Informationen zum sog. Rahmenfrachtvertrag

Über einen Flyer der Friedenskoordination Berlin erfuhr ich mit Entsetzen von dem sogenannte "Rahmenfrachtvertrag", der offensichtlich seit dem 01. Januar 2019 zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn regelt, dass Militärtransporte vor Personentransporten Vorrang haben. Waffentransporte lehne ich per se ab. Hinzu kommt, dass ich mich frage, wieso die zivilen Fahrgäste, also der fahrplanmäßige Personenzug dem Transport von Waffen hinten angestellt wird, und das ohne Begründung und Transparenz.
Bitte senden Sie mir nähere Informationen über den sog. Rahmenfrachtvertrag zu sowie eine Begründung für die Entscheidung, dass Militärtransporte gegenüber dem zivilen Fahrgastverkehr Vorrang genießen; und das, ohne dass die Fahrgäste darüber informiert werden. Wieso werden die Büger_innen nicht offensiver darüber informiert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2019
  • Frist
    21. März 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Über einen Flyer…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum sog. Rahmenfrachtvertrag [#58683]
Datum
19. Februar 2019 21:48
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Über einen Flyer der Friedenskoordination Berlin erfuhr ich mit Entsetzen von dem sogenannte "Rahmenfrachtvertrag", der offensichtlich seit dem 01. Januar 2019 zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn regelt, dass Militärtransporte vor Personentransporten Vorrang haben. Waffentransporte lehne ich per se ab. Hinzu kommt, dass ich mich frage, wieso die zivilen Fahrgäste, also der fahrplanmäßige Personenzug dem Transport von Waffen hinten angestellt wird, und das ohne Begründung und Transparenz. Bitte senden Sie mir nähere Informationen über den sog. Rahmenfrachtvertrag zu sowie eine Begründung für die Entscheidung, dass Militärtransporte gegenüber dem zivilen Fahrgastverkehr Vorrang genießen; und das, ohne dass die Fahrgäste darüber informiert werden. Wieso werden die Büger_innen nicht offensiver darüber informiert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-949 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19.02.201…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Informationen zum sog. Rahmenfrachtvertrag [#58683]
Datum
5. März 2019 17:30
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-949 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19.02.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 19. Februar 2019 haben Sie darum gebeten, Ihnen "nähere Informationen zum sog. Rahmenfrachtvertrag" zu übersenden. Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Der Rahmenfrachtvertrag über Eisenbahntransportleistungen international setzt sich aus drei Elementen zusammen: Grundleistung ist die Erbringung von Transporten im Regelverfahren und ohne Einsatzbezug im internationalen Schienenverkehr. Für die hochpriorisierten Transporte im Rahmen der Very High Readiness Joint Task Force (VJTF) wurden darüber hinaus gesichert verfügbare Expresstransporte für den Einsatzraum mit einer verkürzten Bereitstellungszeit von wenigen Tagen im Jahr 2019 vereinbart. 2020 sollen die Transporte innerhalb eines geringeren Bereitschaftsgrades zur Verfügung stehen, diese sind mit den Bereitschaftszeiten der deutschen VJTF -Anteile harmonisiert. Daneben enthält der Rahmenvertrag einen verbindlichen Transportplan für eine Verlegung von Gefechtsfahrzeugen und Containern nach Litauen. Ein genereller Vorrang aller Militärtransporte gegenüber dem zivilen Personenverkehr besteht im Rahmen des vorgenannten Vertrages nicht. Vielmehr bietet die DB Netz AG, die als Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Deutschland über die Trassen verfügt, jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen die Möglichkeit, eine sog. Expressoption hinzuzubuchen. Mit dieser Expressoption wird gewährleistet, dass ein Zug auf der angemieteten Trasse einen Vorrang gegenüber allen anderen Zügen erhält, mit denen er im selben Gleisabschnitt zusammentrifft. Dies gilt wiederum nicht für sog. dringliche Hilfszüge und Rettungszüge, die generellen Vorrang genießen. Auch im Rahmen der Expressoption sind die Fahrtzeiten und -strecken bereits im Fahrplan verankert und führen insoweit nicht zu einer Verdrängung/Verschiebung anderer Transporte. Der Vorrang kommt nur bei außerplanmäßigen Ereignissen zum Tragen, die zu einer Verschiebung im Fahrplan führen. Nur dann kann es zum Zusammentreffen mehrerer Züge an einem Gleisabschnitt kommen. Zudem stellt dies auch keinen Sonderfall für Militärtransporte dar, sondern kann durch jedes Eisenbahnverkehrsunternehmen in Anspruch genommen werden. Eine solche Expressoption wurde in dem Rahmenfrachtvertrag der Bundeswehr mit vereinbart, um den Vorgaben der NATO für eine Verlegung im Rahmen VJTF mit sehr kurzen Reaktionszeiten nachkommen zu können. Die VJTF hat den höchsten Bereitschaftsgrad innerhalb der NATO Response Force. Das Gros der Kräfte muss innerhalb von fünf bis sieben Tagen verlegebereit sein, die Vorauskräfte innerhalb von zwei bis drei Tagen. Die Expressoption wird seitens der Bundeswehr grundsätzlich nur in diesem Rahmen genutzt und ist nicht der Regelfall bei Militärtransporten auf der Schiene. Zusammenfassend ist damit zu sagen, dass Eisenbahntransporte der Bundeswehr grundsätzlich keinen Vorrang vor Personenzügen genießen, sondern wie vergleichbare zivile Transporte behandelt und in den regulären Fahrplan eingefügt werden. Nur im Ausnahmefall kommt eine Expressoption zum Tragen, die aber keine Besonderheit für Militärtransporte darstellt, sondern von jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen gebucht werden kann Mit freundlichen Grüßen