Informationen zum innerstädtischen WLAN in der Groß-Gerauer Innenstadt

Die in der Stellungnahme des Fachamtes Finanzen, Controlling, Wirtschaftsförderung im Protokollzur Stadtverordnetenversammlung Nummer 09/2016-2021 vom 13.12.2016 erwähnten Angebote für ein innerstädtisches WLAN und, sofern vorhanden, Informationen zu Einschätzung, „dass die finanziellen Mittel in Höhe von 10.000 Euro nicht ausreichen, da zusätzlich hohe Unterhaltungs- und Lizenzkosten zu erwarten sind“.

Zudem Informationen über die Mittelverwendung der vom Bürgermeister Erhard Walther bestätigten Ausgabe in Höhe von 70 000 Euro für den Ausbau des städtischen WLAN in der Groß-Gerauer Innenstadt (siehe Echo Online vom 28.03.2019 - https://www.echo-online.de/lokales/kreis-gross-gerau/gross-gerau/gross-gerauer-gewerbeverein-setzt-auf-mehrwegbecher_20044738).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. April 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die in der St…
An Kreisstadt Groß-Gerau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum innerstädtischen WLAN in der Groß-Gerauer Innenstadt [#129743]
Datum
10. April 2019 10:51
An
Kreisstadt Groß-Gerau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die in der Stellungnahme des Fachamtes Finanzen, Controlling, Wirtschaftsförderung im Protokollzur Stadtverordnetenversammlung Nummer 09/2016-2021 vom 13.12.2016 erwähnten Angebote für ein innerstädtisches WLAN und, sofern vorhanden, Informationen zu Einschätzung, „dass die finanziellen Mittel in Höhe von 10.000 Euro nicht ausreichen, da zusätzlich hohe Unterhaltungs- und Lizenzkosten zu erwarten sind“. Zudem Informationen über die Mittelverwendung der vom Bürgermeister Erhard Walther bestätigten Ausgabe in Höhe von 70 000 Euro für den Ausbau des städtischen WLAN in der Groß-Gerauer Innenstadt (siehe Echo Online vom 28.03.2019 - https://www.echo-online.de/lokales/kreis-gross-gerau/gross-gerau/gross-gerauer-gewerbeverein-setzt-auf-mehrwegbecher_20044738).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisstadt Groß-Gerau
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages über die Website fragdenstaat.de (#…
Von
Kreisstadt Groß-Gerau
Betreff
Informationen zum innerstädtischen WLAN in der Groß-Gerauer Innenstadt [#129743]
Datum
11. April 2019 07:37
Status
Warte auf Antwort
image001.png
22,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages über die Website fragdenstaat.de (#129743) vom 10.04.2019. Wir werden Ihren Antrag prüfen und Ihnen anschließend eine Antwort zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreisstadt Groß-Gerau
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Informationszugang nach § 80 HDSIG, über die Website fragdenstaat.d…
Von
Kreisstadt Groß-Gerau
Betreff
Informationen zum innerstädtischen WLAN in der Groß-Gerauer Innenstadt [#129743]
Datum
13. Mai 2019 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
5,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Informationszugang nach § 80 HDSIG, über die Website fragdenstaat.de vom 10.04.2019, können wir nicht entsprechen. Der Informationszugang nach § 80 HDSIG setzt voraus, dass gemäß § 81 Abs. 7 HDSIG die Kreisstadt Groß-Gerau die Anwendung des Vierten Teils des HDSIG durch Satzung ausdrücklich bestimmt. Eine solche Satzung gibt es bei der Kreisstadt Groß-Gerau nicht, weshalb wir Ihnen keine Auskunft erteilen können. Mit freundlichen Grüßen