Informationen zu Parkverstößen und deren Ahndung
Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Von wie vielen Parkverstößen hat die Stadt Kaiserslautern jeweils Kenntnis erlangt?
2. Auf welchem Weg sind die Meldungen der Verstöße jeweils eingegangen? (durch Angehörige des Ordnungsamtes, elektronisch von Bürgern, schriftlich von Bürgern, persönlich von Bürgern, ggf. weitere)
3. Wie viele der bearbeiteten Fälle entfallen jeweils auf die Vergehen Parken / Halten auf Gehwegen, Parken / Halten auf Radwegen, Parken / Halten im Bereich von Kreuzungen oder Einmündungen, Parken / Halten im eingeschränkten bzw. absoluten Halteverbot? (jeweils aufgeschlüsselt nach den in Punkt 2 genannten Meldewegen)
4. In wie vielen der bearbeiteten Fälle wurde ein Bußgeld verhängt? (Bitte aufschlüsseln nach den Vergehen aus Punkt 3) Falls nicht in allen gemeldeten Fällen ein Bußgeld verhängt wurde, nennen Sie bitte die Gründe warum dies nicht möglich war mit der jeweiligen Anzahl an Fällen.
5. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt sind an Wochentagen und Wochenenden (jeweils tagsüber sowie nachts) im Stadtgebiet unterwegs um den Straßenraum auf Parkverstöße zu kontrollieren?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum9. September 2022
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11. Oktober 2022
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