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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"“
2 102 aD, e | 47 Referat: 102 Berlin, 30.01.2019 ae Hausruf: 1321 Referatsleiter: Bearbeiterin: | i a Ciu Yu Vous + out u DT U vu tr ua 720 Page ec Bent Kepyas- 1 vr Warn, AHA Jr Herrn Abteilungsleiter . 01-02-19 a a Kopie der Vorlage erhalten: UAL 10, VE > OD Frau PStin Herrn Referatsleiter 02 nn: : OD Herr PSt [2 Herr LLS DO O Oo Die Festlegung von Kopien bleibt Frau Staatssekretärin vorbehalten Frau Staatssekretärin (atrl über: |RL’in 104 | RL 104 T 1 | 31-01-19 | | | — | + Betreff: Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Hier: Handlungsbereich Bund, Festlegung von 14 Themenfeldern für die Ausarbeitung eines Förderaufrufs für Kompetenznetzwerke und -zentren. Anlagen: 1. Konzeptpapier 2. Themenfelder im Handlungsbereich Bund zur Einrichtung von Kompetenznetzwerken und -zentren I. Votum und Frist Mit der Bitte um Zustimmung der hiermit vorgelegten Anzahl und Auswahl von Themenfeldern zur Bildung von Kompetenznetzwerken und -zentren im Handlungsbereich Bund. FRIST: Um den Zeitplan für die Förderaufrufe einhalten zu können, wird um zeitnahe Entscheidung gebeten. ll. Sachverhalt Am 19.10.2018 stimmte Frau Ministerin dem Konzept zur Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zu (Anlage 1). In diesem Konzept ist für den
2.8 Handlungsbereich Bund die Bildung von Kompetenznetzwerken (mehrere Träger) und -zentren (ein Träc in Träger) vorgesehen. Hiermit wird ein Vorschlag zur Festlegung von Themenfeldern zur Entscheidung vorgelegt (Anlage 2); Die Themenfelder wurden geı gemeinsam mit den Referaten 101 und 104 erarbeitet. Dabei sind die Anregungen des DJI (u.a. unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Begleitungen und der Gesamtevaluation des Bundesprogramms), des BAFZA A sowie Vorschläge aus dem Dialogprozess mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft zur — Weiterentwicklung eingeflossen. Dem Handlungsbereich Bund kommt eine herausgehobene Funktion zu. Mit der Einrichtung von Kompetenznetzwerken und -zentren vollzieht das Bundesprogramm einen Wandel: Weg von der Logik der Förderung der Strukturentwicklung einzelner Träger, hin zur Förderung des jeweiligen Themenfeldes über die Bildun ntren zur Wahrnehmung bundeszentraler Aufgaben (Anlage 2). 7 ei ET Die Neujustierung und stärkere Fokussierung des neuen Bundesprogramms - vor allem mit Blick auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und auf gewonnene Erfahrungen - haben 14 Themenfelder hervorgebracht. Dafür sind auch die Festlegungen der Bundesregierung im Koalitionsvertrag, mit der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung und dem Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus handlungsleitend. Der inhaltliche Dreiklang „Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.“ findet in den 14 Themenfeldern seinen Ausdruck. Besonders Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, islamistischer Extremismus und linker Extremismus gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Hass, Hetze und Gewalt finden vermehrt ihren Ausdruck im öffentlichen Raum und im Netz. Das aktive Eintreten für die Werte des Grundgesetzes, die Förderung eines lebendigen, vielfältigen und demokratischen Zusammenlebens sowie die Präventionsarbeit gegen Extremismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit sind Ziele des weiterentwickelten Bundesprogramms. Nach Entscheidung über die Anzahl und Auswahl der Themenfelder wird der Förderaufruf ausgearbeitet und Frau Staatssekretärin zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend folgt die Veröffentlichung des Förderaufrufes, die Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens, die Auswahl der Förderprojekte und das Bewilligungsverfahren. Ill. Stellungnahme Das Fachreferat 102 bittet um Zustimmung der in Anlage 2 enthaltenen Themenfelder.