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Informationen zu/Klagen gegen AKW Tihange 2 und Doel 3

Gefahrenabwehr gegen AKW Tihange 2 und Doel 3

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------

II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF
als Antwort an FragdenStaat.de unverzüglich, d.h. gegebenfalls je nach Bearbeitungsstand:

a) Informationen zum (rechtswidrigen) Betrieb sowohl AKW Tihange 2 als auch Doel 3
b) Klageschrift(en) gegen den Betrieb vom AKW Tihange 2 als auch Doel 3
c) Informationen, warum nicht gegen Betrieb von Doel 3 geklagt wird
d) Informationen zu Fristen der Klagemöglichkeit, bis wann muss oder musste
gegen den Betrieb dieser AKW geklagt werden?
e) alle Gutachten zu diesen AKWs sowie der Klagemöglichkeiten
f) Informationen zum grenzüberschreitenden Klagemöglichkeiten (EU-Recht) für das Land NRW

Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel

[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. September 2017
  • Frist
    27. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
Robert Michel
Gefahrenabwehr gegen AKW Tihange 2 und Doel 3 I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte S…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Robert Michel
Betreff
Informationen zu/Klagen gegen AKW Tihange 2 und Doel 3 [#24777]
Datum
25. September 2017 15:16
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Gefahrenabwehr gegen AKW Tihange 2 und Doel 3 I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden, 2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.", 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF als Antwort an FragdenStaat.de unverzüglich, d.h. gegebenfalls je nach Bearbeitungsstand: a) Informationen zum (rechtswidrigen) Betrieb sowohl AKW Tihange 2 als auch Doel 3 b) Klageschrift(en) gegen den Betrieb vom AKW Tihange 2 als auch Doel 3 c) Informationen, warum nicht gegen Betrieb von Doel 3 geklagt wird d) Informationen zu Fristen der Klagemöglichkeit, bis wann muss oder musste gegen den Betrieb dieser AKW geklagt werden? e) alle Gutachten zu diesen AKWs sowie der Klagemöglichkeiten f) Informationen zum grenzüberschreitenden Klagemöglichkeiten (EU-Recht) für das Land NRW Mit freundlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.
Robert Michel <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 25.9.2017 - hier: Bescheid Sehr geehrter Herr Michel, bezüglich Ihres über …
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 25.9.2017 - hier: Bescheid
Datum
26. Oktober 2017 16:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michel, bezüglich Ihres über das Informationsportal "fragdenstaat" beim MULNV gestellten Antrags auf Informationszugang (Kennziffer: #24777) übersende ich Ihnen den anliegenden Bescheid. Der Bescheid beinhaltet eine teilweise Stattgabe der von Ihnen beantragten Informationen. Das von der Stattgabe umfasste Dokument ist im Anhang beigefügt. Der Bescheid geht Ihnen inkl. des weiteren Dokuments auch auf dem Postwege zu. Mit freundlichen Grüßen

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