Informationen zum „Projekt Sicherheitsbahnhof“ Berlin Südkreuz
- Anfrage an:
- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage teilweise erfolgreich
- Kosten dieser Information:
- 250,00 Euro
- Zusammenfassung der Anfrage
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich des Projektes "Sicherheitsbahnhof" Berlin Südkreuz (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pres…) bitte ich Sie um die Zusendung folgender Informationen:
- eine Liste der involierten Stellen/Behörden und ggf. deren Aufgabenzuteilung
- eine Liste der involiverten Privatakteure (Firmen, sonstige Organisationen, Consultants) und die jeweiligen Verträge
- eine Kostenaufstellung des Projektes
- das Datenschutzkonzept (inklusive des Datenschutzkonzeptes für im Bahnhof arbeitende Menschen und der Details zur Datenübermittlung- und verarbeitung)
- Dokumente/Konzeptpapiere bezüglich der Analyse der rechtlichen Grundlagen einer über die reine Aufzeichnung/Speicherung hinausgehenden Videoüberwachung
- Dokumente/Konzeptpapiere bezüglich der im Anschluss erfolgenden Evaluationsmethoden des Projektes (Metriken, Analyseansätze, usw.)
- Dokumente/Konzeptpapiere darüber, auf welche Art von Kriminalität dieses Projekt abzieltDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,