Informationen zum Fusion-Festival

Die angeblich polizeilich ausgewerteten Dokumente, aufgrund derer für das Fusion-Festival in Lärz „eine Beteiligung politischer, in Teilen hoch gewaltbereiter Personen“ zu erwarten sei, sowie die Statistik der in den Jahren 2015, 2016 und 2018 erfassten auf dem Festival-Gelände begangenen Gewaltdelikte.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • Kosten dieser Information:
    115,00 Euro
  • 10 Follower:innen
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An Polizeipräsidium Neubrandenburg Details
Von
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Betreff
Informationen zum Fusion-Festival [#139264]
Datum
9. Mai 2019 21:35
An
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die angeblich polizeilich ausgewerteten Dokumente, aufgrund derer für das Fusion-Festival in Lärz „eine Beteiligung politischer, in Teilen hoch gewaltbereiter Personen“ zu erwarten sei, sowie die Statistik der in den Jahren 2015, 2016 und 2018 erfassten auf dem Festival-Gelände begangenen Gewaltdelikte.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Neubrandenburg
Anfrage IFG M-V #139264 Beigefügt übersende ich die Antwort auf die Anfrage nach IFG M-V # 139264. Mit freundlich…
Von
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Betreff
Anfrage IFG M-V #139264
Datum
27. Mai 2019 15:43
Status
Warte auf Antwort
Beigefügt übersende ich die Antwort auf die Anfrage nach IFG M-V # 139264. Mit freundlichen Grüßen