Informationen zum Messerangriff in Aschaffenburg am 22. Januar 2025

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Zugang zu nicht personenbezogenen Informationen im Zusammenhang mit dem Messerangriff in Aschaffenburg am 22. Januar 2025. Konkret bitte ich um Auskünfte zu:

1. Allgemeine Angaben zur Art und Schwere der dokumentierten Verletzungen der Opfer.

2. Vorhandene anonymisierte medizinische Berichte/Krankenakten (mit geschwärzten personenbezogenen Daten).

3. Informationen zu bestehenden oder geplanten Opferentschädigungsprogrammen.

Sollte die Herausgabe einzelner Informationen aus datenschutzrechtlichen oder anderen Gründen eingeschränkt sein, bitte ich um Mitteilung der entsprechenden Rechtsgrundlage.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    24. Februar 2025
  • Frist
    26. März 2025
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Frank Knoll
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Zugang zu nicht personenbezog…
An Staatsanwaltschaft Aschaffenburg Details
Von
Frank Knoll
Betreff
Informationen zum Messerangriff in Aschaffenburg am 22. Januar 2025 [#328418]
Datum
24. Februar 2025 19:31
An
Staatsanwaltschaft Aschaffenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Zugang zu nicht personenbezogenen Informationen im Zusammenhang mit dem Messerangriff in Aschaffenburg am 22. Januar 2025. Konkret bitte ich um Auskünfte zu: 1. Allgemeine Angaben zur Art und Schwere der dokumentierten Verletzungen der Opfer. 2. Vorhandene anonymisierte medizinische Berichte/Krankenakten (mit geschwärzten personenbezogenen Daten). 3. Informationen zu bestehenden oder geplanten Opferentschädigungsprogrammen. Sollte die Herausgabe einzelner Informationen aus datenschutzrechtlichen oder anderen Gründen eingeschränkt sein, bitte ich um Mitteilung der entsprechenden Rechtsgrundlage. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Frank Knoll Anfragenr: 328418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/328418/ Postanschrift Frank Knoll << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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