Informationen zu Verstößen gegen die Verhaltensregeln
Informationen, aus denen hervorgeht
1 a) Anzahl der Prüfungen, die seit 2005 vom Präsidenten des Deutschen Bundestages oder seinem Stellvertreter nach § 8 Abs. 1 VR eingeleitet wurden (nach Jahr)
1 b) Anzahl der Ermahnungen wegen eines minder schweren Falles bzw. einer leichten Fahrlässigkeit, die seit 2005 vom Bundestagspräsidenten entsprechend § 8 Abs. 2 VR ausgesprochen wurden (nach Jahr)
2 a) Anzahl der Fälle seit 2005, in denen der Präsident dem Präsidium entsprechend § 8 Abs. 2 VR das Ergebnis der Überprüfung mitgeteilt hat (nach Jahr)
2 b) Anzahl der seit 2005 vom Präsidium festgestellten Verstöße gegen die Verhaltensregeln entsprechend § 8 Abs. 2 VR (nach Jahr)
2 c) Anzahl der Fälle seit 2005, in denen vom Präsidium entsprechend § 8 Abs. 2 VR kein Verstoß gegen die Verhaltensregeln festgestellt wurde (nach Jahr)
3 a) Anzahl der Fälle seit 2005, in denen ein Ordnungsgeld nach § 8 Abs. 4 VR verhängt wurde (nach Jahr)
3 b) jeweilige Höhe des nach § 8 Abs. 4 VR verhängten Ordnungsgeldes seit 2005 (nach Fall und Jahr)
(Anmerkung: Dieser Antrag deckt den Zeitraum seit Inkrafttreten des Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 22. August 2005 bis heute ab.)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), Art. 10 Abs. 1 EMRK sowie Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Anfrage erfolgreich
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Datum11. Juni 2018
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13. Juli 2018
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