bundeszentraler Aufgaben im Bereich der Demokratieförderung, der Vielfaltsge- staltung und der Extremismusprävention werden auf Bundesebene Kompetenzzentren und Kompe- tenznetzwerke eingerichtet. Hierbei sollen auch Träger aus dem bisherigen Programmbereich „Struk- turentwicklung zum bundeszentralen Träger“ gefördert werden, allerdings soll die Zusammenarbeit gestärkt und mit relevanten Regelstrukturen verbunden werden. In den Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerken sollen Träger oder Trägerverbünde die inhaltliche Expertise im jeweiligen Themenfeld weiter entwickeln und diese Expertise bundesweit zur Verfügung stellen (z.B. durch fachliche Beratung). Sie nehmen darüber hinaus im Bundesprogramm folgende Aufgaben wahr: Or- ganisation und Durchführung von Fachaustausch, Qualifizierung und Transfer in die Regelstrukturen sowie Unterstützung bei der Festlegung von fachlichen Standards. 2 rund 3.600 Einzelmaßnahmen (2017) 5
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3.4 Modellprojekte Modellprojekte entwickeln neue, innovative Ansätze und erproben diese. Zukünftig sollen zivilgesell- schaftlicher Träger dabei – soweit dies konzeptionell und zielgruppenspezifisch möglich ist – noch stärker mit Regelstrukturen insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe kooperieren. Die Modellpro- jekte werden zukünftig entlang der drei Handlungsfelder Demokratieförderung, Vielfaltsgestaltung sowie Extremismusprävention thematisch gegliedert. In allen Handlungsfeldern werden auch Projekte mit Bezügen zum Internet oder sozialen Medien gefördert. Im Handlungsfeld „Demokratieförderung“ wird das Ziel verfolgt, demokratische Teilhabe und zivilge- sellschaftliche Konfliktregulierung zu stärken. Dazu müssen die Projekte bereits in den Strukturen und Institutionen der frühkindlichen Sozialisation ansetzen, sich den verschiedenen Orten politischer Sozialisation Jugendlicher zuwenden und auch marginalisierten Gruppen Partizipation ermöglichen. Dabei ist es auch Ziel, Institutionen, Organisationen und Verfahren hin zu mehr Demokratie weiter- zuentwickeln. Außerdem geht es darum, Menschen zu befähigen, ihre gesellschaftlichen Konflikte im Sozialraum konstruktiv zu bearbeiten. Im Handlungsfeld „Vielfaltsgestaltung“ sollen Projekte das Verständnis für die Selbstverständlichkeit von Vielfalt und Respekt und die Anerkennung von Diversität fördern. Neben neuen Antidiskriminie- rungs- und Empowerment-Projekten werden ausgewählte Ideologien der Ungleichwertigkeit auf der individuellen Einstellungsebene bearbeitet. Dazu kommen Projekte zur Bearbeitung von Konflikten der Einwanderungsgesellschaft, z.B. Ultranationalismus. Dabei wird zukünftig auch die Mehrfachdis- kriminierung und Verschränkung von mehreren Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlich- keit stärker berücksichtigt (Intersektionalität). Im Handlungsfeld „Extremismusprävention“ werden wie bereits heute die zentralen Formen ideolo- gischer Radikalisierung bearbeitet: Rechtsextremismus, islamistischer Extremismus und linker Extre- mismus. Auch die erfolgreiche Kooperation mit den Ländern bei der Prävention und Deradikalisie- rung im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe wird fortgesetzt und ausgebaut. Ziel ist es, pädago- gische Ansätze zu entwickeln und zu erproben für die Auseinandersetzung mit ideologisch begründe- ter Demokratiefeindlichkeit und Gewaltakzeptanz bei jungen Menschen. Im Vergleich zur ersten För- derperiode sollen die Modellprojekte ausschließlich mit Ansätzen und Zielgruppen der sekundären und tertiären Prävention arbeiten, d.h. mit gefährdeten, affinen oder bereits radikalisierten Jugendli- chen. Daneben sollen zukünftig noch gezielter phänomenübergreifende Präventions-, wie insbeson- dere auch Deeskalations- und Distanzierungsansätze entwickelt und erprobt werden. 3.5 Begleitung und Unterstützung Die bestehenden Begleitinstrumente des Bundesprogramms werden erweitert und ausdifferenziert. Programmakteur*innen sollen weiterhin bedarfsorientiert unterstützt werden, vor allem bei Fachaus- tausch und Qualifizierung, bei einer stärkeren Wirkungsorientierung im Sinne der Sichtbarmachung der Praxiseffekte sowie bei Transferprozessen in die Regelstrukturen. Damit kommt diesen pro- gramm- und projektbegleitenden Aktivitäten zukünftig eine größere Rolle zu. Um schneller und besser auf gesellschaftliche Veränderungsprozesse und Herausforderungen reagie- ren zu können, soll ein Innovationsfonds neu eingerichtet werden. Mit diesem Fonds sollen fachlich innovative Maßnahmen gefördert werden, die örtliche und zielgruppenspezifische Bedarfe gezielt berücksichtigen. 6
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4 Zentrale Veränderungen und Neuerungen  Neuer Dreiklang: Zur Fokussierung des Programms und zur Verbesserung der Kommunikation sollen die drei Kernziele von „Demokratie leben!“ ab 2020 lauten: „Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.“ Die bestehenden Handlungsfelder des Programms „De- mokratieförderung“ und „Extremismusprävention“ werden ausdifferenziert und um das neue Handlungsfeld „Vielfaltsgestaltung“ ergänzt, um die Bedeutung von demokratischem Handeln für das friedliche Miteinander und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer vielfältigen Ge- sellschaft für das friedliche Miteinander und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu ver- deutlichen.  Nachhaltige Strukturen: Die Partnerschaften für Demokratie und die Landes-Demokratiezentren bleiben die zentralen Strukturelemente des Programms. Auf Bundesebene werden Kompetenz- zentren und -netzwerke neu eingerichtet. Dabei werden auch die unter „Demokratie leben!“ be- reits geförderten Strukturen (insb. aus dem Bereich C „Strukturentwicklung bundeszentraler Träger“) berücksichtigt.  Modellprojekte: Sie werden gefördert in den drei Handlungsfeldern „Demokratieförderung“, „Vielfaltsgestaltung“ sowie „Extremismusprävention“ und auf diese Weise stärker als bisher ge- bündelt. Es sollen zusätzlich strukturell-inhaltliche Verbindungen zu den bundesweiten Kompe- tenzzentren und -netzwerken aufgebaut werden. 5 Weiterentwicklung Zur Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ab 2020 fanden zwischen Mai und September 2018 eine Reihe von Dialogveranstaltungen mit Externen statt. Dadurch sind Impulse von den Ländern, von Projektträgern aus dem Programm, aus der Zivilgesellschaft, aus der Fachpraxis und aus der Wissenschaft sowie Erkenntnisse und Empfehlungen der Programmevaluation und der wissenschaftlichen Begleitungen eingeflossen. Für die Weiterentwicklung des Bundesprogramms waren und sind folgende Dokumente zentral: Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (2018), der Bericht der Bundesregierung über Arbeit und Wirksamkeit der Bundesprogramme zur Extremismusprävention (2017), das Nationale Präventi- onsprogramm gegen islamistischen Extremismus (2017), der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus (2017), die Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung (2016), die Gemeinsame Erklärung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ verantwortlichen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Ländern (2016) sowie die Schlussfolgerungen der drei NSU- Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages. Nach der Zustimmung der Hausleitung zu diesem Konzeptpapier und den darin enthaltenen grund- sätzlichen Weichenstellungen folgt die weitere Ausarbeitung (Förderrichtlinie, Förderaufrufe bzw. Interessenbekundungsverfahren usw.). Die Ergebnisse werden in gesonderten Leitungsvorlagen vor- gestellt. 7
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Folgende Meilensteine sind bei der zeitlichen Planung zu berücksichtigen: September 2018: Zustimmung der Hausleitung zum Konzeptpapier bis November 2018: Entwurf einer Förderrichtlinie 6. November 2018: Vorstellung der grundsätzlichen Neuerungen im Bundespro- gramm im Rahmen der Programmkonferenz durch die Ministe- rin bis Anfang 2019: Klärung der Ausschreibungsmodalitäten sowie der administra- tiven Ausgestaltung, insb. des Zeitplans 1. Halbjahr 2019: Förderaufrufe / Durchführung von Interessenbekundungsver- fahren 2. Halbjahr 2019: Auswahl der Förderprojekte und Bewilligungsverfahren 1. Januar 2020: Beginn der neuen Förderperiode 8
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