Informationen zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung

alle vom LfDI Thüringen verfassten Gutachten, Stellungnahmen, Berichte, Einschätzungen. Anmerkungen und Kommentare zum geplanten "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. September 2016
  • Frist
    5. Oktober 2016
  • Ein:e Follower:in
Anna Biselli
Anna Biselli
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle vom…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Anna Biselli
Betreff
Informationen zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung [#17756]
Datum
2. September 2016 16:01
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle vom LfDI Thüringen verfassten Gutachten, Stellungnahmen, Berichte, Einschätzungen. Anmerkungen und Kommentare zum geplanten "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Anna Biselli <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rückrufbitte Sehr geehrte Damen und Herren, meine Name ist Tim Fellmann, ich bin Mitarbeiter beim Thüringer Lande…
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Name ist Tim Fellmann, ich bin Mitarbeiter beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) und hatte soeben versucht, Ihre Kollegin, Frau Anna Biselli, telefonisch zu erreichen. Leider ist mir das nicht gelungen. Es wäre schön, wenn Sie Frau Biselli meine Rückrufbitte ausrichten könnten. Frau Biselli erreicht mich unter Rufnummer: 0361 / 3771 911. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationen zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Informationen zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung
Datum
30. September 2016
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
336,7 KB
Anna Biselli
Anna Biselli
Sehr geehrte Damen und Herren, dass sie "beabsichtigen", die Anfrage nicht zu beantworten, irritiert mi…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Anna Biselli
Betreff
AW: Informationen zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung [#17756]
Datum
13. Oktober 2016 13:34
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, dass sie "beabsichtigen", die Anfrage nicht zu beantworten, irritiert mich. Bitte senden Sie mir einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid zu. Ich weise außerdem darauf hin, dass nach § 8 ThürIFG und § 4 IFG zwar Beratungsprozesse geschützt sind, aber damit Gutachten und Stellungnahmen, die ihrerseits als abgeschlossen zu betrachten sind, davon nicht pauschal erfasst sind. Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli Anfragenr: 17756 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>

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