Informationen zum Diskussionsstand des Rummelsburger Sees

alle Protokolle von Sitzungen oder Mitschriften von Konversationen per Post oder Mail der letzten 24 Monate, in denen die Situation auf dem Rummelsburger See (Berlin) diskutiert wurde.

Insbesondere Dokumente aus denen hervorgeht:

- wie mit der Frage der Wasserqualität umgegangen wird
- wie die Situation der Boote (auch Selbstbauten) beurteilt wird.
- wie das Ankern auf dem See eingeschätzt wird.
- welche Beschwerden von AnreinerInnen diskutiert werden (bezüglich Verkehr auf dem See und Müll an Land)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    16. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
  • Kosten dieser Information:
    264,80 Euro
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Julia Propp
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Protokolle …
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin Details
Von
Julia Propp
Betreff
Informationen zum Diskussionsstand des Rummelsburger Sees [#22681]
Datum
16. Juni 2017 14:54
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Protokolle von Sitzungen oder Mitschriften von Konversationen per Post oder Mail der letzten 24 Monate, in denen die Situation auf dem Rummelsburger See (Berlin) diskutiert wurde. Insbesondere Dokumente aus denen hervorgeht: - wie mit der Frage der Wasserqualität umgegangen wird - wie die Situation der Boote (auch Selbstbauten) beurteilt wird. - wie das Ankern auf dem See eingeschätzt wird. - welche Beschwerden von AnreinerInnen diskutiert werden (bezüglich Verkehr auf dem See und Müll an Land)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Julia Propp <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julia Propp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julia Propp
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin
Sehr geehrte Frau Hirrle, anbei eine Anfrage nach IFG, bitte wie üblich behandeln und die betreffenden Unterlagen…
Von
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin
Betreff
WG: Informationen zum Diskussionsstand des Rummelsburger Sees [#22681]
Datum
19. Juni 2017 09:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hirrle, anbei eine Anfrage nach IFG, bitte wie üblich behandeln und die betreffenden Unterlagen, sofern vorhanden, zur Info, ggf. kostenpflichtig, zur Verfügung stellen, Danke !! Mit freundlichen Grüßen
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin
Sehr geehrte Frau Propp, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags auf Auskunft nach dem Informationsfreihe…
Von
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin
Betreff
Informationen zum Diskussionsstand des Rummelsburger Sees [#22681]
Datum
23. Juni 2017 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Propp, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom16.06.2017. Ihre Anfrage wurde an den zuständigen Sachbereich weitergeleitet. Ob Ihre Anfrage gebührenpflichtig wird, kann erst nach Sichtung der Akten und Abschätzung des erforderlichen Verwaltungsaufwandes beantwortet werden. Falls Gebühren aufgrund eines hohen Verwaltungsaufwandes zu erheben sind, werden Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informiert. Mit freundlichen Grüßen

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Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin
Sehr geehrte Frau Propp, nach Sichtung der Akten im zuständigen Sachbereich muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Aus…
Von
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin
Betreff
Informationen zum Diskussionsstand des Rummelsburger Sees [#22681]
Datum
14. Juli 2017 14:02
Status
Sehr geehrte Frau Propp, nach Sichtung der Akten im zuständigen Sachbereich muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Auskunftsersuchen nach IFG aufgrund des Umfangs und des hohen Verwaltungsaufwandes gebührenpflichtig ist. Für die Zusammenstellung der Unterlagen und insbesondere für den Schutz privater Belange Dritter ist ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand erforderlich. Für die Festlegung der Gebühren werden die Personalkosten gemäß Zweiter Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnungvom 22.09.2016 (BGbl.I Nr.45 vom 27.09.2016) zum Bundesgebührengesetz (BGebG vom 07.08.2013) aufgrund des Zeitaufwandes ermittelt. Zeitaufwand: 8 Stunden, mittlerer Dienst Gemäß IFGGebV, TeilA, Nr. 2.2 wird damit eine Gebühr in Höhe von 264,80 € fällig. Etwaige Auslagen werden vor dem Hintergrund der Entscheidung des BVerwG vom 20.10.2016 -7 C 6/15 nicht nach IFGGebV erhoben. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihr Auskunftsersuchen aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen