Informationen zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung

alle vom LDSB Sachsen-Anhalt verfassten Gutachten, Stellungnahmen, Berichte, Einschätzungen. Anmerkungen und Kommentare zum geplanten "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. September 2016
  • Frist
    5. Oktober 2016
  • 2 Follower:innen
Anna Biselli
Anna Biselli
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
Anna Biselli
Betreff
Informationen zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung [#17757]
Datum
2. September 2016 16:02
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle vom LDSB Sachsen-Anhalt verfassten Gutachten, Stellungnahmen, Berichte, Einschätzungen. Anmerkungen und Kommentare zum geplanten "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Informationen zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Informationen zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung
Datum
28. September 2016
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
117,2 KB

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Anna Biselli
Anna Biselli
Sehr geehrte Damen und Herren, dass sie "beabsichtigen", die Anfrage nicht zu beantworten, irritiert mi…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
Anna Biselli
Betreff
AW: Informationen zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung [#17757]
Datum
13. Oktober 2016 13:36
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, dass sie "beabsichtigen", die Anfrage nicht zu beantworten, irritiert mich. Bitte senden Sie mir einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid zu. Ich weise außerdem darauf hin, dass nach § 4 IZG LSA und § 4 IFG zwar Beratungsprozesse geschützt sind, aber damit Gutachten und Stellungnahmen, die ihrerseits als abgeschlossen zu betrachten sind, davon nicht pauschal erfasst sind. Außerdem verweise ich darauf, dass Gutachten herauszugeben sind (vgl. Schoch, IFG, 2016, § 4, Rn. 38). Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli Anfragenr: 17757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>