Informationen zu Parkverstößen und deren Ahndung

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Von wie vielen Parkverstößen hat die Stadt Kaiserslautern jeweils Kenntnis erlangt?

2. Auf welchem Weg sind die Meldungen der Verstöße jeweils eingegangen? (durch Angehörige des Ordnungsamtes, elektronisch von Bürgern, schriftlich von Bürgern, persönlich von Bürgern, ggf. weitere)

3. Wie viele der bearbeiteten Fälle entfallen jeweils auf die Vergehen Parken / Halten auf Gehwegen, Parken / Halten auf Radwegen, Parken / Halten im Bereich von Kreuzungen oder Einmündungen, Parken / Halten im eingeschränkten bzw. absoluten Halteverbot? (jeweils aufgeschlüsselt nach den in Punkt 2 genannten Meldewegen)

4. In wie vielen der bearbeiteten Fälle wurde ein Bußgeld verhängt? (Bitte aufschlüsseln nach den Vergehen aus Punkt 3) Falls nicht in allen gemeldeten Fällen ein Bußgeld verhängt wurde, nennen Sie bitte die Gründe warum dies nicht möglich war mit der jeweiligen Anzahl an Fällen.

5. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt sind an Wochentagen und Wochenenden (jeweils tagsüber sowie nachts) im Stadtgebiet unterwegs um den Straßenraum auf Parkverstöße zu kontrollieren?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Von wie vie…
An Stadtverwaltung Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Parkverstößen und deren Ahndung [#258727]
Datum
9. September 2022 13:30
An
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Von wie vielen Parkverstößen hat die Stadt Kaiserslautern jeweils Kenntnis erlangt? 2. Auf welchem Weg sind die Meldungen der Verstöße jeweils eingegangen? (durch Angehörige des Ordnungsamtes, elektronisch von Bürgern, schriftlich von Bürgern, persönlich von Bürgern, ggf. weitere) 3. Wie viele der bearbeiteten Fälle entfallen jeweils auf die Vergehen Parken / Halten auf Gehwegen, Parken / Halten auf Radwegen, Parken / Halten im Bereich von Kreuzungen oder Einmündungen, Parken / Halten im eingeschränkten bzw. absoluten Halteverbot? (jeweils aufgeschlüsselt nach den in Punkt 2 genannten Meldewegen) 4. In wie vielen der bearbeiteten Fälle wurde ein Bußgeld verhängt? (Bitte aufschlüsseln nach den Vergehen aus Punkt 3) Falls nicht in allen gemeldeten Fällen ein Bußgeld verhängt wurde, nennen Sie bitte die Gründe warum dies nicht möglich war mit der jeweiligen Anzahl an Fällen. 5. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt sind an Wochentagen und Wochenenden (jeweils tagsüber sowie nachts) im Stadtgebiet unterwegs um den Straßenraum auf Parkverstöße zu kontrollieren? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258727/
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, Sie haben über die elektronische Plattform "fragdenstaatde" am…
Von
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Betreff
Informationen zu Parkverstößen und deren Ahndung
Datum
14. September 2022 12:12
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, Sie haben über die elektronische Plattform "fragdenstaatde" am 09.09.2022 eine Anfrage an uns gestellt, die wir Ihnen gerne persönlich und nicht über die Plattform beantworten werden. Nach § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Um weitere Schritte einleiten zu können, möchten wir Sie bitten, uns Ihre Identität mitzuteilen (postalische Anschrift, etc.). Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst und bitten daher auch Sie, unsere eigenen jeweiligen Daten hinsichtlich Name und Telefondurchwahl vertraulich zu behandeln. Vom Fachreferat haben wir bereits folgende Stellungnahme auf Ihre Anfrage erhalten: Fragen 1 und 2 können wir als einfache schriftliche Auskunft innerhalb der Monatsfrist beantworten. Die Beantwortung der Fragen 3 bis 5 ist mit viel Aufwand verbunden. Dafür müssten Gebühren in Höhe von ca. 210 € für den Aufwand erhoben werden und eine Fristverlängerung erfolgen. Wir bitten daher mitzuteilen, ob Sie dennoch an Ihrem Antrag festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte angenommen die Stadt Kaiserslautern würde derartige Statistiken ohnehin …
An Stadtverwaltung Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zu Parkverstößen und deren Ahndung [#258727]
Datum
14. September 2022 15:00
An
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte angenommen die Stadt Kaiserslautern würde derartige Statistiken ohnehin zu internen Zwecken führen und es wäre daher ein leichtes mir die Daten zuzusenden. Da ich in dieser Annahme wohl falsch lag bitte ich Sie mir zunächst die Antworten zu den "kostenlosen" Fragen 1 und 2 zuzusenden. Der Grund für meine Anfrage liegt darin, dass als Fußgänger und Radfahrer in Kaiserslautern leicht der Eindruck entsteht, die Stadt nehme Parkverstöße, insbesondere das Zuparken von Geh- und Radwegen nicht ernst, bzw. dass diese Verstöße sogar geduldet werden. Insbesondere die Fragen 3 und 4 wären daher natürlich für mein Anliegen besonders interessant. Ausgaben in der veranschlagten Höhe kann ich dafür jedoch leider nicht rechtfertigen. Falls die Ordnungsbehörde der Stadt dennoch Daten bereithalten sollte die sich mit geringem Aufwand zur Verfügung stellen lassen, lassen Sie es mich gerne wissen. Gerne dürfen Sie die Anfrage natürlich auch persönlich (bevorzugt per Mail) an <<E-Mail-Adresse>> beantworten. Meine Meldeadresse lautet << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>. Falls Sie weitere Angaben zu meiner Identität benötigen teilen Sie mir dies bitte mit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258727/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen meiner Anfrage hatte ich um eine Auswertung der Parkverstöße im Stadtgeb…
An Stadtverwaltung Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zu Parkverstößen und deren Ahndung [#258727]
Datum
15. September 2022 16:39
An
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen meiner Anfrage hatte ich um eine Auswertung der Parkverstöße im Stadtgebiet gebeten. Da eine solche Statistik scheinbar nicht geführt wird kann ich verstehen, dass deren Erstellung Ihrerseits mit hohem Aufwand verbunden wäre der den Rahmen einer einfachen Anfrage übersteigt. Anstatt jedoch den Umfang der Anfrage stark zu beschränken hätte ich noch eine Alternatividee: Sicherlich bietet die Software die Sie intern zur Bearbeitung der Fälle verwenden eine Exportfunktion (z.B. als csv, xlsx oder ähnlichem). Über eine solche Funktion sollte es ein leichtes sein eine Liste aller bearbeiteten Fälle der letzten Jahre inkl. Datum und Uhrzeit, Art des Verstoßes, Ort, Bearbeitungsstand und jeweiligem Meldeweg zu erstellen. Selbstverständlich wären darin keine personenbezogenen Daten enthalten womit die Bereitstellung datenschutzrechtlich kein Problem darstellen sollte. Sollte ich in meiner Annahme richtig liegen und Sie können einen solchen Export zur Verfügung stellen, möchte ich Sie bitten dies entsprechend zu tun und die Anfrage damit als erledigt zu betrachten. Andernfalls fahren Sie gern mit der Beantwortung der reduzierten Anfrage, wie in unserem Mailverkehr vom 14.9. besprochen, fort. Ich hoffe ich komme mit diesem Vorschlag nicht zu spät. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258727/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Der Brief war erst im November bei mir eingegangen. Scheinbar wegen Problemen bei der Post
Von
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Brief war erst im November bei mir eingegangen. Scheinbar wegen Problemen bei der Post
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu Parkverstößen und deren Ahndu…
An Stadtverwaltung Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zu Parkverstößen und deren Ahndung [#258727]
Datum
17. Oktober 2022 14:46
An
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu Parkverstößen und deren Ahndung“ vom 09.09.2022 (#258727) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, ihr Antwortschreiben ging am 10.10.2022 an die Post. Ist bisl…
Von
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Betreff
Informationen zu Parkverstößen und deren Ahndung [#258727]
Datum
10. November 2022 14:57
Status
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, ihr Antwortschreiben ging am 10.10.2022 an die Post. Ist bislang kein Schreiben bei Ihnen eingegangen? Gerne schicken wir Ihnen erneut das Schreiben zu. Mit freundlichen Grüßen,

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. das Schreiben ist zwichenzeitlich seit meiner letzte…
An Stadtverwaltung Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zu Parkverstößen und deren Ahndung [#258727]
Datum
10. November 2022 20:42
An
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. das Schreiben ist zwichenzeitlich seit meiner letzten Nachricht bei mir eingegangen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258727/