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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"

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Referat: 102 Berlin, 30.01.2019

 

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Referatsleiter:
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Herrn Abteilungsleiter . 01-02-19 a a
Kopie der Vorlage erhalten:
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Herrn Referatsleiter 02 nn: : OD Herr PSt
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Die Festlegung von Kopien bleibt
Frau Staatssekretärin vorbehalten

Frau Staatssekretärin (atrl

über:

 

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| 31-01-19

|
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|
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Betreff: Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
Hier: Handlungsbereich Bund, Festlegung von 14 Themenfeldern für
die Ausarbeitung eines Förderaufrufs für Kompetenznetzwerke und
-zentren.

Anlagen:

1. Konzeptpapier
2. Themenfelder im Handlungsbereich Bund zur Einrichtung von
Kompetenznetzwerken und -zentren

I. Votum und Frist

Mit der Bitte um Zustimmung der hiermit vorgelegten Anzahl und Auswahl von Themenfeldern
zur Bildung von Kompetenznetzwerken und -zentren im Handlungsbereich Bund.

FRIST: Um den Zeitplan für die Förderaufrufe einhalten zu können, wird um zeitnahe

Entscheidung gebeten.

ll. Sachverhalt
Am 19.10.2018 stimmte Frau Ministerin dem Konzept zur Weiterentwicklung des

Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zu (Anlage 1). In diesem Konzept ist für den
1

2.8

Handlungsbereich Bund die Bildung von Kompetenznetzwerken (mehrere Träger) und -zentren
(ein Träc in Träger) vorgesehen. Hiermit wird ein Vorschlag zur Festlegung von Themenfeldern zur

 

Entscheidung vorgelegt (Anlage 2); Die Themenfelder wurden geı gemeinsam mit den Referaten
101 und 104 erarbeitet. Dabei sind die Anregungen des DJI (u.a. unter Berücksichtigung der
wissenschaftlichen Begleitungen und der Gesamtevaluation des Bundesprogramms), des

BAFZA A sowie Vorschläge aus dem Dialogprozess mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft zur

—

Weiterentwicklung eingeflossen.

 

 

 

Dem Handlungsbereich Bund kommt eine herausgehobene Funktion zu. Mit der Einrichtung
von Kompetenznetzwerken und -zentren vollzieht das Bundesprogramm einen Wandel: Weg
von der Logik der Förderung der Strukturentwicklung einzelner Träger, hin zur Förderung des

jeweiligen Themenfeldes über die Bildun ntren zur Wahrnehmung

bundeszentraler Aufgaben (Anlage 2).
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Die Neujustierung und stärkere Fokussierung des neuen Bundesprogramms - vor allem mit

Blick auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und auf gewonnene Erfahrungen -

haben 14 Themenfelder hervorgebracht. Dafür sind auch die Festlegungen der

 

Bundesregierung im Koalitionsvertrag, mit der Strategie der Bundesregierung zur
Extremismusprävention und Demokratieförderung und dem Nationalen Aktionsplan gegen
Rassismus handlungsleitend. Der inhaltliche Dreiklang „Demokratie fördern. Vielfalt gestalten.
Extremismus vorbeugen.“ findet in den 14 Themenfeldern seinen Ausdruck.

Besonders Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, islamistischer Extremismus und
linker Extremismus gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Hass, Hetze und Gewalt
finden vermehrt ihren Ausdruck im öffentlichen Raum und im Netz. Das aktive Eintreten für die
Werte des Grundgesetzes, die Förderung eines lebendigen, vielfältigen und demokratischen
Zusammenlebens sowie die Präventionsarbeit gegen Extremismus und Ideologien der
Ungleichwertigkeit sind Ziele des weiterentwickelten Bundesprogramms.

Nach Entscheidung über die Anzahl und Auswahl der Themenfelder wird der Förderaufruf
ausgearbeitet und Frau Staatssekretärin zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend folgt die
Veröffentlichung des Förderaufrufes, die Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens,

die Auswahl der Förderprojekte und das Bewilligungsverfahren.

Ill. Stellungnahme
Das Fachreferat 102 bittet um Zustimmung der in Anlage 2 enthaltenen Themenfelder.
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