Informationen zum Rahmenvertrag gemäß Paragraph 52a UrhG zwischen Kultusministerkonferenz und Verwertungsgesellschaft Wort

Zu den bisherigen und dem neuen Rahmenvertrag zur Vergütung gesetzlich erlaubter Intranetnutzungen an öffentlichen Hochschulen gemäß § 52a UrhG zwischen der Kultusministerkonferenz und der Verwertungsgesellschaft Wort saemtliche ...

+ Protokolle von Dienstbesprechungen,
+ Protokolle der Kultusministerkonferenzen (Plenum, Amtschefkonferenz, Unterausschuss für studentische Angelegenheiten, Hochschulausschuss),
+ Protokolle der Hochschulrektorenkonferenzen,
+ Protokolle der einzelnen öffentlichen Hochschulen (Kuratorium, Konzil, Akademischer Senat, Concilium Decanale),
+ Abstimmungsverhalten der Bundeslaender (Kultusministe*innen) zu den einzelnen (Rahmen-) vertraegen,
+ Auflistung, Eckdaten und Wortlaut von eingeholten Gutachten, Meinungen zum Rahmenvertrag,
+ Auflistung beteiligter / beratender Firmen / Personen und deren Aufwandsentschaedigungen oder Verguetungen,
+ Stellungnahmen (Eckdaten und Wortlaut), der beteiligten (Bundes- / Landes) Ministerien oder dritter Stellen (Verwertungsgesellschaften / öffentliche Hochschulen),
+ Auflistung der bis 2016 gezahlten Betraege aufgeschluesselt nach Jahren und den einzelnen Bundeslaendern und Bildungseinrichtungen,

Um Zusendung in elektronischer Form wird gebeten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. November 2016
  • Frist
    20. Dezember 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zu den bisherige…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Informationen zum Rahmenvertrag gemäß Paragraph 52a UrhG zwischen Kultusministerkonferenz und Verwertungsgesellschaft Wort [#19129]
Datum
17. November 2016 17:07
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zu den bisherigen und dem neuen Rahmenvertrag zur Vergütung gesetzlich erlaubter Intranetnutzungen an öffentlichen Hochschulen gemäß § 52a UrhG zwischen der Kultusministerkonferenz und der Verwertungsgesellschaft Wort saemtliche ... + Protokolle von Dienstbesprechungen, + Protokolle der Kultusministerkonferenzen (Plenum, Amtschefkonferenz, Unterausschuss für studentische Angelegenheiten, Hochschulausschuss), + Protokolle der Hochschulrektorenkonferenzen, + Protokolle der einzelnen öffentlichen Hochschulen (Kuratorium, Konzil, Akademischer Senat, Concilium Decanale), + Abstimmungsverhalten der Bundeslaender (Kultusministe*innen) zu den einzelnen (Rahmen-) vertraegen, + Auflistung, Eckdaten und Wortlaut von eingeholten Gutachten, Meinungen zum Rahmenvertrag, + Auflistung beteiligter / beratender Firmen / Personen und deren Aufwandsentschaedigungen oder Verguetungen, + Stellungnahmen (Eckdaten und Wortlaut), der beteiligten (Bundes- / Landes) Ministerien oder dritter Stellen (Verwertungsgesellschaften / öffentliche Hochschulen), + Auflistung der bis 2016 gezahlten Betraege aufgeschluesselt nach Jahren und den einzelnen Bundeslaendern und Bildungseinrichtungen, Um Zusendung in elektronischer Form wird gebeten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Bonn, den 23.12.2016 …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Anfrage nach UIG/IFG/VIG: Informationen zum Rahmenvertrag gemäß Paragraph 52a UrhG zwischen Kultusministerkonferenz und Verwertungsgesellschaft Wort [#19129]
Datum
23. Dezember 2016 17:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Bonn, den 23.12.2016 Z24 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach IFG/UIG/VIG vom 17.11.2016, in der Sie Informationen zum Rahmenvertrag gemäß Paragraph 52a UrhG zwischen der Kultusministerkonferenz und der Verwertungsgesellschaft Wort erfragen. Zu der von Ihnen angesprochenen Vertragskonstellation bitte ich folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die Kultusministerkonferenz ist das Gremium der Länder zur Selbstkoordinierung in Bildung, Wissenschaft und Kultur. Der Bund nimmt in der Kultusministerkonferenz ebenso wie der Amtschefkonferenz eine Gastrolle ein. Für Informationsbegehren über Vertragsverhältnisse der KMK ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung daher keine Auskunftsstelle. Ich bedauere, Ihnen nicht weiter behilflich sein zu können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Heinemannstr. 2, 53175 Bonn, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen