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Informationen zu vormals eingestuften Dokumenten

Unterlagen aus denen hervorgeht, bei welchen vormals als Verschlusssache (VS) eingestuften Dokumenten in Ihrer Behörde seit 2008 eine Einstufung aufgehoben wurde (Titel der Dokumente, Datum der Aufhebung, vormaliger Geheimhaltungsgrad).

Aus einer Antwort der Bundesregierung mit den Arbeitsnummern 12/262, 263 vom 30. Dezember 2019 auf die parlamentarische Anfrage eines Bundestagsabgeordneten ergibt sich, dass in Ihrem Haus entsprechende Dokumente identifiziert werden konnten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Januar 2020
  • Frist
    12. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen …
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Informationen zu vormals eingestuften Dokumenten [#173820]
Datum
10. Januar 2020 13:21
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen aus denen hervorgeht, bei welchen vormals als Verschlusssache (VS) eingestuften Dokumenten in Ihrer Behörde seit 2008 eine Einstufung aufgehoben wurde (Titel der Dokumente, Datum der Aufhebung, vormaliger Geheimhaltungsgrad). Aus einer Antwort der Bundesregierung mit den Arbeitsnummern 12/262, 263 vom 30. Dezember 2019 auf die parlamentarische Anfrage eines Bundestagsabgeordneten ergibt sich, dass in Ihrem Haus entsprechende Dokumente identifiziert werden konnten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 173820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173820
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesamt für Strahlenschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. Januar 2020 13:21
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesamt für Strahlenschutz
Eingangbestätigung Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des …
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Eingangbestätigung
Datum
13. Januar 2020 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz. Ihre Nachricht ist eingegangen und wird unter der Nummer BfS - 07514/2020 bearbeitet. Wir arbeiten daran, Ihre Anfrage schnell und gründlich zu beantworten. Da uns manchmal sehr viele Fragen gleichzeitig erreichen, kann das bis zu drei Wochen dauern. In der Regel erhalten Sie eine Antwort deutlich schneller. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, Mailadresse) werden im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage//durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter ww.bfs.de.

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Bundesamt für Strahlenschutz
Antrag auf Zugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Mein Zeichen: BfS - 07514/2020 Antrag auf Zugang na…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Antrag auf Zugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
29. Januar 2020 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Zeichen: BfS - 07514/2020 Antrag auf Zugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Informationen zu vormals eingestuften Dokumenten [#173820] Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.01.2020, in der Sie um die Zusendung von Unterlagen bitten, aus denen hervorgeht, bei welchen vormals als Verschlusssache (VS) eingestuften Dokumenten seit 2008 eine Einstufung aufgehoben wurde (Titel der Dokumente, Datum der Aufhebung, vormaliger Geheimhaltungsgrad). Sie beziehen sich auf eine Antwort der Bundesregierung mit den Arbeitsnummern 12/262, 263 vom 30. Dezember 2019 auf die parlamentarische Anfrage eines Bundestagsabgeordneten, aus der sich ergebe, dass im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) entsprechende Dokumente identifiziert werden konnten. Nachprüfungen im VS-Bestandsverzeichnis des BfS aus Anlass Ihrer Anfrage haben ergeben, dass das als aufgehobene Verschlusssache aufgeführte Dokument im VS-Bestand des BfS nicht mehr vorhanden ist, weil dieses Dokument als Vorentwurf vernichtet wurde. Die endgültige Fassung des Dokuments ist jedoch nach wie vor geheimhaltungsbedürftig und als Verschlusssache eingestuft. Gemäß § 3 Nr. 4 IFG besteht deshalb kein Anspruch auf Informationszugang. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen. Ansonsten gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag an das BfS nicht weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen