Informationen zum Mecklenburg-Vorpommern-Tag - 18.05.2018 bis 20.05.2018 Rostock
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich sehr an einer öffentlichen Diskussion über die Aufgaben und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr interessiert bin, wende ich mich mit folgendem Anliegen an Sie.
Vom 18. bis 20. Mai 2018 fand in Rostock der 13. Mecklenburg-Vorpommern-Tag statt.
Auch die Bundeswehr war bei jenem Fest zugegen.
Hierzu bitte ich Sie, um die Bearbeitung folgender Punkte:
1.) Bitte lassen Sie mir eine Auflistung sämtlicher Werbemittel inkl. ihrer Kosten und Stückzahlen zukommen.
Anmerkung: Unter Werbemitteln meine ich nicht nur Give-Aways (z.B. Sportbeutel etc.)
sondern auch Werbemittel zu Präsentationszwecken (Messestände, Roll-Ups, Displays etc.) sowie Prospekte und Werbeflyer.
2.) Bitte lassen Sie mir eine Auflistung aller Fahrzeuge zukommen, die zu Schau- oder Werbezwecken eingesetzt wurden (bspw. Infotrucks, Panzer, Hubschrauber CH-53 etc.).
3.) Wie viele Angehörige des Heeres waren vertreten?
4.) Wie viele Angehörige der Marine waren vertreten?
5.) Wie viele Angehörige der Luftwaffe waren vertreten?
6.) Waren noch andere Organisationsbereiche (bspw. Cyber- und Informationsraum) vertreten?
7.) War die Teilnahme der Soldaten freiwillig oder wurde die Teilnahme vom Dienstherren befohlen?
8.) Welches Feldjägerdienstkommando war mit welcher Personenanzahl für die Absicherung zuständig?
9.) Wie hoch waren die gesamten Personalkosten für jene Einsatzstunden in Bezug auf evtl. Zuschläge oder Zusatzbeträge?
10.) Wie hoch waren die Kosten für die Logistik, z.B. für das Transportieren des Fuhrparks?
11.) Wie hoch waren die Sprit- und Einsatzkosten für Fahrzeuge, die zu Schauzwecken (bspw. CH-53) eingesetzt wurden?
Anmerkung: Sämtliche Auflistungen können Sie mir gesamt oder nach Teilstreitkräften getrennt zukommen lassen.
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Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung.
Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum24. Juli 2018
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25. August 2018
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