Informationen zu Treffen und Schriftverkehr mit Interessenvertretern der Tabakindustrie

sämtliche Vorlagen bzw. Gesprächs-Vorbereitungs- und Nachbereitungsunterlagen, u.a. Vermerke und Leitlinien, sowie sämtliche Protokolle oder ähnliche Aufzeichungen zu folgenden Treffen (s. BT-Drs. 19/26014):

12.02.2018 PSt Dr. Meister mit British American Tobacco (BAT)
24.05.2018 St Bösinger mit Deutscher Zigarettenverband (DZV)
11.12.2018 St Bösinger mit Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR)
13.02.2020 St Bösinger mit JUUL Labs Germany GmbH; Fachverband „Bündnis für Tabakfreien Genuss“
30.06.2020 St Bösinger mit Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)

Eine Liste der Verbände, Organisationen und anderen Gruppen, die zur Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes eingeladen wurden (siehe „Timetable zur E-Zigarettenbesteuerung“ auf eGarage.de vom 17. Februar 2021: https://www.egarage.de/timetable-zur-e-zigarettenbesteuerung/).

Eine Liste über den gesamten Schriftverkehr, darunter Briefe und Emails, zwischen dem Ministerium und VertreterInnen der Tabakindustrie und von Agenturen, die für die Tabakindustrie arbeiten, darunter Deutscher Zigarettenverband, Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse, Verband der deutschen Rauchtabakindustrie, Fachverband „Bündnis für Tabakfreien Genuss“, British American Tobacco, Philip Morris, JUUL Labs Germany GmbH, ReemtsmaCigarettenfabriken GmbH, MSL Germany etc. mit Datum, Betreff, Name der Firma/des Verbands/der Agentur und Position des Gegenübers im Ministerium, seit Beginn der 19. Legislaturperiode.

Falls erforderlich, bin ich mit Schwärzung personenbezogener Daten nach IFG einverstanden.

Begründung:
Im Rahmen von Recherchen für einen internationalen Bericht über den Einfluss der Tabakbranche auf politische Entscheidungen bzw. über die Maßnahmen, die die Regierung ergreift, um der Beeinflussung etwas entgegen zu setzen, untersuche ich ebendiese Einflussnahme und Maßnahmen in Deutschland.
In diesem Zusammenhang benötige ich die erbetenen Informationen.

Zum Hintergrund:
Das Tabakrahmenübereinkommen (FCTC) verpflichtet die Vertragsparteien – so auch Deutschland – nach Artikel 5.3 „bei der Festlegung und Durchführung ihrer gesundheitspolitischen Maßnahmen in Bezug auf die Eindämmung des Tabakgebrauchs“ diese Maßnahmen „vor den kommerziellen und sonstigen berechtigten Interessen der Tabakindustrie“ zu schützen. Dazu sollen nach den Richtlinien zu Artikel 5.3 alle Interaktionen mit der Tabakindustrie und verwandten Organisationen vollständig transparent gemacht werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Vorlagen bzw. Ge…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Treffen und Schriftverkehr mit Interessenvertretern der Tabakindustrie [#214820]
Datum
10. März 2021 22:42
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Vorlagen bzw. Gesprächs-Vorbereitungs- und Nachbereitungsunterlagen, u.a. Vermerke und Leitlinien, sowie sämtliche Protokolle oder ähnliche Aufzeichungen zu folgenden Treffen (s. BT-Drs. 19/26014): 12.02.2018 PSt Dr. Meister mit British American Tobacco (BAT) 24.05.2018 St Bösinger mit Deutscher Zigarettenverband (DZV) 11.12.2018 St Bösinger mit Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) 13.02.2020 St Bösinger mit JUUL Labs Germany GmbH; Fachverband „Bündnis für Tabakfreien Genuss“ 30.06.2020 St Bösinger mit Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Eine Liste der Verbände, Organisationen und anderen Gruppen, die zur Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes eingeladen wurden (siehe „Timetable zur E-Zigarettenbesteuerung“ auf eGarage.de vom 17. Februar 2021: https://www.egarage.de/timetable-zur-e-zigarettenbesteuerung/). Eine Liste über den gesamten Schriftverkehr, darunter Briefe und Emails, zwischen dem Ministerium und VertreterInnen der Tabakindustrie und von Agenturen, die für die Tabakindustrie arbeiten, darunter Deutscher Zigarettenverband, Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse, Verband der deutschen Rauchtabakindustrie, Fachverband „Bündnis für Tabakfreien Genuss“, British American Tobacco, Philip Morris, JUUL Labs Germany GmbH, ReemtsmaCigarettenfabriken GmbH, MSL Germany etc. mit Datum, Betreff, Name der Firma/des Verbands/der Agentur und Position des Gegenübers im Ministerium, seit Beginn der 19. Legislaturperiode. Falls erforderlich, bin ich mit Schwärzung personenbezogener Daten nach IFG einverstanden. Begründung: Im Rahmen von Recherchen für einen internationalen Bericht über den Einfluss der Tabakbranche auf politische Entscheidungen bzw. über die Maßnahmen, die die Regierung ergreift, um der Beeinflussung etwas entgegen zu setzen, untersuche ich ebendiese Einflussnahme und Maßnahmen in Deutschland. In diesem Zusammenhang benötige ich die erbetenen Informationen. Zum Hintergrund: Das Tabakrahmenübereinkommen (FCTC) verpflichtet die Vertragsparteien – so auch Deutschland – nach Artikel 5.3 „bei der Festlegung und Durchführung ihrer gesundheitspolitischen Maßnahmen in Bezug auf die Eindämmung des Tabakgebrauchs“ diese Maßnahmen „vor den kommerziellen und sonstigen berechtigten Interessen der Tabakindustrie“ zu schützen. Dazu sollen nach den Richtlinien zu Artikel 5.3 alle Interaktionen mit der Tabakindustrie und verwandten Organisationen vollständig transparent gemacht werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214820/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Bestätigung des Erhalts der Anfrage, Hinweis auf mögliche Gebühren bis zu 500 Euro
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Informationen zu Treffen und Schriftverkehr mit Interessenvertretern der Tabakindustrie
Datum
31. März 2021
Status
Warte auf Antwort
Bestätigung des Erhalts der Anfrage, Hinweis auf mögliche Gebühren bis zu 500 Euro
<< Anfragesteller:in >>
GZ: V B 5 – O 1319/21/10098 DOK: 2021/0351087 Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Bestätigung des …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Informationen zu Treffen und Schriftverkehr mit Interessenvertretern der Tabakindustrie [#214820]
Datum
6. April 2021 13:51
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
GZ: V B 5 – O 1319/21/10098 DOK: 2021/0351087 Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Bestätigung des Eingangs meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Da Sie in Ihrem Schreiben mögliche Kosten ansprechen, möchte ich den Erlass, ersatzweise eine Ermäßigung der Gebühren nach Informationsgebührenverordnung – IFGGebV, §2 – beantragen. Bei meiner Anfrage handelt es sich um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse: Im Rahmen von Recherchen für einen Bericht über den Einfluss der Tabakbranche auf politische Entscheidungen bzw. über die Maßnahmen, die die Regierung ergreift, um der Beeinflussung etwas entgegen zu setzen, untersuche ich ebendiese Einflussnahme und Maßnahmen in Deutschland. Dies ist insbesondere wichtig, da derzeit ein Entwurf für das Tabaksteuermodernisierungsgesetz in der Öffentlichkeit und Politik diskutiert wird. In diesem Zusammenhang benötige ich die erbetenen Informationen. Zum Hintergrund: Das Tabakrahmenübereinkommen (FCTC) verpflichtet die Vertragsparteien – so auch Deutschland – nach Artikel 5.3 „bei der Festlegung und Durchführung ihrer gesundheitspolitischen Maßnahmen in Bezug auf die Eindämmung des Tabakgebrauchs“ diese Maßnahmen „vor den kommerziellen und sonstigen berechtigten Interessen der Tabakindustrie“ zu schützen. Dazu sollen nach den Richtlinien zu Artikel 5.3 alle Interaktionen mit der Tabakindustrie und verwandten Organisationen vollständig transparent gemacht werden. Bitte senden Sie mir die erbetenen Informationen und weitere Korrespondenz digital zu. Dies kann entweder über das Portal „Frag den Staat“, über das die Anfrage erfolgte, oder an die Emailadresse <<E-Mail-Adresse>> erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214820/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
GZ: V B 5 – O 1319/21/10098 DOK: 2021/0351087 Sehr << Anrede >> ergänzend möchte ich zu meiner vorhe…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Informationen zu Treffen und Schriftverkehr mit Interessenvertretern der Tabakindustrie [#214820]
Datum
6. April 2021 13:57
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
GZ: V B 5 – O 1319/21/10098 DOK: 2021/0351087 Sehr << Anrede >> ergänzend möchte ich zu meiner vorherigen Nachricht hinzufügen, dass ich falls notwendig - sofern meinem Antrag nach IFGGebV, §2 nicht stattgegeben wird - mit der Übernahme eventuell entstehender Gebühren einverstanden bin und darum bitte, dass Sie die Anfrage weiter bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214820/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
Partielle Auskunft: Eine Liste der Verbände, die um Stellungnahme zum Entwurf des Tabaksteuermodernisierungsgesetz…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Informationen zu Treffen und Schriftverkehr mit Interessenvertretern der Tabakindustrie - Bescheid
Datum
1. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Partielle Auskunft: Eine Liste der Verbände, die um Stellungnahme zum Entwurf des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes gebeten wurden. Ablehnung der anderen angefragten Auskünfte (Vorbereitungs- und Nachbereitungsunterlagen zu Treffen mit der Tabakindustrie sowie eine Aufstellung sämtlichen Schriftverkehrs mit der Tabakindustrie). Kostenbescheid erfolgt gesondert.
Bundesministerium der Finanzen
Kostenbescheid Kostenbescheid: 500 Euro
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Kostenbescheid
Datum
17. Juli 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Kostenbescheid: 500 Euro
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch gegen Kostenbescheid Das Bundesfinanzministerium hatte eine Gebühr von 500 Euro für die Anfrage festge…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen Kostenbescheid
Datum
10. August 2021
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Das Bundesfinanzministerium hatte eine Gebühr von 500 Euro für die Anfrage festgelegt. Dagegen habe ich mit Hilfe von Frag den Staat Einspruch erhoben.

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Bundesministerium der Finanzen
Widerspruch vom 10. August 2021 Der Widerspruch zum Kostenbescheid wird abgelehnt. Die Gebühren bleiben bei 500 Eu…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch vom 10. August 2021
Datum
17. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Widerspruch zum Kostenbescheid wird abgelehnt. Die Gebühren bleiben bei 500 Euro.