Informationen zum Krisenstab des BAG

Alle in Ihrem Hause vorliegenden Informationen zum Krisenstab des BAG.

Hintergrund:
Im Rahmen der Bewältigung der Folgen der Flutkatastrophe 2021 wurde Krisenstab des BAG nicht beauftragt. Im Untersuchungsausschuss haben Mitglieder der ADD mitgeteilt, angeblich über die Existenz des Krisenstabes des BAG nicht informiert zu sein.

Die Anfrage soll klären, welche Aktionen das MdI seitdem unternommen hat, um den Krisenstab des BAG bei künfitigen Katastrophen zur Koordination von Transport und Beförderungsleistungen einzubinden.

Diesbezüglich wird auf die E-Mail vom 20.01.2023 an Thomas Linnertz und Michael Ebling verwiesen, in der Sie dringend um Klärung gebeten wurden. Eine Reaktion erfolgte bislang auch auf mehrfache Nachfrage nicht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
  • Ein:e Follower:in
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle in Ihrem Hause vorliegenden I…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Informationen zum Krisenstab des BAG [#273788]
Datum
22. März 2023 22:03
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle in Ihrem Hause vorliegenden Informationen zum Krisenstab des BAG. Hintergrund: Im Rahmen der Bewältigung der Folgen der Flutkatastrophe 2021 wurde Krisenstab des BAG nicht beauftragt. Im Untersuchungsausschuss haben Mitglieder der ADD mitgeteilt, angeblich über die Existenz des Krisenstabes des BAG nicht informiert zu sein. Die Anfrage soll klären, welche Aktionen das MdI seitdem unternommen hat, um den Krisenstab des BAG bei künfitigen Katastrophen zur Koordination von Transport und Beförderungsleistungen einzubinden. Diesbezüglich wird auf die E-Mail vom 20.01.2023 an Thomas Linnertz und Michael Ebling verwiesen, in der Sie dringend um Klärung gebeten wurden. Eine Reaktion erfolgte bislang auch auf mehrfache Nachfrage nicht.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 273788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273788/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kemper, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ungeachtet der Zuständigkeit des Ministeriums für Wirts…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Informationen zum Krisenstab des BAG [#273788]
Datum
21. April 2023 09:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kemper, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ungeachtet der Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau liegen dem Ministerium des Innern und für Sport Informationen zum Krisenstab des BAG im Rahmen allgemein zugänglicher Informationen vor. Siehe hierzu: https://www.balm.bund.de/DE/Themen/KrisenmanagementZivileNotfallversorge/Aufgabe ninderkrisenbewaeltigung/Aufgabeninderkrisenbewaeltigung_node.html. VS-eingestufte Informationen bleiben gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 5 LTranspG außer Betracht. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kempfer
Liebe << Anrede >> die Anfrage wird hiermit wie folgt spezifiziert: bitte sei doch so gut und teile …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: Informationen zum Krisenstab des BAG [#273788]
Datum
21. April 2023 10:44
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Anrede >> die Anfrage wird hiermit wie folgt spezifiziert: bitte sei doch so gut und teile mir mit, welche Anzahl von VS-eingestufen Dokumenten zum Thema Krisenstab des BAG beim MdI und/oder der ADD existieren. Hinsichtlich Deiner Angabe, die Zuständigkeit läge im Bereich des Verkehrsministerium teile ich mit, dass der Krisenstab des BAG Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes übernimmt. Hierbei sei konkret die Beauftragung von ausreichenden Transportkapazitäten z.B. bei Flutkatastrophen genannt. Auf dieser Grundlage erfolgt dann die Abrechnung mit dem für Katastrophenschutz zuständigen Aufgrabenträger. Für das Tätigwerden des Krisenstabes des BAG ist zuvor eine Abstimmung mit den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden notwendig. Nach meinem Kenntnisstand sind in Rheinland-Pfalz folgende Behörden für den Katastrophenschutz zuständig: - die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörde - die ADD als obere Katastrophenschutzbehörde - das MdI als oberste Katastrophenschutzbehörde Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 273788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273788/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Tobias Kempfer
Liebe [geschwärzt], nachfolgende E-Mail zum Krisenstab des BAG ging am 20.01.2023 an Thomas Linnertz und Michael …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: Informationen zum Krisenstab des BAG [#273788]
Datum
22. April 2023 10:20
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe [geschwärzt], nachfolgende E-Mail zum Krisenstab des BAG ging am 20.01.2023 an Thomas Linnertz und Michael Ebling. Dokumente werden VS-eingestuft, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann. Du wirst hiermit aufgefordert Stellung dazu zu nehmen, inwieweit die Kenntnisnahme dieser E-Mail durch Unbefugte die Sicherheit des Landes gefährdet. *** Lieber Thomas, am Montag rufst Du bitte beim BAG in Köln an und klärst, wie bei Katastrophenfällen der Krisenstab des BAG (bzw. BALM seit neuestem) beauftragt wird. Tel: 0221 - 5776-0 Lass Dich mit ****** ****** verbinden. Bestell bitte schöne Grüße von mir. Ich habe ihr bereits vor längerer Zeit zugesagt, dass wir die Angelegenheit hier in RLP klären und uns dazu melden. ****** ****** betreut dort den Krisenstab. Sie wird Dir erläutern, wie das Verkehrleistungsgesetz (VerkLG) anzuwenden ist und welche Aufgaben der Krisenstab im Katastrophenfall den Landesbehörden und dem BBK abnimmt. Bitte gib mir dann eine kurze Rückinfo. Das kannst Du (oder das Innenministerium) natürlich gerne auch in Form eines Pressestatements tun. Es macht sicher Sinn, auch Daniela Schmitt hier einzubeziehen für den Kontakt mit dem Bundesverkehrsministerium. Ich stehe jederzeit für konstruktives Feedback zur Verfügung. Herzlichen Dank! Tobias Kempfer [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] *** Abschließend möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich selbst darüber entscheide, wer befugt ist, Kenntnis von einer durch mich verfassten E-Mail zu erlangen. Diese Entscheidung trifft NICHT das MdI. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 273788 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Tobias Kempfer [geschwärzt] [geschwärzt]
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kempfer, ich bitte Sie zunächst einmal mich nicht mit meinem Vornamen anzuschreiben und mit &q…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Informationen zum Krisenstab des BAG [#273788]
Datum
28. April 2023 13:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempfer, ich bitte Sie zunächst einmal mich nicht mit meinem Vornamen anzuschreiben und mit "Du" zu adressieren, da ich Ihnen das nicht gestattet habe. Sie teilen in Ihrer E-Mail mit, das ich angeblich, Ihre E-Mail als VS-NfD eingestuft bezeichnet habe. Das ist und war niemals der Fall. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kempfer
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG,…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationen zum Krisenstab des BAG“ [#273788]
Datum
28. April 2023 14:41
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/273788/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil dem MdI durch die E-Mails des Antragstellers (u.a. vom 20.01.2021) nachweislich weitere Hintergrundinformationen zum Krisenstabes BAG vorliegen. Die E-Mails des Antragstellers wurden offensichtlich auch nicht als VS eingestuft. Die Anfrage wurde also (augenscheinlich absichtlich) vom MdI nicht korrekt beantwortet. Ein Bescheid, der den Klageweg eröffnen würde liegt bis dato nicht vor. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anhänge: - 273788.pdf Anfragenr: 273788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273788/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
GZ 900-0003#2023/0067-0104 LfDI - Vermittlungsanfrage zu Ihrem Informationsfreiheitsantrag Sehr geehrte Damen und …
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 900-0003#2023/0067-0104 LfDI - Vermittlungsanfrage zu Ihrem Informationsfreiheitsantrag
Datum
16. Mai 2023 07:44
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
911,4 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet. Mit freundlichen Grüßen