Informationen zu Treffen und Schriftverkehr mit Interessenvertretern der Tabakindustrie
sämtliche Vorlagen bzw. Gesprächs-Vorbereitungs- und Nachbereitungsunterlagen, u.a. Vermerke und Leitlinien, sowie sämtliche Protokolle oder ähnliche Aufzeichungen zu folgenden Treffen (s. BT-Drs. 19/26014):
12.02.2018 PSt Dr. Meister mit British American Tobacco (BAT)
24.05.2018 St Bösinger mit Deutscher Zigarettenverband (DZV)
11.12.2018 St Bösinger mit Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR)
13.02.2020 St Bösinger mit JUUL Labs Germany GmbH; Fachverband „Bündnis für Tabakfreien Genuss“
30.06.2020 St Bösinger mit Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)
Eine Liste der Verbände, Organisationen und anderen Gruppen, die zur Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes eingeladen wurden (siehe „Timetable zur E-Zigarettenbesteuerung“ auf eGarage.de vom 17. Februar 2021: https://www.egarage.de/timetable-zur-e-zigarettenbesteuerung/).
Eine Liste über den gesamten Schriftverkehr, darunter Briefe und Emails, zwischen dem Ministerium und VertreterInnen der Tabakindustrie und von Agenturen, die für die Tabakindustrie arbeiten, darunter Deutscher Zigarettenverband, Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse, Verband der deutschen Rauchtabakindustrie, Fachverband „Bündnis für Tabakfreien Genuss“, British American Tobacco, Philip Morris, JUUL Labs Germany GmbH, ReemtsmaCigarettenfabriken GmbH, MSL Germany etc. mit Datum, Betreff, Name der Firma/des Verbands/der Agentur und Position des Gegenübers im Ministerium, seit Beginn der 19. Legislaturperiode.
Falls erforderlich, bin ich mit Schwärzung personenbezogener Daten nach IFG einverstanden.
Begründung:
Im Rahmen von Recherchen für einen internationalen Bericht über den Einfluss der Tabakbranche auf politische Entscheidungen bzw. über die Maßnahmen, die die Regierung ergreift, um der Beeinflussung etwas entgegen zu setzen, untersuche ich ebendiese Einflussnahme und Maßnahmen in Deutschland.
In diesem Zusammenhang benötige ich die erbetenen Informationen.
Zum Hintergrund:
Das Tabakrahmenübereinkommen (FCTC) verpflichtet die Vertragsparteien – so auch Deutschland – nach Artikel 5.3 „bei der Festlegung und Durchführung ihrer gesundheitspolitischen Maßnahmen in Bezug auf die Eindämmung des Tabakgebrauchs“ diese Maßnahmen „vor den kommerziellen und sonstigen berechtigten Interessen der Tabakindustrie“ zu schützen. Dazu sollen nach den Richtlinien zu Artikel 5.3 alle Interaktionen mit der Tabakindustrie und verwandten Organisationen vollständig transparent gemacht werden.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum10. März 2021
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13. April 2021
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Kosten dieser Information:500,00 Euro
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