Informationen zum Papier "Zehn Gründe, warum Schulen US-Videokonferenzsysteme und andere US-Software-Produkte nicht verwenden sollten"

1. Das Papier "Zehn Gründe, warum Schulen US-Videokonferenzsysteme und andere US-Software-Produkte nicht verwenden sollten"
2. Die dem Papier zugrundeliegenden Bewertungen der erwähnten Produkte

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Februar 2021
  • Frist
    27. März 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Das Papier "Zehn…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum Papier "Zehn Gründe, warum Schulen US-Videokonferenzsysteme und andere US-Software-Produkte nicht verwenden sollten" [#213665]
Datum
25. Februar 2021 09:31
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Das Papier "Zehn Gründe, warum Schulen US-Videokonferenzsysteme und andere US-Software-Produkte nicht verwenden sollten" 2. Die dem Papier zugrundeliegenden Bewertungen der erwähnten Produkte
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213665/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet:             www.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Informationen zum Papier "Zehn Gründe, warum Schulen US-Videokonferenzsysteme und andere US-Software-Produkte nicht verwenden sollten" [#213665]
Datum
16. März 2021 15:13
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet:             www.datenschutz.rlp.de E-Mail:                 <<E-Mail-Adresse>> Telefon:              (06131) 208 2588  Telefax:               (06131) 208 2497 Datum: 16.03.2021 Gesch.Z.: 4.03.21.059 Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag auf Informationszugang mit E-Mail vom 25. Februar 2021 habe ich erhalten. Die Bearbeitung Ihres Antrags ist vorliegend aufgrund der Komplexität der begehrten Informationen nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags möglich. Vor diesem Hintergrund verlängere ich die Monatsfrist in Anwendung von § 12 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 LTranspG auf den 30. April 2021. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Informationen zum Papier "Zehn Gründe, warum Schulen US-Videokonferenzsysteme und andere US-Software-Produkte nicht verwenden sollten" [#213665]
Datum
27. April 2021 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 8920 141 Telefax: (06131) 8920 299 Datum: 27.04.2021 Gesch.Z.: 4.03.21.059 Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag auf Informationszugang lehne ich ab, da die von Ihnen begehrte Information nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz einer durch die Anweisung zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung/VSA) Rheinland-Pfalz geregelten Vertraulichkeitspflicht unterliegt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz hat das von Ihnen beantragte 10-Punkte-Papier in Anwendung von § 5 Abs. 2 Nr. 4 des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes Rheinland-Pfalz als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft, da dessen Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen des Landes Rheinland-Pfalz nachteilig sein kann. Ich bitte Sie um Verständnis dahingehend, dass mir vorliegend weitergehende tatsächliche wie auch rechtliche Ausführungen zu der Grundlage der Einstufung nicht möglich sind, da diese Informationen demselben materiellen Geheimhaltungsbedürfnis unterliegen. Ich möchte Sie noch darauf aufmerksam machen, dass der Landesbeauftragte das von Ihnen begehrte Papier voraussichtlich zeitnah in einer überarbeiteten Fassung veröffentlichen wird. Sobald dies der Fall ist, setze ich Sie hierüber gerne in Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen