Informationen zu regelmäßigem Falschparken in München

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in letzer Zeit fallen mir immer mehr Stellen auf, an denen regelmäßig falsch geparkt wird. Dies behindert andere und mich im Straßenverkehr. Insbesondere stört mich die Selbstverständlichkeit mit der dies geschieht, das erlebe ich immer dann, wenn ich versuche einen Falschparker für die Problematik zu sensibilisieren. Heute z.B. fiel der Satz "Man kommt doch [als Fußgänger/Radfahrer] noch gut durch".

Beispiele sind z.B.:
-Rennbahnstr. Daglfing Richtung Norden: Hier wird regelmäßig schon vor der erlaubten Zeit halb auf dem Gehweg geparkt
-Burgauer Str. Tichtung Norden ab Oberschlesische Str.: Hier wird regelmäßig halb auf dem Gehweg geparkt
-Josephsburgstr. östlich der St. Veit-Str.: Hier wird seit langem dauerhaft in beiden Fahrtrichtungen halb auf dem Gehweg geparkt.

Strafzettel sehe ich in diesen Bereichen sehr selten bis nie.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Gibt es eine Richtlinie, nach der in München z.B. in bestimmten Wohngebieten nicht oder nur selten auf Parkverstößen kontrolliert wird, bzw. das Falschparken auf Gehwegen geduldet wird?
2) Werden die in den Beispielen genannten Bereiche regelmäßig kontrolliert?
3) An wen kann ich mich wenden um eine Verbesserung der Situation zu erreichen?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in letzer Zeit fallen mir immer mehr Stellen auf, an …
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu regelmäßigem Falschparken in München [#195454]
Datum
17. August 2020 23:45
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in letzer Zeit fallen mir immer mehr Stellen auf, an denen regelmäßig falsch geparkt wird. Dies behindert andere und mich im Straßenverkehr. Insbesondere stört mich die Selbstverständlichkeit mit der dies geschieht, das erlebe ich immer dann, wenn ich versuche einen Falschparker für die Problematik zu sensibilisieren. Heute z.B. fiel der Satz "Man kommt doch [als Fußgänger/Radfahrer] noch gut durch". Beispiele sind z.B.: -Rennbahnstr. Daglfing Richtung Norden: Hier wird regelmäßig schon vor der erlaubten Zeit halb auf dem Gehweg geparkt -Burgauer Str. Tichtung Norden ab Oberschlesische Str.: Hier wird regelmäßig halb auf dem Gehweg geparkt -Josephsburgstr. östlich der St. Veit-Str.: Hier wird seit langem dauerhaft in beiden Fahrtrichtungen halb auf dem Gehweg geparkt. Strafzettel sehe ich in diesen Bereichen sehr selten bis nie. bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Gibt es eine Richtlinie, nach der in München z.B. in bestimmten Wohngebieten nicht oder nur selten auf Parkverstößen kontrolliert wird, bzw. das Falschparken auf Gehwegen geduldet wird? 2) Werden die in den Beispielen genannten Bereiche regelmäßig kontrolliert? 3) An wen kann ich mich wenden um eine Verbesserung der Situation zu erreichen? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195454/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in grundsätzlich ist für die Parkraumüberwachung in München die Polizei zuständig. Die Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt München wird nur in den Bereichen tätig, für die ein entsprechender Vertrag vorliegt. In den von Ihnen genannten Straßen ist dies nicht der Fall. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Polizei Bayern, die hier einen eigenen Internetauftritt pflegt. Emails mit persönlichen Inhalten dürfen von uns aus Datenschutzgründen nicht weitergeleitet werden. Mit freundlichen Grüßen