Informationen zu öffentlichen Förderung von Immobilienprojekten seit 2014

Informationen zur öffentlichen Förderung von Immobilienprojekten durch den Senat seit 2014, aus denen hervorgeht:
- gefördertes Immobilienprojekt (Projektbezeichnung)
- Empfänger der Förderung
- Datum (der Förderung oder der Vereinbarung)
- Höhe der Förderung in Euro
Um den Umfang der Anfrage einzuschränken, können Förderungen von weniger als 1 Mio. Euro ausgeschlossen werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2018
  • Frist
    4. August 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu öffentlichen Förderung von Immobilienprojekten seit 2014 [#31571]
Datum
3. Juli 2018 12:02
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zur öffentlichen Förderung von Immobilienprojekten durch den Senat seit 2014, aus denen hervorgeht: - gefördertes Immobilienprojekt (Projektbezeichnung) - Empfänger der Förderung - Datum (der Förderung oder der Vereinbarung) - Höhe der Förderung in Euro Um den Umfang der Anfrage einzuschränken, können Förderungen von weniger als 1 Mio. Euro ausgeschlossen werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrtAntragsteller/in die öffentlichen Förderungen von Immobilienprojekten durch den Berliner Senat werden…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Informationen zu öffentlichen Förderung von Immobilienprojekten seit 2014 [#31571]
Datum
9. Juli 2018 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in die öffentlichen Förderungen von Immobilienprojekten durch den Berliner Senat werden haushaltsrechtlich als sog. Zuwendungen gewährt. Die Zuwendungen aller Behörden des Landes Berlin werden in der Zuwendungsdatenbank veröffentlicht, die die Senatsverwaltung für Finanzen online bereitstellt (https://www.berlin.de/sen/finanzen/service/zuwendungsdatenbank/ ). Diese können nach verschiedenen Suchkriterien ausgewertet werden. Die öffentlichen Förderungen von Immobilienprojekten finden Sie, wenn Sie in den Politikbereichen nach "Bauen und Wohnen" sowie "Denkmalschutz" filtern. Weitere Informationen zu den Zuwendungsnehmern können Sie zudem der sog. Transparenzdatenbank entnehmen (https://www.berlin.de/buergeraktiv/informieren/transparenz/transparenzdatenbank/index.cfm?dateiname=organisation_suche_transparenz.cfm&anwender_id=5 ). Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht trotz dieser öffentlich zugänglichen Informationen weiter aufrecht erhalten. In diesem Fall würde ich durch einen Verwaltungsakt über die begehrte Einsicht in die in meinem Haus vorhandenen Zuwendungsunterlagen zu den in der o.g. Datenbank veröffentlichten Vorgängen zu entscheiden haben. Ich weise darauf hin, dass diese Akteneinsicht nach § 16 Satz 1 IFG gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Verwaltungsgebühr bestimmt sich gem. § 16 Satz 2 IFG i.V.m. § 6 Absatz 1 des Gesetz über Gebühren und Beiträge nach der Verwaltungsgebührenordnung und beträgt je nach Umfang der Akteneinsicht zwischen 5 und 500 Euro. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Information. Die Datenbanken sind für mein Anliegen vorer…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zu öffentlichen Förderung von Immobilienprojekten seit 2014 [#31571]
Datum
9. Juli 2018 11:26
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Information. Die Datenbanken sind für mein Anliegen vorerst ausreichend. Sie können das IFG-Verfahren gerne abschließen. Sollte ich darüber hinaus weitere Informationen benötigen, würde ich einen neuen Antrag stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>