Informationen zum Einfluss von Kritikern auf das Infektionsgeschehen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Sehr geehrtes Team des RKI.
bitte stellen Sie folgende Erhebungen zur Verfügung:

- Daten aus welchen hervorgeht, in wieweit sich kritisierte Personengruppen (Maskenverweigerer, Menschen mit Maskenbefreiung sowie Besucher von Demonstrationen ) negativ auf das Covid19 Infektionsgeschehen auswirken.

- Erhebung zu "an oder mit einer Covid-19 Impfung verstorbenen Personen" (identisch zum Zeitraum der Erhebungen an oder mit Covid-19 verstorben), welche ebenfalls die verabreichten Impfstoffe enthält.

Vielen Dank

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2021
  • Frist
    28. August 2021
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Andres Männer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrtes Tea…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Andres Männer
Betreff
Informationen zum Einfluss von Kritikern auf das Infektionsgeschehen [#225572]
Datum
26. Juli 2021 15:39
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrtes Team des RKI. bitte stellen Sie folgende Erhebungen zur Verfügung: - Daten aus welchen hervorgeht, in wieweit sich kritisierte Personengruppen (Maskenverweigerer, Menschen mit Maskenbefreiung sowie Besucher von Demonstrationen ) negativ auf das Covid19 Infektionsgeschehen auswirken. - Erhebung zu "an oder mit einer Covid-19 Impfung verstorbenen Personen" (identisch zum Zeitraum der Erhebungen an oder mit Covid-19 verstorben), welche ebenfalls die verabreichten Impfstoffe enthält. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andres Männer Anfragenr: 225572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225572/
Mit freundlichen Grüßen Andres Männer
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 26.07.2021 Sehr geehrter Herr Männer, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir I…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 26.07.2021
Datum
27. Juli 2021 18:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Männer, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0312. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrter Herr Männer, wir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang, zu der wir Ihnen Folg…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 26.07.2021: Informationen zum Einfluss von Kritikern auf das Infektionsgeschehen [#225572] (Unser Az.: 2.13.04/0003#0312)
Datum
27. August 2021 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Männer, wir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: 1. Erhebungen zu "Daten aus welchen hervorgeht, in wieweit sich kritisierte Personengruppen (Maskenverweigerer, Menschen mit Maskenbefreiung sowie Besucher von Demonstrationen ) negativ auf das Covid19 Infektionsgeschehen auswirken" Es liegen keine amtlichen Informationen zu den angefragten Daten vor. Öffentlich zugängliche Informationen zu Einschätzungen in der Risikobewertung sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Darüber hinaus verweisen wir auf die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2, insbesondere unter dem Punkt „Infektionsschutzmaßnahmen“ https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCO.... 2. "Erhebung zu "an oder mit einer Covid-19 Impfung verstorbenen Personen" (identisch zum Zeitraum der Erhebungen an oder mit Covid-19 verstorben), welche ebenfalls die verabreichten Impfstoffe enthält" Die Anzahl der Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 wird wie folgt veröffentlich: Eine Übersicht zur Entwicklung und Daten nach Bundesländern ist unter folgendem Link abrufbar, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N.... Weitere Informationen zur Entwicklung und Einordnung von Todesfällen infolge von COVID-19 sind abrufbar unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV... und https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N.... Informationen zu Todesfällen nach COVID-19-Impfung sind auf unserer Webseite veröffentlicht, abrufbar unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV... sowie auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts, abrufbar unter https://www.pei.de/SharedDocs/Downloa... sowie unter https://www.pei.de/DE/newsroom/dossie... (Darstellungen zu den Todesfällen nach Impfstoff und Krankheit insbesondere auf S. 10, 19, 20f. und 25). Weitere Informationen zu Ihrer Anfrage liegen dem Robert Koch-Institut nicht als amtliche Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch. § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen