Informationen zu sichergestellten Reisepässen und der verweigerten Datenlöschung bei der Deutschen Botschaft in Bern

Anfrage an: Auswärtiges Amt

- Alle Dokumente der letzten fünf Jahre in denen die Deutsche Botschaft in Bern Deutsche Reisepässe nach der Mitteilung durch die/den Passinhaber*in einer Mehrstaatlichkeit sichergestellt hat.

- Alle Dokumente der letzten fünf Jahre in denen die Deutsche Botschaft in Bern eine Löschung der personenbezogenen Daten einer Person nach deren expliziten Wunsch verweigert hat.

Natürlich können Sie hierbei personenbezogene Daten entsprechend schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Dezember 2018
  • Frist
    15. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle Dokumente…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu sichergestellten Reisepässen und der verweigerten Datenlöschung bei der Deutschen Botschaft in Bern [#35196]
Datum
14. Dezember 2018 21:18
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle Dokumente der letzten fünf Jahre in denen die Deutsche Botschaft in Bern Deutsche Reisepässe nach der Mitteilung durch die/den Passinhaber*in einer Mehrstaatlichkeit sichergestellt hat. - Alle Dokumente der letzten fünf Jahre in denen die Deutsche Botschaft in Bern eine Löschung der personenbezogenen Daten einer Person nach deren expliziten Wunsch verweigert hat. Natürlich können Sie hierbei personenbezogene Daten entsprechend schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingan…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Informationen zu sichergestellten Reisepässen und der verweigerten Datenlöschung bei der Deutschen Botschaft in Bern, Vg.Nr. 429-2018
Datum
18. Dezember 2018 10:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nac…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Informationen zu sichergestellten Reisepässen und der verweigerten Datenlöschung bei der Deutschen Botschaft in Bern, Vg.Nr. 429-2018
Datum
19. Dezember 2018 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Dass es sich bei den Akten um "Einzelf…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Informationen zu sichergestellten Reisepässen und der verweigerten Datenlöschung bei der Deutschen Botschaft in Bern, Vg.Nr. 429-2018 [#35196]
Datum
8. Januar 2019 12:29
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Dass es sich bei den Akten um "Einzelfallakten" handelt, ist ja kein Hinderungsgrund, dass Sie mir diese Information nicht zur Verfügung stellen können. Immerhin haben Sie diese Information sicherlich vorliegen. Im vorliegenden Fall vermute ich, dass sich diese Anzahl stark beschränkt. Bei der Deutschen Botschaft in Bern werden ja hoffentlich nicht laufend Reisepässe sichergestellt. Bitte übersenden Sie mir die entsprechenden Akten. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage n…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Informationen zu sichergestellten Reisepässen und der verweigerten Datenlöschung bei der Deutschen Botschaft in Bern, Vg.Nr. 429-2018 [#35196]
Datum
18. Januar 2019 12:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationen zu sichergestellten Reisepässen und der verweigerten Datenlöschung bei der Deutschen Botschaft in Bern“ [#35196] [#35196]
Datum
23. Februar 2019 10:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/35196 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Daten ja genau dort vorliegen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 35196.pdf - 2018-12-19_1-181219SchreibenVg.429-2018.pdf - 2019-01-18_1-190118SchreibenVg.429-2018.pdf Anfragenr: 35196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-722/002 II#0294 Sehr geehrtAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Informationen zu sichergestellten Reisepässen und der verweigerten Datenlöschung bei der Deutschen Botschaft in Bern« [#35196] # 15-722/002 II#0294
Datum
28. Februar 2019 14:09
Status
geschwärzt
735,3 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-722/002 II#0294 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen