Informationen zum freiwilligen Polizeidienst

1. Dokumente und Informationen über die Wiedereinführung des freiwilligen Polizeidienstes.
2. Konzepte und sonstige Dokumente zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, welche den freiwilligen Polizeidienst implizieren.

Darüber hinaus bitte ich um folgende Information: Die neue Landesregierung, insbesondere die CDU-Fraktion, drängt auf eine erneute Einführung eines freiwilligen Polizeidienstes in Baden-Württemberg, um den Fehler über die Auflösung des vorherigen Polizeidienstes zu korrigieren. Welche Informationen über dieses Vorhaben liegen dem Innenministerium vor? Ab wann sind wieder Neuaufnahmen in den freiwilligen Polizeidienst geplant?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Dezember 2016
  • Frist
    24. Januar 2017
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Adrian Roth
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Dokumente u…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Adrian Roth
Betreff
Informationen zum freiwilligen Polizeidienst [#19661]
Datum
25. Dezember 2016 19:30
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Dokumente und Informationen über die Wiedereinführung des freiwilligen Polizeidienstes. 2. Konzepte und sonstige Dokumente zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, welche den freiwilligen Polizeidienst implizieren. Darüber hinaus bitte ich um folgende Information: Die neue Landesregierung, insbesondere die CDU-Fraktion, drängt auf eine erneute Einführung eines freiwilligen Polizeidienstes in Baden-Württemberg, um den Fehler über die Auflösung des vorherigen Polizeidienstes zu korrigieren. Welche Informationen über dieses Vorhaben liegen dem Innenministerium vor? Ab wann sind wieder Neuaufnahmen in den freiwilligen Polizeidienst geplant?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Adrian Roth <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Adrian Roth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Adrian Roth

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Freiwilliger Polizeidienst - Anfrage Sehr geehrter Herr Roth, anbei erhalten Sie das Antwortschreiben (FPD-Roth) …
Sehr geehrter Herr Roth, anbei erhalten Sie das Antwortschreiben (FPD-Roth) zu Ihrer Anfrage vom 25. Dezember 2016. Mit freundlichen Grüßen