Informationen zum "Arbeitskreis Kritischer Jurist*innen" (AKJ)

Wann, wie oft, warum (Gibt es etwa allgemeine Regelungen zur Raumüberlassung?) und von wem wurden dem "Arbeitskreis Kritischer Jurist*innen" (AKJ) Räumlichkeiten der Juristischen Fakultät der HU im laufenden Kalenderjahr 2022 überlassen?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. Juli 2022
  • Frist
    9. August 2022
  • Kosten dieser Information:
    35,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum "Arbeitskreis Kritischer Jurist*innen" (AKJ) [#252736]
Datum
5. Juli 2022 15:55
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann, wie oft, warum (Gibt es etwa allgemeine Regelungen zur Raumüberlassung?) und von wem wurden dem "Arbeitskreis Kritischer Jurist*innen" (AKJ) Räumlichkeiten der Juristischen Fakultät der HU im laufenden Kalenderjahr 2022 überlassen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252736 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252736/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Mail und des damit verbundenen …
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Informationen zum "Arbeitskreis Kritischer Jurist*innen" (AKJ) [#252736]
Datum
6. Juli 2022 16:21
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Mail und des damit verbundenen Widerspruchs. Wir haben Ihre Mail im Hause zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> Sie baten um die vorherige Mitteilung über die voraussichtlich anfallend…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Informationen zum "Arbeitskreis Kritischer Jurist*innen" (AKJ) [#252736]
Datum
26. Juli 2022 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Sie baten um die vorherige Mitteilung über die voraussichtlich anfallenden Kosten. Dem kommen wir gerne nach. Die Akteneinsicht ist nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist hier nicht ersichtlich. Die Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist dabei insbesondere der (oben dargestellte) Umfang der Amtshandlung und die Schwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. In Ihrem Fall halten wir demgemäß die Tarifstelle 1004 Buchst. a Ziff. 2 – eine einfache schriftliche Auskunft - für einschlägig. Die für Ihren Antrag erforderliche Gebühr kann schlussendlich erst ermessen werden, wenn die erforderlichen Amtshandlungen tatsächlich vorgenommen wurden. Bei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Da vorliegend der betroffene Fachbereich um eine Zuarbeit gebeten werden muss, ist mit einem Arbeitsaufwand von ca. 0,5 Stunden zu rechnen. Demzufolge ist davon auszugehen, dass nach den aktuellen Personalkostensätzen Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 35 € für Sie anfallen werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht weiter aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beschränke den Umfang meines Antrags hiermit nachträglich auf das Maß, das ein…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Informationen zum "Arbeitskreis Kritischer Jurist*innen" (AKJ) [#252736]
Datum
30. Juli 2022 16:13
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beschränke den Umfang meines Antrags hiermit nachträglich auf das Maß, das eine gebührenfreie Bearbeitung noch zulässt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252736 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252736/
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Mit…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Informationen zum "Arbeitskreis Kritischer Jurist*innen" (AKJ) [#252736]
Datum
1. August 2022 10:50
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Mit freundlichen Grüßen,

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Humboldt Universität zu Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> eine gebührenfreie Bearbeitung Ihrer Anfrage ist nicht möglich. Eine Aus…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: AW: Re: Informationen zum "Arbeitskreis Kritischer Jurist*innen" (AKJ) [#252736]
Datum
2. August 2022 10:46
Status
Sehr << Antragsteller:in >> eine gebührenfreie Bearbeitung Ihrer Anfrage ist nicht möglich. Eine Auskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln) ist nach § 16 IFG Bln stets gebührenpflichtig. Die Gebühren entstehen bereits bei vorliegen eines Antrags mit dessen Eingang (§9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge). Bei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen. Vorliegend kann Ihre Anfrage nicht ohne eine Zuarbeit des betroffenen Fachbereichs beantwortet werden, so dass nach den aktuellen Personalkostensätzen Verwaltungsgebühren in Höhe von 35 € anfallen werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht vom 05.07.2022 weiter aufrechterhalten möchten. Begehren Sie jedoch weiterhin eine gebührenfreie Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft, sehen wir die Angelegenheit als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen