Informationen zum Gesichtserkennungstest am Bahnhof Berlin Südkreuz

Bezüglich des Tests zur Gesichtserkennungstechnik am Banhof Berlin Südkreuz bitte Ich Sie mir folgende Informationen zukommen zu lassen:

Auflistung/Dokumente/Konzepte/Modelle zu angelegten und erzielten Metriken, speziell im Bezug auf:

1. Güte/Trefferrate der Erfassung der Gesichter der teilnehmenden Probanden
2. Falsch-Positiv Rate, Falsch Negativ-Rate, Richtig-Positiv-Rate und Richtig-Negativ Rate bei der Erfassung der Gesichter der teilnehmenden Probanden und nicht teilnehmenden Besuchern des Banhofes
3. Zu verwendende Metriken und Definition von "ausreichender Güte" für die anschießende Analyse in dem hier angesprochenen "zweiten Testszenario" https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2017/08/gesichtserkennungstechnik-bahnhof-suedkreuz.html

Ergebnis der Anfrage

Zitat:
"Eine Auswertung des Tests von Gesichtserkennungssystemen am Bahnhof Berlin Südkreuz liegt noch nicht vor. Der Test ist auf 6 Monate ausgerichtet und wird durch die Bundespolizei durchgeführt und im Anschluss sorgfältig ausgewertet. Erst danach können Aussagen zu den von Ihnen angefragtem Inhalten getätigt werden. Das zu einem späteren geplante zweite Testszenario, in welchem die Erfahrungen des ersten Test berücksichtigt werden, soll die Erprobung sogenannter intelligenter Videoanalysesysteme für die Behandlung und Auswertung verschiedener Gefahrenszenarien zum Inhalt haben. Die Beratungen hierzu zwischen den beteiligten Stellen laufen, Planungsunterlagen sind noch nicht erstellt."

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Oktober 2017
  • Frist
    25. November 2017
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezüglich des Te…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Informationen zum Gesichtserkennungstest am Bahnhof Berlin Südkreuz [#25045]
Datum
24. Oktober 2017 15:33
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezüglich des Tests zur Gesichtserkennungstechnik am Banhof Berlin Südkreuz bitte Ich Sie mir folgende Informationen zukommen zu lassen: Auflistung/Dokumente/Konzepte/Modelle zu angelegten und erzielten Metriken, speziell im Bezug auf: 1. Güte/Trefferrate der Erfassung der Gesichter der teilnehmenden Probanden 2. Falsch-Positiv Rate, Falsch Negativ-Rate, Richtig-Positiv-Rate und Richtig-Negativ Rate bei der Erfassung der Gesichter der teilnehmenden Probanden und nicht teilnehmenden Besuchern des Banhofes 3. Zu verwendende Metriken und Definition von "ausreichender Güte" für die anschießende Analyse in dem hier angesprochenen "zweiten Testszenario" https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2017/08/gesichtserkennungstechnik-bahnhof-suedkreuz.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#1446 Sehr geehrtAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten I…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Informationen zum Gesichtserkennungstest am Bahnhof Berlin Südkreuz [#25045] - (#1446)
Datum
1. November 2017 14:09
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#1446 Sehr geehrtAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Aktenzeichen ZI4-13002/4#1446, meine Postanschrift lautet : Antragsteller/in Ant…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zum Gesichtserkennungstest am Bahnhof Berlin Südkreuz [#25045] - (#1446) [#25045]
Datum
5. November 2017 17:35
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Aktenzeichen ZI4-13002/4#1446, meine Postanschrift lautet : Antragsteller/in Antragsteller/in und meine Email Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Ich bitte darum die erbetene Auskunft auch auf elektronischem Wege zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zum Gesichtserkennungstest am Ba…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Informationen zum Gesichtserkennungstest am Bahnhof Berlin Südkreuz [#25045] - (#1446) [#25045]
Datum
9. Januar 2018 14:08
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zum Gesichtserkennungstest am Bahnhof Berlin Südkreuz“ vom 24.10.2017 (#25045) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#1446 Sehr geehrtAntragsteller/in der Bescheid vom 06.11.2017 wurde am 07.11.2017 an die von Ihnen gen…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Informationen zum Gesichtserkennungstest am Bahnhof Berlin Südkreuz [#25045] - (#1446)
Datum
9. Januar 2018 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
ZI4-13002/4#1446 Sehr geehrtAntragsteller/in der Bescheid vom 06.11.2017 wurde am 07.11.2017 an die von Ihnen genannte persönliche E-Mail-Adresse gesendet. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, Können Sie mir die Informationen bitte noch einmal per Email, und zusätzlich auch…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Informationen zum Gesichtserkennungstest am Bahnhof Berlin Südkreuz [#25045] - (#1446) [#25045]
Datum
9. Januar 2018 15:37
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Können Sie mir die Informationen bitte noch einmal per Email, und zusätzlich auch postalisch an die oben genannte Adresse zukommen lassen? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in