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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"

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Referat: 102 Berlin, 18.04.2019
Az.: DUV-2002-18/ Hausruf: 1348, 1326)
Referatsleitung:
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[U Sud | 18-04-2019

Maßnahme: Bundesprogramm „Demokratie leben!“
hier: Förderaufruf für den Handlungsbereich Land: „Landes-Demokratiezentren“

Anlagen: 1. Förderaufruf für den Handlungsbereich Land: „Landes-Demokratiezentren“,
ab 2020
2. Entwurf der Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ab 2020
3. Programmkonzept für die Förderperiode des Bundesprogramms ab 2020
4. gez. LV Min zum Programmkonzept; 20.09.2018

l. Votum und Frist:
Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Zustimmung zum beigefügten Förderaufruf für die
„Landes-Demokratiezentren”.
Frist: Keine Frist. Eilt, da zur Einhaltung des abgestimmten Zeitplans mit dem Bun-
desamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) eine zügige Ent-
scheidung notwendig ist.

ll. Sachverhalt:
Am 01.01.2020 startet die 2. Förderperiode im Bundesprogramm „Demokratie leben!“.

Der beigefügte Förderaufruf für die , ‚Landes- Demokratiezentren‘ betrifft den Handlunge-

 

bereich Land S Anlage 1).

—
1

Der Förderaufruf beinhaltet neben den technischen Informationen, wie z.B. Fördervoraus-

setzungen und Förderhöhen auch die inhaltlichen Zielbestimmungen.

Im Handlungsbereich Land werden die Länder als Träger der bestehenden „Landes-
Demokratiezentren" zur Antragstellung aufgefordert. Die Förderhöhe besteht auf Basis
des Entwurfs der Förderrichtlinie (vgl. Anlage 2) pro „Landes-Demokratiezentrum“ aus
einem Sockelbetrag von 900.000,00 € sowie weiterer Mittel nach dem Köni steiner

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Schlüssel in Höhe von 5.000.000,00 € p.a. (Bundesmittel). Die Ko-Finanzie erungsquote
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beträgt 10% der jeweiligen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
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Im Gegensatz zur bisherigen Förderperiode, sollen die Dachorganisationen für die Bera-
tungsstrukturen nicht mehr zentral vorgegeben und gefördert werden, sondern sich aus
den Länderstrukturen selbst bilden. Finanziell ist dies aufgrund des größeren Fördervolu-
mens leistbar. Diese Option wurde ausführlich beim 14. Bund-Länder-Treffen des Bunde-
sprogramms diskutiert und von der Mehrheit der Länder befürwortet.
Der Förderaufruf ist für die Preuismmnliöse ab 01.01.2020 bis 31.12.2024 handlungs-
jöitend Tür die Länder. Der Förderaufruf soll nach aktueller Zeitplanung Anfang Mai 2018
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auf der Programmwebsite veröffentlicht werden. Die Regiestelle „Demokratie leben!“ wird

nach der Veröffentlichung die Länder zur Antragsstellung auffordern.

Stellungnahme:

Die Landes-Demokratiezentren (LDZ) der Länder setzten sich für eine Stärkung der
demokratischen Kultur im jeweiligen Bundesland und damit in der Gesellschaft ein.

Zur Verbreiterung ihres Wirkens, soll das eigene P Profil i in der Beratungs- und Präventions-

tätigkeit sowie der Förderung von Demokratie weiterentwickelt werden.

ziel ist die bedarfsgerechte Umsetzung von Demokratieförderung, Vi ng und

Extremismusprävention durch die LDZ. Sie sollen für diese Themen zentraler Ansprech-
partner im jeweiligen Land sein - insbesondere für die Akteure im Programm „Demokratie
leben!“. Außerdem wird die zukünftige Ausgestaltung einer nachhaltigen Beratungs-,
Informations- und Vernetzungsstruktur auf Landesebene zu ihren Aufgaben gehören.

Die Länder sind für das BMFSFJ wichtige und zuverlässige Partner für die zukünftige

Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

Analog zu allen bisherigen Förderaufrufe in den Handlungsbereichen Kommune, Bund
und Modellprojekte, wird nun im Text des Förderaufrufs auf eine explizite Nennung der

Förderrichtlinie (Förderrichtlinie Demokratie leben!) verzichtet.
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Das Referat Z13 hat dem Fachreferat bei der ersten Vorlage Anmerkungen zurück ge-
spiegelt. Demnach sind für Kapitel 1702 Titel 684 04 nach dem Eckwertebeschluss vom.
20. März 2019 zum Haushalt 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 folgen-

 

 

de Ansätze vorgesehen:

——

Das Konzeptpapier (Anlage 3) gehe von einem jährlichen Mittelbedarf in Höhe von 120

    
     

Eine mehrjährige Bewilligung für den Handlungsbereich B würde - die Verfügbarkeit von
Verpflichtungsermächtigungen (VEs) in entsprechender Höhe vorausgesetzt - zu einer

erheblichen Mittelbindung über mehrere Jahre führen. Wir wurden daher gebeten, in der
Vorlage darzustellen, wie sich die Programmkonzeption unter Beachtung der derzeit gel-

tenden mittelfristigen Finanzplanung des Bundes gestaltet, sowie diese ggf. anzupassen.

Die Bedenken von Referat 213 werden - nach Rücksprache mit dem titelverwaltenden

Referat 101 - indes nicht geteilt. Es wird hier dlleinig um Zustimmung zum Förderaufruf

gebeten. Das Konzeptpapier stammt aus dem Jahr 2018 und wurde bereits von Frau
Staatssekretärin gebilligt. Der im Konzeptpapier von Referat 213 erkannte „jährliche Mit-

telbedarf in Höhe von 120 Mio. €* ist dort mit dem Hinweis versehen: „Diese Finanzpla-
nung rzur ersten Orientierung und ist nicht abschließend.“ (vgl. S. 9, Anlage 3)

Diese Zählen sind nicht maßgeblich für die geplanten Bewilligungen der LDZ.

    

Beim vorliegenden Förderaufruf für die LDZ geht es alleinig um die Aufforderung an die
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Länder zur Antragstellung. Vor einer Projektauswahl bzw. Bewilligung werden selbst-

 

verständlich und wie stets zuvor der Hausleitung konkrete Haushaltsvorlagen zur Billigung
vorgelegt werden. Darüber hinaus ist geplant, noch im Jahr 2019 die Weiterförderung für
die LDZ ab 2020 zu sichern und entsprechend zu bewilligen. Im Bundeshaushalt 2019
stehen hierfür VEs i. H. v. 70 Mio. € für das Haushaltsjahr 2020, 40 Mio. € für das Haus-
haltsjahr 2021, 15 Mio. € für das Haushaltsjahr 2022 sowie 10 Mio. € für das Haushalts-
jahr 2023 zur Verfügung.

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Nur in diesem Rahmen können - aus haushaltsrechtlichen Gründen - ggf. mehrjährige
Bewilligungen erfolgen. Und hierfür müssten die Zuwendungsempfänger - in diesem Fall
die 16 Bundesländer — aber für den jeweilig beantragten Bewilligungszeitraum auch die
10% der Gesamtausgaben als Ko-Finanzierung nachweisen können. Dies ist aber selbst

mit einem Doppelhaushalt in einem Land nicht über das Jahr 2021 hinaus denkbar.
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