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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"

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Referate: 102, 104 Berlin, 21.02.2019
Az.: wird nachgereicht Hausruf: 1330
Referatsleitungen:
Bearbeitung:

   

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Nu nun —\ Kopie der Vorlage erhalten:
Von Votum Zi DO Faupsfin

über: x Herr PSt

Herrn Referatsleiter Z 13 En x HerrLLS
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Es] Imuss)sichergesteil werden, dass sich Anzahl/Höhe der zu

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färdenden Projekte an den: zur zur Verfügung stehenden Mit- u

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telr/VE ausrichten kann, da der Ansatz in der Finanzplanung Die Festiagung von Kopien bleibt Frau

Staatssekretärin vorbehalten.

Frau Staatssekretärin

 

 

absinkt (2C (2020 = 80, 5 Mio. € u. ab 2021 30, 5 Mio. €). Nähere
Informationen sind erst nach dem Kabinettbeschluss zu den

Eck werten 2020 (bisher am 20.03-19-vorgesehen) möglich.
Herrn Abteilungsleiter 1

Unterabteilung 10, mit einigen Änderungen und Kürzungen =

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EEE 02-19 BEE 02-19

Bundesprogramm „Demokratie leben!“

hier: Förderaufrufe für die drei Handlungsfelder „Demokratieförderung“, „Viefalt-
gestaltung“, „Extremismusprävention“ und für Projekte im Strafvollzug und
in der Bewährungshilfe

Anlagen:
1.Programmkonzept für die Förderperiode im Bundesprogramm für den Zeitraum 2020ff

2. Entwurf Förderrichtlinie

3. Förderaufruf Demokratieförderung

4. Förderaufruf Vielfaltgestaltung

5. Förderaufruf Extremismusprävention

6. Förderaufruf Prävention und Deradikalisierung im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe

I. Votum und Frist:
1

Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Zustimmung der beigefügten Förderaufrufe für Modellpro-
jekte in den drei Handlungsfeldern „Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprä-
vention“ und für Projekte im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe

Frist: Eilt - möglichst zeitnah.

ll. Sachverhalt:

Am 1. Januar 2020 startet die zweite Förderperiode im Bundesprogramm „Demokratie leben!“.
Dabei sieht die - von der Hausleitung gebilligte - Programmarchitektur neben den Handlungs-
bereichen Kommune, Land, Bund auch Modellprojekte in den Handlungsfeldern Demokratie-
förderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention vor (ANLAGE 1: Programmkonzept).

Die Grundlage für die spätere Förderung der Modellprojekte bilden Förderaufrufe in den drei
Handlungsfeldern und im Zusatzbereich „Strafvollzug und Bewährungshilfe“. Die Förderaufrufe
beinhalten neben den technischen Informationen, wie z.B. Fördervoraussetzungen und Förder-
höhen auch die inhaltlichen Zielbestimmungen, zu denen u.a. die unterschiedlichen Vorge-
hensweisen beim Zielgruppenzugang und die gewählten pädagogischen Konzepte gehören.

In den drei Handlungsfeldern Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismuspräven-
tion können sich die interessierten Träger mit ihren Konzepten bewerben und am Interessenbe-
kundungsverfahren teilnehmen. Die Auswahl der Modellprojekte erfolgt durch ein externe Gut-
achter*innen. Die Förderhöhe beträgt auf Basis des Entwurfs der Förderrichtlinie (ANLAGE 2)
pro Modellprojekt maximal. 200.000,- € p.a.; die Ko-Finanzierungsquote beträgt 10% der jewei-
ligen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Förderrichtlinie kann derzeit nicht veröffentlicht
werden kann, da noch keine Rückmeldung des Bundesrechnungshofes vorliegt. Deshalb muss-

ten alle wichtigen Regelungen in die jeweiligen Förderaufrufe mit aufgenommen werden.

Im Bereich „Projekte im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe“ wird weiterhin pro Bundesland
ein Träger bzw. Trägerverbund gefördert, um ein Modellprojekt in bedarfsspezifischen Themen-
bereichen durchzuführen. Aufgrund der Besonderheiten im Bereich Strafvollzug, wie insb. der
Zuständigkeiten der Landesjustizministerien, können in diesem Bereich nur solche Träger bzw.
Trägerverbünde gefördert werden, die vorab durch die Landesjustizministerien ausgewählt wur-
den. Dies ist auch in dem Antragsverfahren des Förderaufrufes entsprechend abgebildet. Die
Förderhöhe beträgt pro Modellprojekt maximal 500.000,00 € p.a.; die Ko-Finanzierungsquote
pro Modellprojekt beträgt 10% der jeweiligen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Die konkrete Zeitplanung der Interessenbekundungsverfahren wird derzeit noch mit der BAFZA-

 

—

 

Regiestelle abgestimmt. [ Danach werden die Förderaufrufe @ auf der Programmwebsite veröffent-
2

licht. Für den Förderaufruf im Bereich Strafvollzug und Bewährungshilfe gilt ein abweichendes

Verfahren, das den Besonderheiten dieses Bereiches Rechnung trägt.

il. Stellungnahme:

Obgleich die gleichen Förderbedingungen für die drei Handlungsfelder Demokratieförderung,
Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention gelten, unterschieden sich die drei Bereiche
deutlich in der inhaltlichen Ausgestaltung, den jeweiligen Zielgruppen und den Methoden.

In allen drei Handlungsfeldern sollen auch Projekte mit Bezügen zum Internet oder sozialen

Medien gefördert werden.

Im Handlungsfeld „Demokratieförderung‘ wird das Ziel verfolgt, demokratische Teilhabe und
zivilgesellschaftliche Konfliktregulierung zu stärken. Die Projekte setzen in Strukturen und
Institutionen der politischen Sozialisation von Kindern und Jugendlichen an und ermöglichen
damit auch die Partizipation von marginalisierten Gruppen. Ein weiteres Ziel ist es, Menschen
zu befähigen, gesellschaftliche Konflikte im Sozialraum konstruktiv zu bearbeiten. (ANLAGE 3:

Förderaufruf Demokratieförderung).

Im Handlungsfeld „Vielfaltgestaltung“ sollen Projekte unterstützt werden, die das Verständnis
für Vielfalt und Respekt und die Anerkennung von Diversität fördern. Dazu gehören Empower-
ment- und Antidiskriminierungsprojekte sowie Projekte zur Bearbeitung von Konflikten in der
Einwanderungsgesellschaft. Besonders berücksichtigt werden Projekte, die sich mit der Mehr-
fachdiskriminierung und Verschränkung von mehreren Phänomenen gruppenbezogener Men-
schenfeindlichkeit beschäftigen: Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus gegen schwarze
Menschen, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Homosexuellen- und Transfeindlichkeit (ANLAGE 4:

Förderaufruf Vielfaltgestaltung).

Im Handlungsfeld „Extremismusprävention“ werden die zentralen Formen ideologischer Radi-
kalisierung bearbeitet: Rechtsextremismus, islamistischer Extremismus und linker Extremismus.
Ziel ist es, die präventiv-pädagogische Praxis mit Fokus auf Sekundärprävention weiterzuentwi-
ckeln. Daneben sollen zukünftig noch gezielter phänomenübergreifende Präventions-, wie ins-
besondere auch Deeskalations- und Distanzierungsansätze entwickelt und erprobt werden.

Auf Grund fachlicher Erwägungen werden Modellprojekte zu Ultranationalismus diesem Hand-

lungsfeld zugeordnet (ANLAGE 5: Förderaufruf Extremismusprävention).

Auch die erfolgreiche Kooperation mit den Ländern bei der Prävention und Deradikalisierung

 

im Strafvollzug undi in der Bewährungshilfe wird fortgesetzt und ausgebaut. In einem geson-

 

 

derten Förderaufruf werden u.a. die folgenden Ziele formuliert: Radikalisierung im Strafvollzug
3

und während der Bewährungshilfe frühzeitig zu erkennen und dieser präventiv zu begegnen
sowie sich in der Haft abzeichnende Radikalisierungsprozesse zu unterbrechen (ANLAGE 6:

Förderaufruf Strafvollzug und Bewährungshilfe).
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