Informationen zu Seehofer-Gespräch mit Salvini

Sämtliche Informationen zum Telefongespräch von BM Seehofer mit seinem italienischen Kollegen Matteo Salvini am 12.6., darunter Gesprächsvermerke, Protokolle und andere Aufzeichnungen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Juni 2018
  • Frist
    21. Juli 2018
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Inform…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Informationen zu Seehofer-Gespräch mit Salvini [#30897]
Datum
19. Juni 2018 08:03
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen zum Telefongespräch von BM Seehofer mit seinem italienischen Kollegen Matteo Salvini am 12.6., darunter Gesprächsvermerke, Protokolle und andere Aufzeichnungen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
IFG Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Antrag vom 19. Juni 2018 bitten Sie auf der Grundlage des Informationsfreihe…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
4. Juli 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
351,1 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Antrag vom 19. Juni 2018 bitten Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Übersendung folgender Unterlagen: Sämtliche Informationen zum Telefongespräch von BM Seehafer mit seinem italienischen Kollegen Matteo Salvini am 12.6., darunter Gesprächsvermerke, Protokolle und andere Aufzeichnungen. Ihr Antrag wjrd abgelehnt. Gemäß § 3 Nr. 1 a IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben kann. Bei den antragsgegenständlichen Gesprächsvermerken, Protokollen und anderen Aufzeichnungen handelt es sich um die Dokumentation gemeinsamer vertraulicher Gespräche zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten. Die antragsgegenständliche Gesprächsvorbereitung für den Bundesinnenminister wiederum besteht aus Gesprächselementen zu gemeinsamen Interessen wie z.B. im Bereich der Migrations- und Sehengenangelegenheiten und zu diesbezüglichen Zusammenarbeitsformen. Die Vertraulichkeit der Gesprächsinhalte war für beide Seiten zwingende Voraussetzung des Gesprächs. Die Herausgabe der Vorbereitung und der Protokolle verstößt gegen den Willen und die Interessen Italiens. Im Falle der Herausgabe müsste damit gerechnet werden, dass die bislang gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Italien künftig wesentlich erschwert und gefährdet werden würde. Ein solcher Verstoß gegen die Interessen eines anderen Staates würde sich auch auf die Zusammenarbeit und das Vertrauensverhältnis mit weiteren Staaten negativ auswirken. Es würde der Eindruck entstehen, dass man sich auf Vertraulichkeitszusagen der Bundesrepublik Deutschland nicht verlassen kann. Eine gute Zusammenarbeit von EU-Mitgliedstaaten ist nicht unausweichlich oder durch die Strukturen der EU-Integration automatisch vorgegeben, sondern auch vom guten Willen und persönlichem Verhältnis der handelnden Vertreter abhängig. Gerade im Hinblick auf die besonderen Herausforderungen auf europäischer Ebene hinsichtlich des Zustroms von Migranten und Flüchtlingen und im Hinblick auf die Sinnengrenzkontrollen durch Deutschland wären Störungen des Verhandlungsklimas über den konkreten Ausgangsfall hinaus von nicht absehbarer negativer Wirkung und überdies geeignet, deutschen Interessen empfindlichen Schaden zuzufügen. Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt, mit dem betreffenden EU-Mitgliedstaat weiterhin eng und vertrauensvoll in allen Politikbereichen zusammenzuarbeiten - auch im Bereich der innenpolitischen Zusammenarbeit. [Rechtsbehelfsbelehrung] Mit freundlichen Grüßen