Informationen zum Thema Videobeoüberwachung

1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein.

2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen.

3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden.

4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Mai 2021
  • Frist
    3. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Dokumente, aus denen…
An Polizeipräsidium Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221584]
Datum
31. Mai 2021 22:19
An
Polizeipräsidium Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein. 2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen. 3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden. 4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221584/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Mannheim
Anfrage nach dem LIFG Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Da wir gehalten sind unsere…
Von
Polizeipräsidium Mannheim
Betreff
Anfrage nach dem LIFG
Datum
1. Juni 2021 09:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Da wir gehalten sind unsere Bescheide nur in schriftlicher Form und postalisch zu versenden, bitte wir Sie, uns noch Ihren vollständigen Namen und Ihre Postanschrift mitzuteilen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem LIFG [#221584] Sehr << Anrede >> anbei die Adresse. Mit freundlichen Grüßen An…
An Polizeipräsidium Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem LIFG [#221584]
Datum
7. Juni 2021 22:04
An
Polizeipräsidium Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> anbei die Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221584/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Mannheim
Stellungnahme
Von
Polizeipräsidium Mannheim
Via
Briefpost
Betreff
Stellungnahme
Datum
28. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem LIFG [#221584] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Stellungnahme vom 28.06.20…
An Polizeipräsidium Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem LIFG [#221584]
Datum
14. Juli 2021 23:56
An
Polizeipräsidium Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Stellungnahme vom 28.06.2021. Der Stellungnahme konnte ich entnehmen, dass die Kamerastandorte aufgrund § 4 Abs. 1 Nr. 2 LIFG nicht herausgegeben werden können. Ich bitte Sie diesen Umstand erneut zu prüfen, da es sich laut der Stellungnahme um eine offene Videoüberwachung handelt. Da ich die gleiche Argumentation für die Datenschutzfolgenabschätzung sehe, bitte ich Sie auch diesem Umstand zu prüfen. Ich habe dem Polizeipräsidium Offenbach einen gleichlautenden Antrag gesendet. Das PP Offenbach hat mir die Standorte der Kameras, die Datenschutzfolgenabschätzung und eine Dienstanweisung zukommen lassen (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zum-thema-videobeouberwachung-150 ). Da das PP Offenbach und das PP Mannheim dem gleichen Gesetz unterliegen, bitte ich Sie auch diesen Umstand zu prüfen. In der Stellungnahme wurde mir mitgeteilt, dass die Vertragsunterlagen vertrauliche Informationen darstellen und daher eine Herausgabe nicht möglich ist. Ich bitte Sie mir die tatsächlichen und rechtlichen Gründe darzulegen, weshalb die Informationen nicht nach dem LIFG herausgegeben werden können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221584/
Polizeipräsidium Mannheim
WG: Anfrage nach dem LIFG [#221584] Sehr Antragsteller/in Ihre Mail vom 14.07.21 ist hier eingegangen. Die von Ih…
Von
Polizeipräsidium Mannheim
Betreff
WG: Anfrage nach dem LIFG [#221584]
Datum
22. Juli 2021 13:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail vom 14.07.21 ist hier eingegangen. Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen werden geprüft und zu gegebener Zeit beantwortet. Vorab können wir Ihnen bereits folgendes mitteilen: Sie baten um tatsächliche und rechtliche Begründung der Verweigerung der Herausgabe der Vertragsunterlagen mit dem Fraunhofer IOSB. Gemäß § 6 LIFG besteht kein Anspruch auf Informationszugang, wenn der Schutz geistigen Eigentums dem entgegensteht. Auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können nur weitergegeben werden, wenn die geschützte Person (hier: das Fraunhofer IOSB) eingewilligt hat. In jedem Fall soll der Antrag auf Informationszugang gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 LIFG begründet werden, wenn der Schutzbereich des § 6 betroffen ist. Mit dieser Begründung sollen Sie auch erklären, ob Sie damit einverstanden sind, dass dem Fraunhofer IOSB Ihre Personalien weitergegeben werden. Sobald eine Begründung Ihrerseits für Ihr Interesse an der Herausgabe der Vertragsunterlagen mit der erwähnten Erklärung über die Weitergabe Ihrer Daten vorliegt, werden wir das Fraunhofer IOSB zur Stellungnahme auffordern, wozu dieses wiederum gemäß § 8 LIFG einen Monat Zeit hat. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Anfrage nach dem LIFG [#221584] Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Ergänzung vom 22.…
An Polizeipräsidium Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage nach dem LIFG [#221584]
Datum
22. Juli 2021 16:22
An
Polizeipräsidium Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Ergänzung vom 22. Juli. Mir wurde mitgeteilt dass § 6 LIFG meinem Auskunftsersuchen nach den Vertragsunterlagen entgegensteht. § 6 LIFG stellt eine Parallelvorschrift zu § 6 IFG Bund dar. Geistiges Eigentum: Geistiges Eigentum wird im LIFG nicht näher definiert, daher ist an dieser Stelle auf das Immaterialgüterrecht zurückzugreifen, welches sich in Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte trennen lässt (vgl. Schoch, IFG, § 6, Rn. 21). Gewerbliche Schutzrechte beinhalten insbesondere Marken-, Patent-, Gebrauchs-, und Geschmacksmusterrechte (vgl. Schoch, IFG, § 6, Rn. 22), ich halte es für sehr unwahrscheinlich dass die Vertragsunterlagen unter diese Rechte fallen. Ob der Vertrag urheberrechtlich geschützt ist halte ich auch für nicht haltbar, da der Vertrag kein Werk der Literatur, Wissenschaft oder Kunst darstellt. Falls dies doch der Fall sein sollte bitte ich um genaue Begründung inklusive einer Erläuterung, ob einzelne Teile des Vertrags möglicherweise dem Ausnahmetatbestand des geistigen Eigentums unterliegen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse: Der Begriff der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist dank des Bundesverfassungsgericht sehr gut präzisiert. Ich bitte Sie zu prüfen ob der viergliedrige Schutztatbestand (Unternehmensbezogenheit, fehlende Offenkundigkeit der Information, Geheimhaltungswillen und berechtigtes Geheimhaltungsinteresse [vgl. Schoch, IFG, § 6, Rn. 78 ff.]) vollständig erfüllt wird und, falls alle vier Vorraussetzungen erfüllt sind, mir diesen Umstand ausführlich darzulegen. Sobald ich ausführlich dargelegt bekommen habe, welches die tatsächlichen und rechtlichen Gründe (mit Einzelfallbezug, siehe § 39 Abs. 1 LVwVfG) sind, die den Ausnahmetatbestand § 6 LIFG zeigen, reiche ich gerne eine Begründung des Antrags nach § 7 Abs. 1 Satz 3 LIFG nach. Personenbezogene Daten dürfen gerne geschwärzt/unkenntlich gemacht werden, daran besteht meinerseits kein Interesse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221584/
Polizeipräsidium Mannheim
Kein Nachrichtentext
Von
Polizeipräsidium Mannheim
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. August 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem LIFG Baden-Württemberg zur Videoüberwachung in Mannheim - Ihr Schreiben vom 13. August 2021 […
An Polizeipräsidium Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem LIFG Baden-Württemberg zur Videoüberwachung in Mannheim - Ihr Schreiben vom 13. August 2021 [#221584]
Datum
25. August 2021 17:12
An
Polizeipräsidium Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bin mit der Nennung meines Namens gegenüber dem Fraunhofer-IOSB einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221584/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem LIFG Baden-Württemberg zur Videoüberwachung in Mannheim - Ihr Schreiben vom 13. August 2021 […
An Polizeipräsidium Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem LIFG Baden-Württemberg zur Videoüberwachung in Mannheim - Ihr Schreiben vom 13. August 2021 [#221584] - PP MA 0221.4 LIFG [#221584]
Datum
18. April 2022 22:10
An
Polizeipräsidium Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zum Thema Videobeoüberwachung“ vom 31.05.2021 (#221584) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 290 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit Schreiben vom 13.08.2021 wurde mir mitgeteilt dass eine Prüfung meiner Nachrichten vom 22.07.2021 und 14.07.2021 mit Beteiligung des LfDI BaWü durchgeführt wird und ich über das Ergebnis der Prüfung informiert werde. Ich habe seit 8 Monaten keine Nachricht mehr erhalten. Zusätzlich möchte ich an meine Einverstänndiserklärung vom 25.08.2021 erinnern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Polizeipräsidium Mannheim
WG: Anfrage nach dem LIFG Baden-Württemberg zur Videoüberwachung in Mannheim - Ihr Schreiben vom 13. August 2021 […
Von
Polizeipräsidium Mannheim
Betreff
WG: Anfrage nach dem LIFG Baden-Württemberg zur Videoüberwachung in Mannheim - Ihr Schreiben vom 13. August 2021 [#221584] - PP MA 0221.4 LIFG [#221584]
Datum
25. April 2022 13:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie bereits mitgeteilt, wurde Ihre Anfrage an das Fraunhofer Institut weitergeleitet. Anlässlich unserer letzten Nachfrage am 10.02.2022 wurde uns mitgeteilt, dass die Prüfung Ihrer Anfrage durch deren Rechtsabteilung nach wie vor nicht abgeschlossen sei. Auch eine Antwort des LfDI Baden-Württemberg steht noch immer aus. Beide Stellen werden wir erneut um Sachstandsmitteilung bitten. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Anfrage nach dem LIFG Baden-Württemberg zur Videoüberwachung in Mannheim - Ihr Schreiben vom 13. August 20…
An Polizeipräsidium Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage nach dem LIFG Baden-Württemberg zur Videoüberwachung in Mannheim - Ihr Schreiben vom 13. August 2021 [#221584] - PP MA 0221.4 LIFG [#221584]
Datum
26. April 2022 23:30
An
Polizeipräsidium Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für ihre Nachricht vom 25.04.2022. Ich habe beim LfDI Baden-Württemberg selbst den Sachstand erfragt, mir wurde mitgeteilt dass dem LfDI Baden-Württemberg keine Anfrage vorliegt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 221584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221584/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Mannheim
AW: WG: Anfrage nach dem LIFG Baden-Württemberg zur Videoüberwachung in Mannheim - Ihr Schreiben vom 13. August 20…
Von
Polizeipräsidium Mannheim
Betreff
AW: WG: Anfrage nach dem LIFG Baden-Württemberg zur Videoüberwachung in Mannheim - Ihr Schreiben vom 13. August 2021 [#221584] - PP MA 0221.4 LIFG [#221584]
Datum
27. April 2022 08:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], die Ursprungsanfrage des PP Mannheim an den LfDI BW datiert vom 25.06.2021. Sachstandanfragen erfolgten am 01.09.2021 und 25.04.2022. Die Zuständigkeit beim LfDI BW liegt unseren Informationen zufolge bei [geschwärzt] Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt],[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Anfrage nach dem LIFG Baden-Württemberg zur Videoüberwachung in Mannheim - Ihr Schreiben vom 13. August 20…
An Polizeipräsidium Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage nach dem LIFG Baden-Württemberg zur Videoüberwachung in Mannheim - Ihr Schreiben vom 13. August 2021 [#221584] - PP MA 0221.4 LIFG [#221584]
Datum
28. April 2022 13:59
An
Polizeipräsidium Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihren Hinweis. Da dieser Vorgang jetzt schon etwas länger zu Liegen scheint möchte ich dieses Thema auch von meiner Position aus etwas anschieben, indem ich den LfDI anrufe, mich zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 221584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221584/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationen zum Thema Videobeoüberwachung“ [#221584]
Datum
28. April 2022 14:07
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/221584/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage 300 Tage nach Ablauf der frist immer noch nicht vollständig beantwortet ist. Meine Argumentation gegenüber der Behörde finden Sie in den Anhängen. Mir fehlen aktuell noch folgende Informationen: - Datenschutzkonzept - Vertragsunterlagen des Fraunhofer IOSB - Kamerastandorte Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 221584.pdf - 2021-06-28_1-anlage2und3.pdf Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2021-06-28_1-anlagen1und4bis7.pdf - 2021-06-28_1-stellungnahme-pp-mannheim.pdf - 2021-08-13_1-ifg-pp-mannheim-lfdi-ist-informiert.pdf Anfragenr: 221584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221584/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationen zum Thema Videobeoüberwachung“ [#221584]
Datum
28. April 2022 14:07
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit, unser Az.: 0221.4-15/325 Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage senden wir Ihne…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit, unser Az.: 0221.4-15/325
Datum
11. Mai 2022 14:42
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
955,1 KB
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Mannheim
LIFG-Anfrage #221584 Sehr << Antragsteller:in >> unabhängig von der nach wie vor ausstehenden Antwort…
Von
Polizeipräsidium Mannheim
Betreff
LIFG-Anfrage #221584
Datum
25. Mai 2022 10:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> unabhängig von der nach wie vor ausstehenden Antwort des Fraunhofer IOSB zu unserer Anfrage, werden wir Ihnen die Kamerastandorte und das Datenschutzkonzept übermitteln. Derzeit wird geprüft inwieweit Inhalte wegen möglicher nachteiliger Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit geschwärzt werden müssen. Dem Fraunhofer IOSB habe wir eine Frist zur Stellungnahme gesetzt, verstreicht diese, wird das PP Mannheim selbst über die Herausgabe (von Teilen) des Vertrags entscheiden. Wir gehen derzeit davon aus, dass wir die Anfrage bis zum 30.06.2022 beantworten können. Freundliche Grüße

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Polizeipräsidium Mannheim
Anfrage nach dem LIFG [#221584] Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage übersende ich ein weiteres Ant…
Von
Polizeipräsidium Mannheim
Betreff
Anfrage nach dem LIFG [#221584]
Datum
17. Juni 2022 12:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage übersende ich ein weiteres Antwortschreiben nebst Anlagen zu Ihrer Anfrage vom 31.05.2021. Freundliche Grüße