Informationen zum Mecklenburg-Vorpommern-Tag - 18.05.2018 bis 20.05.2018 Rostock

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich sehr an einer öffentlichen Diskussion über die Aufgaben und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr interessiert bin, wende ich mich mit folgendem Anliegen an Sie.

Vom 18. bis 20. Mai 2018 fand in Rostock der 13. Mecklenburg-Vorpommern-Tag statt.
Auch die Bundeswehr war bei jenem Fest zugegen.

Hierzu bitte ich Sie, um die Bearbeitung folgender Punkte:

1.) Bitte lassen Sie mir eine Auflistung sämtlicher Werbemittel inkl. ihrer Kosten und Stückzahlen zukommen.
Anmerkung: Unter Werbemitteln meine ich nicht nur Give-Aways (z.B. Sportbeutel etc.)
sondern auch Werbemittel zu Präsentationszwecken (Messestände, Roll-Ups, Displays etc.) sowie Prospekte und Werbeflyer.

2.) Bitte lassen Sie mir eine Auflistung aller Fahrzeuge zukommen, die zu Schau- oder Werbezwecken eingesetzt wurden (bspw. Infotrucks, Panzer, Hubschrauber CH-53 etc.).

3.) Wie viele Angehörige des Heeres waren vertreten?

4.) Wie viele Angehörige der Marine waren vertreten?

5.) Wie viele Angehörige der Luftwaffe waren vertreten?

6.) Waren noch andere Organisationsbereiche (bspw. Cyber- und Informationsraum) vertreten?

7.) War die Teilnahme der Soldaten freiwillig oder wurde die Teilnahme vom Dienstherren befohlen?

8.) Welches Feldjägerdienstkommando war mit welcher Personenanzahl für die Absicherung zuständig?

9.) Wie hoch waren die gesamten Personalkosten für jene Einsatzstunden in Bezug auf evtl. Zuschläge oder Zusatzbeträge?

10.) Wie hoch waren die Kosten für die Logistik, z.B. für das Transportieren des Fuhrparks?

11.) Wie hoch waren die Sprit- und Einsatzkosten für Fahrzeuge, die zu Schauzwecken (bspw. CH-53) eingesetzt wurden?

Anmerkung: Sämtliche Auflistungen können Sie mir gesamt oder nach Teilstreitkräften getrennt zukommen lassen.
_____________________________________________________________________________________________________

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung.

Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    24. Juli 2018
  • Frist
    25. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, da ich sehr an einer öffentlichen Diskussion über die Aufgab…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum Mecklenburg-Vorpommern-Tag - 18.05.2018 bis 20.05.2018 Rostock [#32241]
Datum
24. Juli 2018 11:16
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, da ich sehr an einer öffentlichen Diskussion über die Aufgaben und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr interessiert bin, wende ich mich mit folgendem Anliegen an Sie. Vom 18. bis 20. Mai 2018 fand in Rostock der 13. Mecklenburg-Vorpommern-Tag statt. Auch die Bundeswehr war bei jenem Fest zugegen. Hierzu bitte ich Sie, um die Bearbeitung folgender Punkte: 1.) Bitte lassen Sie mir eine Auflistung sämtlicher Werbemittel inkl. ihrer Kosten und Stückzahlen zukommen. Anmerkung: Unter Werbemitteln meine ich nicht nur Give-Aways (z.B. Sportbeutel etc.) sondern auch Werbemittel zu Präsentationszwecken (Messestände, Roll-Ups, Displays etc.) sowie Prospekte und Werbeflyer. 2.) Bitte lassen Sie mir eine Auflistung aller Fahrzeuge zukommen, die zu Schau- oder Werbezwecken eingesetzt wurden (bspw. Infotrucks, Panzer, Hubschrauber CH-53 etc.). 3.) Wie viele Angehörige des Heeres waren vertreten? 4.) Wie viele Angehörige der Marine waren vertreten? 5.) Wie viele Angehörige der Luftwaffe waren vertreten? 6.) Waren noch andere Organisationsbereiche (bspw. Cyber- und Informationsraum) vertreten? 7.) War die Teilnahme der Soldaten freiwillig oder wurde die Teilnahme vom Dienstherren befohlen? 8.) Welches Feldjägerdienstkommando war mit welcher Personenanzahl für die Absicherung zuständig? 9.) Wie hoch waren die gesamten Personalkosten für jene Einsatzstunden in Bezug auf evtl. Zuschläge oder Zusatzbeträge? 10.) Wie hoch waren die Kosten für die Logistik, z.B. für das Transportieren des Fuhrparks? 11.) Wie hoch waren die Sprit- und Einsatzkosten für Fahrzeuge, die zu Schauzwecken (bspw. CH-53) eingesetzt wurden? Anmerkung: Sämtliche Auflistungen können Sie mir gesamt oder nach Teilstreitkräften getrennt zukommen lassen. _____________________________________________________________________________________________________ Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-842 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24.07.201…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Informationen zum Mecklenburg-Vorpommern-Tag - 18.05.2018 bis 20.05.2018 Rostock [#32241]
Datum
1. August 2018 09:30
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-842 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24.07.2018 (s.u.) Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 24. Juli 2018 (s.u.). Dieser wird unter dem o.g. Aktenzeichen (Az) bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-842 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Informationsgebührenverordnu…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Informationen zum Mecklenburg-Vorpommern-Tag - 18.05.2018 bis 20.05.2018 Rostock [#32241]
Datum
2. August 2018 12:28
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-842 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 24.07.2018 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-842 vom 01.08.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem o.g. Antrag teile ich Ihnen mit, dass dieser auf Grund des erheblichen Umfangs sowie des hohen Detaillierungsgrades der einzelnen Fragestellungen nicht gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG beantwortet werden kann. Nach aktueller Einschätzung wird ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Ermittlung und Zusammenstellung der erbetenen Informationen entstehen. Daher werden voraussichtlich Gebühren zu erheben sein (§ 10 Abs 1 Satz 1 IFG). Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt und orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem geäußerten Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. Um Ihnen zumindest eine grobe Einschätzung der Gebührenhöhe zu ermöglichen, weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 1.3 der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) zur Anwendung kommen wird. Danach beträgt die Gebührenhöhe 60 bis 500 Euro. Vor diesem Hintergrund darf ich Sie freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie Ihren Antrag vollumfänglich aufrecht erhalten und zur Übernahme der entstehenden Kosten bereit sind oder ob Sie diesen abändern bzw. zurückziehen möchten. Zudem bitte ich Sie, Ihre Rückantwort ausschließlich an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu richten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihr Anliegen auch in Abwesenheitsfällen zeitgerecht berücksichtigt werden kann. Mit freundlichen Grüßen