Informationen zu "Postkarten Aktion"

- wie viele Postkarten mit Aufdruck des Nachnamens zu Informationszwecken gemäß § 58c SG versende wurden
- Eine Kostenaufstellung für diese Aktion

Ergebnis der Anfrage

Eine personalisierte Postkarte wurde an rund 700.000 Personen versendet.

Druck Postkarten: 24.782,94 EUR inkl. MwSt
Versand Postkarten: 239.904,00 EUR inkl. MwSt
Gesamt: 264.686,94 EUR inkl. MwSt

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - wie viele Postkar…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu "Postkarten Aktion" [#140061]
Datum
10. Mai 2019 18:41
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- wie viele Postkarten mit Aufdruck des Nachnamens zu Informationszwecken gemäß § 58c SG versende wurden - Eine Kostenaufstellung für diese Aktion
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - I 1.3 Verwaltung - Aktenzeichen: I 1.3 - Az 39-22-17 Be…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
WG: Informationen zu "Postkarten Aktion" [#140061]
Datum
13. Mai 2019 11:29
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - I 1.3 Verwaltung - Aktenzeichen: I 1.3 - Az 39-22-17 Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Informationen zu "Postkarten Aktion" [#140061] Bezug: IFG-Anfrage des Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> @ vom 10.05.2019, 18:42 Uhr Anlagen: - Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem IFG gemäß Bezug ist am 10. Mai 2019 im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) eingegangen. Nach Abschluss der Bearbeitung Ihrer Anfrage erhalten Sie unaufgefordert weitere Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - I 1.3 Verwaltung - Betreff: Anfrage nach dem Informationsf…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Informationen zu "Postkarten Aktion" [#140061]
Datum
21. Mai 2019 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - I 1.3 Verwaltung - Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Informationen zu "Postkarten Aktion" [#140061] Bezug: IFG-Anfrage von Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> @ vom 10.05.2019, 18:42 Uhr Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug zu Ihrer o. g. IFG-Anfrage und teile Ihnen hierzu Folgendes mit: Wie viele Postkarten mit Aufdruck des Nachnamens zu Informationszwecken gemäß § 58c SG wurden versendet? Eine personalisierte Postkarte wurde an rund 700.000 Personen versendet. Kostenaufstellung für diese Aktion: Druck Postkarten: 24.782,94 EUR inkl. MwSt Versand Postkarten: 239.904,00 EUR inkl. MwSt Gesamt: 264.686,94 EUR inkl. MwSt Ich hoffe, Ihnen mit den beigefügten Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Antwort, die Frage ist damit beantwortet. Mit freundlichen Grü…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Informationen zu "Postkarten Aktion" [#140061]
Datum
21. Mai 2019 10:12
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Antwort, die Frage ist damit beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 140061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>