Informationen zum StudiGipfel am 20.05.2021

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen und/oder Dokumente/Aufzeichnungen die Aufschluss darüber geben:
- Wann mit den Planungen für den StudiGipfel begonnen wurde?
- Wann die Studierenden eingeladen wurden?
- Wie die Studierenden eingeladen wurden?
- Wie viele Studierende sich für die Podiumsdiskussion beworben hatten?
- Wie viele Studierende sich für die Workshops beworben hatten?
- Nach welchen Kriterien die Studierenden für die Podiumsdiskussion ausgewählt wurden?
- Nach welchen Kriterien die Studierenden für die Workshops ausgewählt wurden?
- Nach welchen Kriterien die weiteren Gäste ausgewählt wurden?
- Wurden auch andere Gruppen für die Betreuung der Workshops angefragt? Wenn nein, Informationen darüber, warum nur die Gruppe aus dem Wahlkreis der Ministerin angefragt wurde.
- Nach welchen Kriterien die Workshopbetreuenden ausgewählt wurden?
- Welche Gesamtkosten für die Veranstaltung angefallen sind?
- Ob es eine Aufwandsentschädigung für die beteiligten Studierenden gab und wenn ja, in welcher Höhe?
- Sämtliche Fragen welche über TEDME gestellt wurden. (Lediglich die Fragen, ohne Informationen zu den Fragestellenden)
- Nach welchen Kriterien die Fragen ausgewählt wurden, welche an die Gesprächsrunde weitergeleitet wurden.
- Die Rohdaten der Umfragen über TEDME wie z.B. Gesamtzahl der Teilnehmenden usw. (ohne personenbezogene Daten)
Personenbezogene Daten können gerne geschwärzt werden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Mai 2021
  • Frist
    25. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen und/oder D…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum StudiGipfel am 20.05.2021 [#220820]
Datum
21. Mai 2021 14:24
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen und/oder Dokumente/Aufzeichnungen die Aufschluss darüber geben: - Wann mit den Planungen für den StudiGipfel begonnen wurde? - Wann die Studierenden eingeladen wurden? - Wie die Studierenden eingeladen wurden? - Wie viele Studierende sich für die Podiumsdiskussion beworben hatten? - Wie viele Studierende sich für die Workshops beworben hatten? - Nach welchen Kriterien die Studierenden für die Podiumsdiskussion ausgewählt wurden? - Nach welchen Kriterien die Studierenden für die Workshops ausgewählt wurden? - Nach welchen Kriterien die weiteren Gäste ausgewählt wurden? - Wurden auch andere Gruppen für die Betreuung der Workshops angefragt? Wenn nein, Informationen darüber, warum nur die Gruppe aus dem Wahlkreis der Ministerin angefragt wurde. - Nach welchen Kriterien die Workshopbetreuenden ausgewählt wurden? - Welche Gesamtkosten für die Veranstaltung angefallen sind? - Ob es eine Aufwandsentschädigung für die beteiligten Studierenden gab und wenn ja, in welcher Höhe? - Sämtliche Fragen welche über TEDME gestellt wurden. (Lediglich die Fragen, ohne Informationen zu den Fragestellenden) - Nach welchen Kriterien die Fragen ausgewählt wurden, welche an die Gesprächsrunde weitergeleitet wurden. - Die Rohdaten der Umfragen über TEDME wie z.B. Gesamtzahl der Teilnehmenden usw. (ohne personenbezogene Daten) Personenbezogene Daten können gerne geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220820/
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Erhalt ich Ihnen hiermit bestätige. Wir werden Ihr Anli…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
WG: Informationen zum StudiGipfel am 20.05.2021 [#220820]
Datum
25. Mai 2021 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Erhalt ich Ihnen hiermit bestätige. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und uns innerhalb der nächsten vier Wochen bei Ihnen zurückmelden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zum StudiGipfel am 20.05.2021“ vo…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationen zum StudiGipfel am 20.05.2021 [#220820]
Datum
24. Juni 2021 19:15
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zum StudiGipfel am 20.05.2021“ vom 21.05.2021 (#220820) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220820/
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage wurde final bearbeitet und am 21.06.2021 zum …
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
Informationen zum StudiGipfel am 20.05.2021 [#220820]
Datum
25. Juni 2021 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGInformationenzumStudiGipfelam20.05.20.eml
7,8 KB
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage wurde final bearbeitet und am 21.06.2021 zum Versand freigegeben. Aufgrund wohl einer technischen Herausforderung ist die Antwort nicht bei Ihnen angekommen. In der Anlage übersende ich Ihnen daher das Schreiben vom 21.06.2021 auf Ihre gestrige Erinnerung. Ich bitte, das Versehen zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage. Leider habe ich die im Anschreiben vermerk…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zum StudiGipfel am 20.05.2021 [#220820]
Datum
30. Juni 2021 14:15
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage. Leider habe ich die im Anschreiben vermerkte Excelliste nicht erhalten. Könnte Sie mir diese nochmals zukommen lassne? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 220820 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Guten Herr Antragsteller/in, bitte finden Sie anbei die gewünschte Excel-Liste. Viele Grüße
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
AW: Informationen zum StudiGipfel am 20.05.2021 [#220820]
Datum
30. Juni 2021 14:20
Status
Warte auf Antwort
Guten Herr Antragsteller/in, bitte finden Sie anbei die gewünschte Excel-Liste. Viele Grüße

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in bei Prüfung Ihres Antrages wurde festgestellt, dass den betroffenen Personen gemäß § 8 Abs.…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
Informationen zum StudiGipfel am 20.05.2021 [#220820] - weitere Zwischennachricht
Datum
5. Juli 2021 16:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bei Prüfung Ihres Antrages wurde festgestellt, dass den betroffenen Personen gemäß § 8 Abs. 1 LIFG Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Erteilung der Einwilligung in den Informationszugang zu geben ist. Das Gesetz sieht hierfür eine Frist von einem Monat vor. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis dafür, dass wir voraussichtlich nicht innerhalb der einmonatigen Frist des § 7 Abs. 7 Satz 1 LIFG über Ihren Antrag werden entscheiden können. Eine Entscheidung wird jedoch zeitnah nach Eingang der Stellungnahmen. Mit freundlichen Grüßen