6.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"“
AR | Bundesministerium . | für Familie, Senioren, Frauen r j und Jugend Zertifikat seit 2003 audit berufund Pariamentarischer Staatssekretär Mitglied des Deutschen Bundestages Mitglied des Deutschen Bundestages HAUSANSCHRIFT Glinkastraße 24, 10117 Berlin Herrn POSTANSCHRIFT 11018 Berlin teL +49 (0)30 18555 +49 (0)30 18555 Platz der Republik | FAX 11011 Berlin eur INTERNET ORT. DATUM Berlin, den 05.06.2019 Ihre E-Mail vom 22. Mai 2019 - „Förderprogramm des BMFSFJ“ Abflachi. Lt Au hier: Schreiben der Naturfreundejugend ‘4a u Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Dr BE # vielen Dank für die Übermittlung des Schreibens der „Naturfreundejugend“. Zu den darin erhobenen Vorwürfen gegen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nehme ich gerne Stellung. Seit 2017 fördert das BMFSF) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ die EEE angesiedelt ist. Die Förderung erfolgt im Programmbereich C (Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger). Die Fachstelle hat dazu allein bis Ende 2018 Fördermittel in Höhe von ::.:. Daraus wurden vom Träger u. a. der Aufbau der Fachstelle, verschiedene Seminarangebote und Broschüren gestaltet. Die Abstimmung mit dem Träger erfolgt bisher im guten Einvernehmen. So hat noch am 20. Mai diesen Jahres der Projekt- verantwortliche dem Fachreferat mitgeteilt, dass er gut informiert sei und der Träger sich auf die Antragstellung vorbereite. Bereits ım letzten Jahr, nachdem die Bundesminister - Bundes- programm „entfristet“ hat, wurde im BMFSF) mit der Planung der neuen Förderperiode im Austausch u. a. mit verschiedenen Programmpartnern begonnen. Auch die „‚C-Träger“ wurden, u. a. bei der jährlichen Trägerkonferenz in diesen Prozess eingebunden.
RB SEITE2 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Auf Grundlage gewonnener Erfahrungen und mit Blick auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen wurden die Ziele des Bundesprogramms neu justiert und deutlicher fokussiert. Wichtige strukturelle Elemente, wie die Arbeit der lokalen Partnerschaften für Demokratie und der Landesdemokratiezentren bleiben erhalten und sollen gestärkt werden. Mit der Förderung von Modellprojekten in den Handlungsfeldern „Demokratieförderung“, „Vielfaltgestaltung“ und „Extremismusprävention“ besteht die Möglichkeit, auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren. Dies zeigt, dass die Aussage, durch die Neustrukturierung des Bundesprogramms werde „zivilgesellschaftliche Arbeit für Demokratie und gegen Rechtsextremismus massiv beschnitten und beschädigt“, nicht stimmt. Eine der wesentlichen Aufgaben der Landes-Demokratiezentren ist die Bereitstellung eines bedarfsorientierten Beratungsnetzwerks im jeweiligen Land. Diese Beratungsnetzwerke leisten sehr wichtige und unverzichtbare Arbeit vor Ort. Bereits heute werden für die Beratungsleistungen in allen 16 Ländern Bundesmittel in Höhe von insgesamt fast elf Millionen Euro bereitgestellt — davon rd. 6,8 Millionen Euro für die Mobile Beratung, fast 2,3 Millionen Euro für die Opferberatung sowie rd. 1,7 Millionen Euro für die Distanzierungs- und Ausstiegsberatung. Das BMFSFJ will die Förderung dieser wichtigen Beratungsangebote auch ab 2020 fortsetzen und ausbauen. Deshalb haben wir den Förderrahmen für die Mobile, Opfer- und Ausstiegsberatung im neuen Förderaufruf erweitert. Erstmals werden dabei auch explizit die Träger- und länderübergreifende Vernetzung, Fachaustausche, Weiterbildungen, die Entwicklung von Qualitätskriterien, sowie die Entwicklung und Unterstützung von Dach- und Fachverbänden ermöglicht. Die Förderung von Kompetenzzentren bzw. Kompetenznetzwerken im Handlungsbereich Bund soll eine Weiterentwicklung ermöglichen und dazu u. a. Kompetenzen bündeln und die Zusammenarbeit stärken. Wir wollen, dass Träger oder Trägerverbünde inhaltliche Expertise weiter entwickeln und bundesweit zur Verfügung stellen. Zur Frage der Beschränkung eines Netzwerkes pro Themenschwerpunkt kann ich Ihnen mitteilen, dass neben den in Ihrem Schreiben aufgeführten Dachverbänden der Mobilen, Opfer- bzw. Ausstiegsberatung bisher
AR Bundesministerium Aa für Familie, Senioren, Frauen I und Jugend l nur vier Organisationen - in der Förderung von Themen- und Strukturfeldern einen direkt benannten Bezug zur Arbeit gegen Rechtsextremismus hatten. Natürlich ist uns bewusst, dass auch eine Vielzahl weiterer Organisationen sich mit ihrer Arbeit gegen Rechtsextremismus engagieren. Deshalb wird diese Arbeit sicher auch in anderen Themenfeldern (z.B. bei „schulischer und außerschulischer Bildung im Jugendalter" oder „Antisemitismus‘“) eine Rolle spielen. Neben voraussichtlichen Budgetbegrenzungen wollen wir mit der Beschränkung auf bis zu fünf Projektträgern in einem Kompetenznetzwerk u. a. den notwendigen vermehrten Abstimmungs- und Kommunikationsaufwand in Grenzen halten. Gleichwohl sollen die Kompetenznetzwerke mit weiteren Akteuren, relevanten Strukturen und Modellprojekten im Themenfeld kooperieren. Gerade die aktuell laufenden Interessenbekundungsverfahren für Modellprojekte erlauben den vielen engagierten Organisationen gute Projektideen zur Förderung ab 2020 einzureichen. Dabei sind die Kernziele: Demokratie fördern — Vielfalt gestalten — Extremismus vorbeugen. Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist derzeitig ausschließlich die Förderung von Projekten möglich. Für eine Strukturförderung oder eine institutionelle Förderung gab und gibt es in der Arbeit für Demokratie und Vielfalt keinen zuwendungsrechtlichen Rahmen. eundlichen Grül