Informationen zum StudiGipfel am 20.05.2021
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen und/oder Dokumente/Aufzeichnungen die Aufschluss darüber geben:
- Wann mit den Planungen für den StudiGipfel begonnen wurde?
- Wann die Studierenden eingeladen wurden?
- Wie die Studierenden eingeladen wurden?
- Wie viele Studierende sich für die Podiumsdiskussion beworben hatten?
- Wie viele Studierende sich für die Workshops beworben hatten?
- Nach welchen Kriterien die Studierenden für die Podiumsdiskussion ausgewählt wurden?
- Nach welchen Kriterien die Studierenden für die Workshops ausgewählt wurden?
- Nach welchen Kriterien die weiteren Gäste ausgewählt wurden?
- Wurden auch andere Gruppen für die Betreuung der Workshops angefragt? Wenn nein, Informationen darüber, warum nur die Gruppe aus dem Wahlkreis der Ministerin angefragt wurde.
- Nach welchen Kriterien die Workshopbetreuenden ausgewählt wurden?
- Welche Gesamtkosten für die Veranstaltung angefallen sind?
- Ob es eine Aufwandsentschädigung für die beteiligten Studierenden gab und wenn ja, in welcher Höhe?
- Sämtliche Fragen welche über TEDME gestellt wurden. (Lediglich die Fragen, ohne Informationen zu den Fragestellenden)
- Nach welchen Kriterien die Fragen ausgewählt wurden, welche an die Gesprächsrunde weitergeleitet wurden.
- Die Rohdaten der Umfragen über TEDME wie z.B. Gesamtzahl der Teilnehmenden usw. (ohne personenbezogene Daten)
Personenbezogene Daten können gerne geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum21. Mai 2021
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25. August 2021
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