Informationen zum nicht anfahren der Haltestelle Öschelbronn Post von der Linie 790

Anfrage an: Gemeinde Gäufelden

- Protokolle der Sitzungen in denen dies besprochen wurde.
- Korrespondenz mit Buslinienbetreibern
- Sonstige Dokumente die im Zusammenhang mit der Renovierung und anschließendem nicht mehr anfahren der Linie 790 stehen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    23. Dezember 2019
  • Frist
    22. Januar 2020
  • Kosten dieser Information:
    700,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Samuel Hufen
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Protoko…
An Gemeinde Gäufelden Details
Von
Samuel Hufen
Betreff
Informationen zum nicht anfahren der Haltestelle Öschelbronn Post von der Linie 790 [#172666]
Datum
23. Dezember 2019 17:33
An
Gemeinde Gäufelden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Protokolle der Sitzungen in denen dies besprochen wurde. - Korrespondenz mit Buslinienbetreibern - Sonstige Dokumente die im Zusammenhang mit der Renovierung und anschließendem nicht mehr anfahren der Linie 790 stehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Samuel Hufen Anfragenr: 172666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172666 Postanschrift Samuel Hufen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Samuel Hufen
Gemeinde Gäufelden
Sehr geehrter Herr Hufen, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Für die Genehmigung der Buslini…
Von
Gemeinde Gäufelden
Betreff
Antwort: Informationen zum nicht anfahren der Haltestelle Öschelbronn Post von der Linie 790 [#172666]
Datum
7. Januar 2020 17:57
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Hufen, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Für die Genehmigung der Buslinien ist das Landratsamt Böblingen zuständig; die Gemeinde wird hierzu lediglich angehört. Wir leiten Ihre Anfrage daher an das Landratsamt Böblingen, ÖPNV, Parkstraße 16, 71034 Böblingen weiter. Mit freundlichen Grüßen
Samuel Hufen
Guten Tag Herr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zum nicht anfahren der Haltestell…
An Gemeinde Gäufelden Details
Von
Samuel Hufen
Betreff
AW: Antwort: Informationen zum nicht anfahren der Haltestelle Öschelbronn Post von der Linie 790 [#172666]
Datum
25. Januar 2020 11:23
An
Gemeinde Gäufelden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Herr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zum nicht anfahren der Haltestelle Öschelbronn Post von der Linie 790“ vom 23.12.2019 (#172666) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Samuel Hufen Anfragenr: 172666 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Samuel Hufen [geschwärzt], [geschwärzt]
Landratsamt Böblingen
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Böblingen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
31. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
848,1 KB
Samuel Hufen
Kostenaufschlüsselung zur IFG-Anfrage [#172666] Guten Tag Herr [geschwärzt], ich habe heute ihre Antwort zu meine…
An Landratsamt Böblingen Details
Von
Samuel Hufen
Betreff
Kostenaufschlüsselung zur IFG-Anfrage [#172666]
Datum
1. Februar 2020 13:55
An
Landratsamt Böblingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Herr [geschwärzt], ich habe heute ihre Antwort zu meiner IFG-Anfrage "Informationen zum nicht anfahren der Haltestelle Öschelbronn Post von der Linie 790" erhalten. Die vorraussichtlichen Kosten sollen 700€ betragen. Wie genau setzen sich diese Kosten zusammen? Freundliche Grüße Samuel Hufen Anfragenr: 172666 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Samuel Hufen [geschwärzt], [geschwärzt]
Landratsamt Böblingen
WG: Kostenaufschlüsselung zur IFG-Anfrage [#172666] Sehr geehrter Herr Hufen, vielen Dank für Ihre Nachfrage. …
Von
Landratsamt Böblingen
Betreff
WG: Kostenaufschlüsselung zur IFG-Anfrage [#172666]
Datum
6. Februar 2020 16:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hufen, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die voraussichtlichen Kosten i.H.v. 700 Euro setzen sich wie folgt zusammen: --> ca. 12 Stunden Arbeitsaufwand (Durchsicht von ca. 1.400 Aktenblättern sowie 1.100 digitaler Dokumente zzgl. Schwärzen ca. 11,5 Stunden; Durchführung Drittbeteiligungsverfahren – Anhörung von 20 Beteiligten ca. 0,5 Stunden) --> maßgeblicher Stundensatz gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. Anhang I. Verwaltungsgebühren Lft. Nr. 4 Gebührensatzung des Landkreises Böblingen (in seiner aktuell gültigen Fassung vom 01.11.2019) bei Informationsbegehren mit Bearbeitungsaufwand von mehr als 3 Std. --> 58 Euro pro Stunde Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen

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Samuel Hufen
AW: WG: Kostenaufschlüsselung zur IFG-Anfrage [#172666] Guten Tag Herr [geschwärzt], diese Kosten sind mir als St…
An Landratsamt Böblingen Details
Von
Samuel Hufen
Betreff
AW: WG: Kostenaufschlüsselung zur IFG-Anfrage [#172666]
Datum
14. Februar 2020 18:49
An
Landratsamt Böblingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Herr [geschwärzt], diese Kosten sind mir als Student leider zu hoch. Ich ziehe meine Anfrage daher zurück. Mit freundlichen Grüßen Samuel Hufen Anfragenr: 172666 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]